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Thema: [Recht] Schriftkauf und Verwendung vom 28.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Schriftkauf und Verwendung
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Do 29.09.2005 14:35
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Wenn Du die Linotype auf deinem Rechner hast ohne Lizenz machst Du Dich strafbar.
Punkt. Alles was dannach kommt duerfte auf Dich zurueckfallen. Ich glaube selbst wenn Du
den Auftraggeber ueber die Herkunft der Schrift aufgeklaert hattest.

Anschwaerzen kann Dich jeder der es erfaehrt und Dir nichts Gutes will.

Zitat:
ab wann ist es keine urheberrechtsverletzung mehr?reicht es wenn
ein text in pfade umgewandelt wird und der ein oder andere ankerpunkt des
buchstaben um ein paar pixel verschoben wird?


Das ist egal - benutzt Du sie selbst nur als Vorlage musst Du zahlen.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 14:35
Titel

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Das ist fast wie bei teurer Software.

Für jeden Arbeitsplatz, an dem die Schrift benutzt wird, ist
eine Lizenz fällig. Es gibt auch, wie bei Software, oftmals
Mehrfachlizenzen. Jede Benutzung ohne Kauf/Lizenz ist
Strafbar wie bei illegaler Software.

Wenn irgendwas in Pfade zerlegt ist, dann ist's keine
Schrift mehr - ergo darf das ohne Lizenz weitergegeben
werden.
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213db

Dabei seit: 20.09.2005
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Verfasst Do 29.09.2005 14:46
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okay,dann lag ich mit meiner vermutung richtig.

aber kann mir jemand sagen wie die lizenzprüfung
vonstatten geht? gibt es von den herstellern digitalsignaturen,oder
eine schriftliche bestätigung oder vllt sogar über eine kundenkartei?

also,angenommen gestalter hansen macht für die fa. adipösenmode bollermann
ein richtig fettes logo. die textmarke enthalt beispielsweise die type "linotype frutiger bold".
wenn herr hansen das schriftelement der grafik in pfade verwandelt,und
das logo in dieser form weitergibt,dann kann hat er sich elegant aus der
schusslinie gezogen. oder bedarf es noch einer nachträglichen änderung
einiger ankerpunkte,damit die schrift sich von der original unterscheidet?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 14:48
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213db hat geschrieben:
aber kann mir jemand sagen wie die lizenzprüfung
vonstatten geht?

du bekommst eine Rechnung Lächel

Das genügt.
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213db

Dabei seit: 20.09.2005
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 14:52
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cyanamide,kannste mal [Alt]+[Tab] drücken und zu einer ICQ-Instanz wechseln,die ein "preasha" mit dir initiiert hat?
bitte! Hmm...?!
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 15:03
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213db hat geschrieben:
cyanamide,kannste mal [Alt]+[Tab] drücken und zu einer ICQ-Instanz wechseln,die ein "preasha" mit dir initiiert hat?
bitte! Hmm...?!

öh, wie meinen?

Au weia!
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rpgo
Threadersteller

Dabei seit: 02.12.2003
Ort: Berlin
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Verfasst Do 29.09.2005 16:13
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213db hat geschrieben:
ab wann ist es keine urheberrechtsverletzung mehr?reicht es wenn
ein text in pfade umgewandelt wird und der ein oder andere ankerpunkt des
buchstaben um ein paar pixel verschoben wird?


Zitat:
Das ist egal - benutzt Du sie selbst nur als Vorlage musst Du zahlen.


Soweit ich weis ist es so zB. wenn Du ein Logo machst, und von einer Schrift ausgehst, die aber leicht modifizierst also
Ankerpunkt sitzen anders und Schrift ist auch leicht anders. Dann geht es wieder, weil wer will nachweisen ob du die
auf dem rechner hattest, oder es einfach gut nachgebaut hast. (Klar, man kann auch einfach die Wohnung durchsuchen
lassen (grauzone)) Man darf sie nicht haben. Aber das Logo selbst ist dann nciht angreifbar.

Es gibt ja auch Schriftanbieter die auf diesem Wege (indem sie einfach Ankerpunkte anders setzen) viele Schriften als Freefonts oder billiger auf SchrifCDs einfach anbieten. Der Nachteil ist dann aber meist beim endverbraucher, weil die
Schrift dann auch nicht mehr so hochwertig ist, meistens. Weil auch das Kerning meistens Flöten geht (was auch sehr
viel ausmacht bei einer Schrift).
Habe ich mir so irgendwann mal von einem Typografen erklären lassen. Aber auch überhaupt nicht gerne gesehen.


Zitat:
Du musst sie schon gekauft haben, wenn sie nur auf deinem Rechner
oder in deinem Besitz ist. Egal ob verwendet oder nicht.


Was ich meinte mit Schriftmuster vorlegen ist eigentlich sowas wie wenn ich dem Typen die Beispiele jetzt in einem
Schriftmusterbuch zeige. Es gibt auch Fontanbieter die bieten ihre Schriftmuster per PDF an. *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von rpgo am Do 29.09.2005 16:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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