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Thema: [Recht] Schriftkauf und Verwendung vom 28.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Schriftkauf und Verwendung
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rpgo
Threadersteller

Dabei seit: 02.12.2003
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.09.2005 21:37
Titel

[Recht] Schriftkauf und Verwendung

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Hallo,
ich bin jetzt mal zufällig an einen Auftrag über ein kleines Corporate Design für eine Firmen-Neugründung gekommen.
bisher hatte ich das immer innerhalb einer Beschäftigung getan. Deshalb war mir die Frager bisher auch irgendwie
wurscht. Aber man lernt ja nie aus und jetzt sollte ich das schleunigst wissen. *zwinker*

Nun zur Frage:
Weis jemand von euch wie ich das mit den Schriftrechten zu handhaben habe? Wenn ich dem jetzt sage, die Schrift
XY ist besonders schön und sollte unbedingt für das Corporate Design verwendet werden. Dann bin ich doch erstens
verpflichtet ihn aufzuklären das es Schriftrechte gibt und das die Kosten usw. und muß das zweitens dann auch am
Ende in Rechnung stellen am Ende. Oder?

Und angenommen der Kunde will die nicht kaufen. Ist das Risiko dann beim Kunden oder beim Gestalter?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 29.09.2005 07:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.09.2005 22:42
Titel

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Wie? Welches Risiko? Wenn der Kunde die nicht kaufen will, dann kauft er die nicht.

ODer meinst du jetzt evtl. das du eine Schrift kaufst, um ihm die zu zeigen? Dann liegt das Risiko bei dir.
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rpgo
Threadersteller

Dabei seit: 02.12.2003
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2005 02:24
Titel

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Nee, ich meine eher so. Wenn ich die nicht kaufe, und er die nicht kauft, die Schrift dann
aber trotzdem verwendet wird. Und dann kommt zB. Fontshop und fragt: "Moment mal,
sind die Schriftrechte überhaupt gekauft worden?"
Und dann kommt zurück: "Öhm nö, wieso?"

Wo liegt im Zweifel die Verantwortung?
Kann der Kunde dann sagen: "Keine Ahnung, fragt mal den hier, der hat das verbrochen,
was weis ich wo der die her hat."?

bzw. Kann der das Sagen und ich hab dann die Arschkarte gezogen?


Zuletzt bearbeitet von rpgo am Do 29.09.2005 02:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 07:57
Titel

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rpgo hat geschrieben:
Wenn ich die nicht kaufe, und er die nicht kauft, die Schrift dann
aber trotzdem verwendet wird...

Wo kommt die Schrift denn dann her?

* Ööhm... ja? *

Wenn, dann bekommen beide paar auf den Sack.
Du hast die Schrift ohne Lizenz verwendet - dein Kunde auch.
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2005 10:44
Titel

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wenn du etwas mit der schrift gestaltest, musst du sie kaufen. wenn der kunde sie selber in seiner korrespondenz verwenden will, muss er sie auch kaufen.
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rpgo
Threadersteller

Dabei seit: 02.12.2003
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.09.2005 13:03
Titel

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Okay.
Hieße also Klartext, rein Rechtlich müßte ich selbst diese Schrift schon gekauft haben,
bevor ich die in irgend einer weise verwende. Und sollte ich das nicht getan haben,
liegt es außerdem auch in der Verantwortung des Kunden wenn er die trotzdem verwendet.

Zitat:
Wo kommt die Schrift denn dann her?


Keine Ahnung. * Keine Ahnung... *
Ich dachte mir, ich Skizziere das alles erstmal. *zwinker*
(Man kann ja auch erstmal Schriftmuster vorlegen)


Zuletzt bearbeitet von rpgo am Do 29.09.2005 13:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 13:34
Titel

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Au weia!

Du musst sie schon gekauft haben, wenn sie nur auf deinem Rechner
oder in deinem Besitz ist. Egal ob verwendet oder nicht.
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213db

Dabei seit: 20.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.09.2005 14:24
Titel

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interessante thematik. das habe ich mich auch schon gefragt. *Whaazzzz uppp?*

beispielsweise ich habe eine linotype schriftart auf...naja,sagen wir mal "unseriösem"
wege erhalten. ich verwende sie. und das unternehmen was diese type in ihrem logo
enthält,ist kein international agierendes. das einzugs-/bekanntheitsgebiet erstreckt
sich vllt über einen landkreis. WER könnte dem Ersteller dann einen
strick daraus drehen? nur die typeschmiede "linotype" oder auch
herr otto normalo?

wenn der ersteller dann mit fragen bezüglich der lizenzsierung konfrontiert
werden würde,dieser dann jegliches kommentar verweigert,was wäre
dann der nächste (juristische) schritt?

aus was besteht die lizensierung? schriftstück?digital signatur?
nur einfacher personeller eintrag in einer kartei des type-designers?
oder...?

ab wann ist es keine urheberrechtsverletzung mehr?reicht es wenn
ein text in pfade umgewandelt wird und der ein oder andere ankerpunkt des
buchstaben um ein paar pixel verschoben wird?

für eine antwort dieser fragen,wäre ich sehr dankbar.
nur aus rein informellen gründen versteht sich... * Ööhm... ja? * :pete
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