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wauzi0816
Threadersteller
Dabei seit: 12.05.2006
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Verfasst Fr 12.05.2006 12:57
Titel [Recht] Sind Sprüche geschützt? |
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Hallo,
ich möchte evtl. einen Online-Shop mit Aufklebern, T-Shirt-Druck usw für einen gezielten Käuferkreis errichten.
Jetzt habe ich auf einer Page ein paar bedruckte T-Shirts mit Sprüchen gesehen, wo mir zwar die Sprüche gefallen, aber der Rest nicht. Als Beispiel: "Der tut nüx!" oder "Ich bin gut versichert" oder "FriBEe or not be!"
Wie sieht da aus, kann ich die Sprüche nutzen oder ist das Diebstahl?
Das zweite: Der Begriff "Frisbee" ist wohl geschützt, darf man den dann auch in Sprüchen usw nicht verwenden?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Lieben Gruß
Daniela
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 12.05.2006 13:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
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Alter: 54
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Verfasst Fr 12.05.2006 13:08
Titel
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Auch Sprüche/ Slogans sind schutzfähig. Da kommt das Urheberrecht der "Kleinen Münze" zum Tragen.
Zitat: | Urheberrecht - "Individualität" im einzelnen
- [...]
- Spannweite von Werken die „den Stempel der Persönlichkeit des Urhebers tragen“ (Ulmer)
bis hin zur „kleinen Münze“ = Werke geringer Gestaltungshöhe. Letztere werden
von der Rechtsprechung durchaus geschützt, Beispiele: einfacher Schlager (BGH GRUR
1988, 812 – „Ein bißchen Frieden“), AOK-Merkblatt (BGH GRUR 1987, 166); Werbetexte,
-slogans, -fotos (OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 640 – „fahr’n auf der Autobahn“,
Gesamtdarstellung bei Schricker, GRUR 1996, 815 ff.).
- [...]
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Quelle: http://www.uni-bayreuth.de/departments/zivilrecht8/downloads/data2003/ImmaR2%202.1.pdf
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wauzi0816
Threadersteller
Dabei seit: 12.05.2006
Ort: -
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Geschlecht: -
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Verfasst Fr 12.05.2006 15:31
Titel
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Hmm, und wie erfahre ich, ob die Sprüche geschützt sind?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 12.05.2006 16:07
Titel
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wauzi0816 hat geschrieben: | Hmm, und wie erfahre ich, ob die Sprüche geschützt sind? |
Sprüche sind nach dem Urheberrecht anscheinend immer geschützt - ob der Spruch/ Slogan gleichzeitig noch als Marke eingetragen ist, ist wieder etwas anderes - das könnte man auch erfahren ( www.dpma.de ).
Ob jemand im Sinne des Urheberrechts Anspruch auf diesen Slogan hat, erfährst du erst, wenn dich deswegen jemand verklagt bzw. darauf hinweist, dass du das Urheberrecht verletzt hast. Normalerweise verklagt man ja nicht gleich.
Eventuell hilft auch eine Recherche nach den Begriffen "Slogan Urheberrecht" oder "Sprüche Urheberrecht" bzw. "Sprüche T-Shirt Urheberrecht". Könnte mir vorstellen, dass sowas schonmal zum Streitfall geworden ist.
Das hier ist in dem Zusammenhang vielleicht ganz interessant, wenn auch teilweise nicht unbedingt richtig, meiner Meinung nach (Filmzitate...), aber der erste Teil: http://forum.spreadshirt.net/viewtopic.php?id=80
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Fr 12.05.2006 16:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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