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Thema: [Recht] Rechtschreibfehler im Flyer - Nach 4 Wochen bemerkt vom 22.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Rechtschreibfehler im Flyer - Nach 4 Wochen bemerkt
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esiko
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2004
Ort: berlin
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.06.2005 12:32
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[Recht] Rechtschreibfehler im Flyer - Nach 4 Wochen bemerkt

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hallo leute,

hab nen schlechten tag, ich hab für einen kunden eine broschüre im wickelfalz erstellt, alles war fertig und druckbereit, hab dem kunden per e-mail die druckfertige datei gesendet und dazu geschrieben, dass noch änderungen bis sonntag möglich sind, nun ich habe keine antwort und keine bestätigung bekommen, also hab ich die daten an die druckerei geschickt mit auftragnamen des kunden...paar tage war alles fertig, sah gut aus und ab tzum kunden, der fands auch ok un ich gab ihn meine rechnung und er bezahlte bar .... nun nach fast vier woche rief der kund mich an es seien gravierende rechtschreibfehler zu beanstanden, nun ja bin mit dem kunden die fehler durchgegangen, es sind 4 fehler, und zwei davon in einer zwischenüberschrift, ja alles sehr peinlich ... wie sieht das jetzt für mich aus, hat der kunde das recht nachdruck zu fordern ? ich mein der vertrag ist doch beendet mit der zahlung, oder ? dämlicherweise hab ich bei dem kunden nun keine schriftliche druckbetätigung und verdient hab ich daran auch nicht richtig (erhoffte folgeaufträge...)...

was soll ich / muss ich machen, rein rechtlich ?

danke, chris


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 22.06.2005 13:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mi 22.06.2005 12:39
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Für normal bekommt der Kunde einen Korrekturabzug.
Diesen prüft er, dann bekommst du ihn unterschrieben zurück.

Und wenn nicht, dann hast du ein Problem. Der Kunde kann
imho auf jeden Fall einen Preisnachlass erzwingen. Ggf. sogar
einen Nachdruck.
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esiko
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2004
Ort: berlin
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Verfasst Mi 22.06.2005 12:48
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... jetzt klipp und klar der kunde muss preisnachlass erhalten, dass würde ich ja auch tun , nur einen kompletten neudruck
will ich verhindern, da dies mehr kosten würde als eingebracht, denn lieber auf null zuarbeiten...

kann ich die forderung auf neudruck verhindern, wenn ich meine layoutleistung an den kunden zurückzahle?

gruss chris
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
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Verfasst Mi 22.06.2005 13:05
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http://www.correct-gbr.de/

ganz nette dame, zuverlässig und sehr preiswert.
wir lassen da immer lektorieren.
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Fanmail

Dabei seit: 14.04.2002
Ort: FFM
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.06.2005 13:29
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ich hätte den druck nicht einfach in Auftrag gegeben sondern sein GO abgewartet inform eines unterschriebenen Probedrucks.
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esiko
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2004
Ort: berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.06.2005 13:44
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ja is ja och mein fehler, aber wenn ich die layout/DRUCKDATEIEN dem kunden schon zuschicke, hat er nicht auch die pflicht dies zu kontrollieren....und wenn bezahlt ist, ist denn nicht das geschäft / der vertrag abgewickelt und erledigt, ich mein wären ihm oder mir die fehler an dem tag der übergabe/bezahlung aufgefallen und hätte der kund nicht bezahlt, wär das ja zu verstehen aber vier wochen später auf neudruck zu drängeln?

chris
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.06.2005 13:54
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Biete ihm doch einen "Preisnachlas" *zwinker* für den nächsten Auftrag.
Nach so langer kannst du das doch bestimmt nicht anders verrechnen. Ooops

Interessant wäre auch noch, ob die Texte von dir oder von ihm selbst kamen...
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esiko
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2004
Ort: berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.06.2005 13:57
Titel

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texte kamen vom kunden, der text hatte acht fehler, die hab ich berichtigt, dafür hab ich aber zwei neue eingebaut...
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