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aight
Threadersteller
Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 14:32
Titel [Recht] Textzitate in Rezensionen |
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Hallo zusammen!
Hab mal ne Frage bezüglich Musik-Rezensionen. Auf Amazon ist es laut deren Richtlinien verboten Textstellen aus den Tracks der Alben in den Rezensionen zu zitieren. Verstehe nicht ganz wieso das so ist. Amazon sagt das dies interne Informationen seien und sie diese nicht an dritte weitergeben dürfen. Hat das ganze etwas mit dem Urheberrecht zu tun?
so long
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 11.08.2005 14:36, insgesamt 3-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 14:40
Titel
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Hm... ich denke das hängt damit zusammen, das die Texte Urheberrechtlich den Künstlern unterliegen. Deswegen hat es bei diversen Songtext-Seiten im Internet jede Menge Abmahnungen gehagelt... Wobei ich das auch völlig Banane finde...
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aight
Threadersteller
Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 14:49
Titel
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yoa banane ist das richtige wort, amazon verkauft schließlich deren Artikel...
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 16:02
Titel
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Panell hat geschrieben: | yoa banane ist das richtige wort, amazon verkauft schließlich deren Artikel... |
was fürs urheberrecht irrelevant ist.
aber das urheberrecht greift hier nicht da sehr wohl zitiert werden darf.. auch textpassagen.
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aight
Threadersteller
Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 16:44
Titel
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d.h. dieser punkt den amazon in ihren Richtlinien stehen hat ist nicht aus urheberrechtlichen Gründen?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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aight
Threadersteller
Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 18:03
Titel
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mh ich weiß nun nichtmehr ganz was nun erlaubt ist und was nicht. am besten verbietet man also den Autoren von Rezensionen Zitate in diesen vorkommen zu lassen?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.08.2005 18:07
Titel
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Panell hat geschrieben: | mh ich weiß nun nichtmehr ganz was nun erlaubt ist und was nicht. am besten verbietet man also den Autoren von Rezensionen Zitate in diesen vorkommen zu lassen? |
Da steht:
wikimedia hat geschrieben: | (1) Zitatrecht
Das Zitatrecht soll eine Auseinandersetzung mit fremden Werken ermöglichen. Dabei regelt das Urheberrechtsgesetz unterschiedliche Fallgruppen des Zitatrechts, und zwar das sogenannte wissenschaftliche Großzitat (dieses betrifft die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit vollständig zitierten ganzen Werken und ist bei einer Online-Enzyklopädie in der Regel nicht einschlägig), das Kleinzitat und das Musikzitat. Alle Arten der gestatteten Zitate haben dabei gewisse gemeinsame Voraussetzungen. Insbesondere sind Zitate stets durch einen bestimmten Zweck gebunden und nur in dem jeweils gebotenen Umfang zulässig.
Aus der Zweckgebundenheit folgt zunächst, dass man nicht einfach zitieren darf, nur um sich eigene Ausführungen zu ersparen. Zitieren setzt vielmehr voraus, dass damit ein bestimmter Zweck verfolgt wird. Dieser kann beim Kleinzitat in der kritischen Auseinandersetzung mit einer bestimmten Aussage liegen. Denkbar ist aber auch die Verwendung als Devise oder Motto, die Verwendung zum Zweck der Ehrerbietung etc.
Weiter ist das Zitieren auch nicht unbegrenzt zulässig, sondern jeweils nur in dem „gebotenen Umfang“. Dabei gibt es keine bestimmte Faustregel für den zulässigen Umfang (also z.B. 12 Worte sind zulässig, 13 unzulässig). Es kommt vielmehr jeweils darauf an, wie lang das Werk war, aus dem zitiert wurde, wie lang die Passage ist, deren Zitieren für den jeweiligen Zitatzweck tatsächlich erforderlich ist, etc. Man sollte sich aber merken, dass das Zitatrecht wie alle sogenannten Schranken des Urheberrechts tendenziell eng ausgelegt wird. Bei Zitaten gilt daher in besonderem Maße: Fasse dich kurz!
Wird zur inhaltlichen Erörterung ein Foto oder Screenshot verwendet, darf dies vollständig wiedergegeben werden. Dies sollte aber nur geschehen, wenn sicher ist, dass die Verwendung nicht nur zur bloßen Bebilderung des Textes dient. |
Und:
wikimedia hat geschrieben: | 4) Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden?
Teile von Werken, die für sich selbst nicht schutzfähig sind, darf man ohne weiteres aus diesem Werk übernehmen und ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen (dazu siehe oben „Sind Texte und Bilder immaterialgüterrechtlich geschützt oder nicht?“). Sätze und Absätze, die das für einen Schutz erforderliche Mindestmaß an Individualität nicht erreichen, dürfen daher ohne weiteres in Zitatensammlungen etc. eingestellt werden. Allerdings sind die nicht individuellen Teile urheberrechtlich geschützter Werke nun gerade vielfach nicht diejenigen, die eine Zitaten- oder Aphorismensammlung interessant machen. Vielmehr wird oftmals ein Interesse daran bestehen, auch urheberrechtlich geschützte Teile in die Zitatensammlung zu übernehmen. Hierfür bedarf es einer Zustimmung der Urheber, denn eine solche Übernahme von Zitaten ist vom Zitatrecht in § 51 UrhG nicht gedeckt:
Das Urheberrechtsgesetz regelt in § 51 UrhG unterschiedliche Arten von Zitaten, nämlich das sogenannte Großzitat, das Kleinzitat und das Musikzitat (dazu siehe oben „Zitatrecht“). Gemeinsam ist dabei allen Arten von Zitaten, dass jeweils nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zitiert werden darf. Gleichzeitig müssen die Zitate jeweils in einem selbständigen, selbst urheberrechtlich schutzfähigen Werk angeführt werden.
Sammlungen urheberrechtlicher Zitate oder Aphorismen erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Denn die eigentliche Substanz einer derartigen Sammlung beruht auf dem Urheberrechtsgut Dritter. Daher kann – so hat es der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden (BGH GRUR 1973, 216) – nicht mehr von einem „Anführen“ in einem selbständigen Werk die Rede sein. Der BGH weist zudem darauf hin, dass schon im allgemeinen Sprachgebrauch die Aneinanderreihung fremder Textstellen nicht als „Zitieren“, mithin als Anführen von Belegstellen für eigene Gedankengänge, bezeichnet werde. Die Unzulässigkeit von reinen Zitatensammlungen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ergebe sich zudem aus der Entstehungsgeschichte des Urheberrechtsgesetzes. |
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 11.08.2005 18:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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