mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 16.04.2024 20:10 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Schriften kaufen - Was sagt der Anwalt dazu vom 07.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Schriften kaufen - Was sagt der Anwalt dazu
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
instinkt

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 08.01.2011 12:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

bacon hat geschrieben:
Natürlich, nichts anderes! Viel Spaß und Erfolg mit dieser genialen Geschäftsidee!


Du nimmst alles für voll oder? Zeig mir doch einfach mal, dass oben etwas gegenteiliges steht. Danke.

Wenn keiner ein Urheberrecht auf Schriften hat kann man doch machen was man will damit, oder?
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 08.01.2011 12:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

instinkt hat geschrieben:
Wenn keiner ein Urheberrecht auf Schriften hat


Wie kommst Du darauf, dass Du dennoch pauschal alles machen kannst, was Du willst? Zwischen "Nutzen" und "Verkaufen" besteht ein Unterschied.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Sa 08.01.2011 12:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 570
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 14.01.2011 23:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich stelle ja mich ja gern einer Kritik meines Artikels, aber ich wüsste nicht mal, wie ich auf den oben verlinkten Text antworten sollte. Mein Text soll widerlegt werden, indem behauptet wird, dass Schriften ja gar keinen urheberrechtlichen Schutz (und andere Schutzformen) genießen. Das hat ja auch keiner behauptet!? Aber das berührt doch alles in keiner Weise den abgeschlossenen Nutzungsvertrag und dessen Bedingungen. Der ist genauso rechtlich bindend wie der Nutzungsvetrag eines Mietwages, einer Wohnung etc.
Und wie solche Nutzungsverträge und deren Preise zustande kommen und was es rundherum alles zu beachten gibt, habe ich in dem Artikel erklärt. Die Schutzwürdigkeit von Schriften ist ein leidiges, aber ein völlig anderes Thema.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 14.01.2011 23:13, insgesamt 4-mal bearbeitet
 
Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.01.2011 02:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

typografie.info hat geschrieben:
Ich stelle ja mich ja gern einer Kritik meines Artikels, aber ich wüsste nicht mal, wie ich auf den oben verlinkten Text antworten sollte. Mein Text soll widerlegt werden, indem behauptet wird, dass Schriften ja gar keinen urheberrechtlichen Schutz (und andere Schutzformen) genießen. Das hat ja auch keiner behauptet!? Aber das berührt doch alles in keiner Weise den abgeschlossenen Nutzungsvertrag und dessen Bedingungen. Der ist genauso rechtlich bindend wie der Nutzungsvetrag eines Mietwages, einer Wohnung etc.
Und wie solche Nutzungsverträge und deren Preise zustande kommen und was es rundherum alles zu beachten gibt, habe ich in dem Artikel erklärt. Die Schutzwürdigkeit von Schriften ist ein leidiges, aber ein völlig anderes Thema.


@ typografie.info: Ich denke, bei diesem Thema sind die meisten hier im Forum absolut auf deiner Seite.

Ich persönlich bin überrascht gewesen, dass Fachanwalt einen solchen "Gegenartikel" zu deinem schreibt. Hast du ihn persönlich einmal darauf angesprochen?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.01.2011 14:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es wird immer interessanter *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen [Recht] Rechte an Texten - Anwalt ja oder nein?
[Recht] Kunde zahlt nicht. Anwalt einschalten?
Anwalt gesucht
Anwalt gesucht!
Welcher Anwalt?
Anwalt fechtet Designauftrag an
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.