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Nachricht |
dernettekerl
Threadersteller
Dabei seit: 05.07.2005
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.07.2005 09:06
Titel [Recht] Shopinhaber und Haftbarkeit |
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Hi,
folgendes Problem, wie würdet ihr das lösen???
Möchte gern ein Shop erstellen mit Artikeln einer Firma, die ihr Zeug im Internet anbieten will. Die Firma will aber mit der Unterhaltung des Shops nicht zu tun haben und ihr Name soll möglichst auch nicht auftauchen. Die Ware soll von der Firma aus verschickt werden und die Rechnung ebenso.
Hab leider keine Erfahrung mit Shops, wie verhält es sich da mit der Haftbarkeit?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 14.07.2005 10:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.07.2005 09:22
Titel
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naja wenn du der shopbetreiber bist, dann bist du haftbar - ganz einfach... du bist dann sozusagen ein externer vertrieb für die firma, die das zeuch herstellt... d.h. du musst dich dann um alles kümmern, was mit deinem shop zu tun hat. bei elektrogeräten heißt das z.b. die gesetzliche gewährleistungspflicht erfüllen usw.
was willst du denn überhaupt verkaufen?
was ich aber nicht kapier - wieso will die firma nen shop haben, aber hier nicht erwähnt werden - die rechnungen tragen aber dann noch das firmenlogo? das is irgendwie unlogisch...
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dernettekerl
Threadersteller
Dabei seit: 05.07.2005
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.07.2005 09:45
Titel
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Weil diese Firma normal nur an Geschäftskunden liefert... naja das ist alles noch recht unklar. Mal sehen !!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.07.2005 09:56
Titel
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1. Was du meinst ist nicht die Haftbarkeit, sondern Haftung.
2. Ich kenn den Hintergrund nicht, aber an deiner Stelle würde ich da die Finger von lassen. Warum will der Hersteller der Waren nicht erwähnt werden?
3. Es haftet der Shop-Betreiber. Zumindest gegenüber dem Verbraucher. Ob du dann Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen kannst, steht auf einem anderen Blatt.
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rheingauer
Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.07.2005 10:59
Titel
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klingt nach einem vorprogrammierten kanalkonflikt.
die distributoren der geschäftskunden werden sich freuen...
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RA_Klein
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: Eltville am Rhein
Alter: 51
Geschlecht: -
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Verfasst Di 19.07.2005 08:31
Titel
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Für alles was mit einemShop zusammenhängt, haftet der Betreiber. Das heißt, er ist verantwortlich dafür, dass die Informationen, die nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge notwendig sind, auf der Seite vorgehalten werden. Er muss für eine hinreichende Anbieterkennzeichnung nach TDG sorgen, seine AGB sind maßgeblich und er muss dafür Sorge tragen, dass den datenschutzrechtlichen Vorgaben Genüge getan wird. Er ist verantwortlich dafür, dass auf der Seite keine fremden Markenrechte verletzt werden und dass kein unlauterer Wettbewerb berieben wird. Er haftet auch für die Erfüllung geschlossener Verträge. Den Shop-Betreiber treffen generell Ansprüche aus Gewährleistungsrechten. Ansprüche aus Produkthaftung treffen allerdings den Hersteller.
Wenn man sich auf eine solche Konstruktion einlässt, dann muss man bei der Gestaltung der Verträge mit dem Hersteller ganz genau aufpassen, sonst kann in Zukunft eine Menge schiefgehen. Ich würde mich auf eine solche Konstruktion jedenfalls nicht ohne vorherige ausführliche anwaltliche Beratung einlassen. Ich bin bei diesem Thema allerdings auch befangen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg mit Deinem Shop.
Daniel
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