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Thema: [Recht] Rechte an Texten - Anwalt ja oder nein? vom 11.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Rechte an Texten - Anwalt ja oder nein?
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Schranzmaus
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2003
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 11.01.2007 09:48
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[Recht] Rechte an Texten - Anwalt ja oder nein?

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Hallo alle zusammen,

wir haben hier ein Problem und bevor ich zum Anwalt gehe wollte ich mal eure Meinung dazu hören:

Vor ca. 7 Jahren (damals noch in einer anderen Firma, bei der ich aber auch gearbeitet habe) wurden
von einer Texterin Texte für eine 20 Seite Broschüre eines Kunden gemacht. Diese Broschüre erscheint
2 mal im Jahr. Der Kunde ändert den Text zwar jedes mal selbst ab, aber Grundgerüst ist ihr alter Text.

Konzept sowie Text wurden dem Kunden damals in Rechnung gestellt, eine Word Datei von dem Text
hat er auch erhalten.

Bis heute ist dieses Projekt bereits von mehreren Agenturen umgesetzt worden - immer basierend
auf dem Grundtext. Die letzte Umsetzung haben wir gemacht.
Heute morgen war eine E-Mail von ihr im Postfach, dass sie gesehen hat dass wir das Objekt gelayoutet haben
und immerhin wäre das ihr Text und sie will jetzt Geld dafür haben, sowie für jede weitere Nutzung.
AGB's in die Richtung hatte sie damals (wie heute) keine.

Jetzt meine Frage:
Ich kenne die Texterin und weiß dass sie momentan massive Geldprobleme hat und jetzt krampfhaft versucht
an Geld zu kommen. Hat sie - obwohl der Text mittlerweile extrem stark abgewandelt ist - wirklich noch Rechte
daran die sie in Rechnung stellen kann? Anwalt einschalten oder "einfach" auf sich beruhen lassen?

Danke für die Geduld beim lesen!


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 11.01.2007 11:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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charon

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Verfasst Do 11.01.2007 09:52
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Kommt darauf was im Vertrag vereinbart war. Was für Nutzungsrechte wurden bezahlt?
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Mac

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Verfasst Do 11.01.2007 09:54
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ich kenn das eigentlich immer nur so, das der Texter seinen Text liefert - und aus die Maus.
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Schranzmaus
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2003
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Verfasst Do 11.01.2007 09:55
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Vereinbart war nur, dass sie das Konzept macht dann die Texte schreibt ->
die dem Kunden aber als Word-Datei zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden.


Das gibt es aber nur mündlich und nicht schriftlich. Es gibt nur noch - wenn überhaupt -
die E-Mail in der sie den Text an den Kunden geschickt hat.

@MacCon
So kenn ich das auch - und so hat sie das auch immer gehandhabt, aber jetzt ist sie halt pleite...


Zuletzt bearbeitet von Schranzmaus am Do 11.01.2007 09:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Do 11.01.2007 09:57
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Jo, dann würde ich ihr einfach mal zurück schreiben und ihr erklären dass es kein geld gibt und das dies so und so vereinbart war.

Wenn sie dann immer noch Geld will soll sie einen Anwalt einschalten. Bringt sie in Zugzwang und schaut wie weit sie geht.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Do 11.01.2007 10:10
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Und Leute mit Finanzproblemen haben nicht unbedingt das Geld für nen Anwalt *zwinker*
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McMaren

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Ort: Düsseldorf
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Verfasst Do 11.01.2007 10:24
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MacCon hat geschrieben:
ich kenn das eigentlich immer nur so, das der Texter seinen Text liefert - und aus die Maus.

ich auch. das höt sich auch nicht danach an, als ob da was anders vereinbart worden wäre.
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Schranzmaus
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2003
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Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 11.01.2007 10:26
Titel

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Das sie kein Geld für den Anwalt hat hab ich mir auch schon gedacht Grins

Ich werd ihr jetzt nen Brief schreiben und ihr sagen dass wir sicher nicht einfach so
bezahlen (immerhin will sie mehrere tausend Euro haben *balla balla* ) und wenn sie es auf einen
Rechtsstreit anlegt, dann kann sie den haben.

Wir haben ja zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.
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