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Thema: [Recht] Urheberrecht bei Sportfotos vom 11.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Urheberrecht bei Sportfotos
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Kamekatze

Dabei seit: 11.09.2005
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Verfasst So 11.09.2005 17:41
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Re: cpoyrightfrage

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hey vielen denk. Kenst du den auch ne internetseite wo man das etwas ausführlicher lesen kann??
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.09.2005 17:52
Titel

Re: cpoyrightfrage

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Kamekatze hat geschrieben:
hey vielen denk. Kenst du den auch ne internetseite wo man das etwas ausführlicher lesen kann??

http://www.sakowski.de/skripte/urheber1.html
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elchivato

Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Mal hier, mal da.
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.09.2005 13:00
Titel

Re: cpoyrightfrage

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Hi,

Lazy-GoD hat geschrieben:
Ich würde mal sagen, dass man dann eine Grafik erstellt hat... also gilt das Urheberrecht und man hat die Nutzungsrechte - dadurch ist der Schriftzug auch automatisch geschützt. Vermute ich mal...


ganz so einfach ist es leider nicht. Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Die einzelnen Buchstaben oder der Schriftzug selbst weisen keine Schöpfungshöhe auf, da sie keinen besonderen literarischen Anspruch haben. In wie fern die Gestaltung der Buchstaben schützenswert ist, ist ohne Beispiel nicht zu beantworten. Eine reine Wortmarke, so wie ich es hier verstehe ist also durch Urheberrecht nicht geschützt. Es sei denn, die verwendeten Buchstaben wurden als Schriftartdatei erstellt und könnten in diesem Fall als Software Urheberrechtsschutz genießen.

Der Schriftzug könnte aber dem Markenrecht unterliegen und dadurch als Marke geschütz sein. * Ja, ja, ja... *

BG
elchivato
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.09.2005 13:22
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Fotos unterliegen dem Urheberschutz. Auch wenn Teile des Bildes verändert, ausgeschnitten oder sonstwas damit gemacht wird, bleibt das eigentliche Urheberrecht des Originals unangetastet. Also Vorsicht.

Schriftzüge kann man sichern lassen, dazu muss man es als marke eintragen lassen - siehe www.dpma.de
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