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Fischer
Dabei seit: 20.03.2004
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.04.2004 18:58
Titel
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6 Monate sind rechtlich Ok, aber muss soweit ich weiß im Ausbildungsvertrag stehen!
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Kritztinn
Dabei seit: 09.01.2003
Ort: Hamm
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.04.2004 19:57
Titel
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mal eine frage,
wie lange hat man probezeit wenn man nach der ausbildung übernommen wird?
"normal" wie andere neue festangestellte oder wird üblicherweise darauf
verzichtet da man die arbeitsweise und -qualität schon kennt???
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bubble
Dabei seit: 01.09.2003
Ort: im wilden Süden
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 08:58
Titel
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hallo ihr lieben,
sorry, dass ich diesen alten thread wider ausgraben muss - ist grad aktuell bei mir.....
in meinem neuen arbeitsvertrag stehen 6 mon probezeit. ich hab jetzt mal ein bisschen gegoogelt und bei wiki steht drin, dass max. 4 mon zulässig sind.
ich habe sonst leider keine zuverlässige quelle gefunden....
kann mir vielleicht jemand von euch helfen und hat mir ne sichere quelle ?
aus dem thread hier werd ich leider auch nicht schlauer .....
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 09:17
Titel
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bubble hat geschrieben: | hallo ihr lieben,
sorry, dass ich diesen alten thread wider ausgraben muss - ist grad aktuell bei mir.....
in meinem neuen arbeitsvertrag stehen 6 mon probezeit. ich hab jetzt mal ein bisschen gegoogelt und bei wiki steht drin, dass max. 4 mon zulässig sind.
ich habe sonst leider keine zuverlässige quelle gefunden....
kann mir vielleicht jemand von euch helfen und hat mir ne sichere quelle ?
aus dem thread hier werd ich leider auch nicht schlauer ..... |
quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_04.html
Zitat: | Wie lange darf die Probezeit vereinbart werden ?
Das Gesetz sieht bei Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keine bestimmte Dauer vor. Regelmäßig empfiehlt es sich jedoch, keine längere Probezeit als bis zu maximal 6 Monaten zu vereinbaren. Eine darüber hinausgehende Probezeit ist in vielen Fällen in Anbetracht der Tätigkeit, die es zu erproben gilt, weder gerechtfertigt noch sinnvoll. Denn in Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (bis zum 31.12.2003 lag die Schwelle bei mehr als als 5 Arbeitnehmern) beschäftigen, greift nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses zugunsten des Arbeitnehmers der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Kündigungen sind daher nach Ablauf von sechs Monaten nur noch eingeschränkt möglich.
Im übrigen wird sich die Dauer der Probezeit nach der Art der Tätigkeit richten. Einfachere Tätigkeiten rechtfertigen sicherlich keine allzu überspannten Probezeiten. Hier ist oft bereits eine Probezeit von 3-4 Monaten ausreichend. Bei höherwertigeren Tätigkeiten ist sicherlich eine längere Probezeit von Nöten, so dass eine Probezeitvereinbarung von 6 Monaten unproblematisch ist. Auch wenn in dem einen oder anderen Fall ggf. auch noch ein darüber hinausgehendes Probezeiterfordernis von z.B. 9 Monaten sachlich gerechtfertigt werden könnte, so sollte doch von einer Probezeitvereinbarung über 6 Monate hinaus aus obigen Gründen abgesehen werden.
Hinweis: In geltenden Tarifverträgen finden sich vielfach Regelungen zur Probezeit und deren Dauer. Diese Vorschriften sind einzuhalten. |
Wie hier steht gibt es für einen normalen Angestellten keine gesetzliche Regelung wie bei der Ausbildung (hier muss mind. 1 Monat max. 3 Monate - alles andere ist falsch!). D.h. das es Sachen von Arbeitgeber und -nehmer ist, die Probezeit auszuhandeln. Mit der Ausnahme, das Bei Betrieben über 10 Mitarbeiter nach 6 Monaten der gesetzliche Kündigungsschutz greift wie bei einem normalen Angestellten.
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bubble
Dabei seit: 01.09.2003
Ort: im wilden Süden
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 09:35
Titel
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vielen dank für deine schnelle hilfe
dann ist mein vertrag ja in ordnung.....und bald unterschrieben !
grüße aus dem süden
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