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Thema: [Recht] Nutzung von redaktionellen Daten? vom 20.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Nutzung von redaktionellen Daten?
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Mike A.
Threadersteller

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 11:44
Titel

[Recht] Nutzung von redaktionellen Daten?

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Ich hoffe ihr könnt mir/uns etwas weiterhelfen.

Wir sind Herausgeber einer Werbezeitung. Die Zeitung erscheint monatlich und enthält neben der Werbung für die Fimen der Region auch redaktionelle Texte. Diese Texte werden von unserer (freiberuflichen) Journalistin geschrieben. Das heisst... Wir sagen "Die Firma -soundso- hat Neueröffnung, fahr doch bitte hin, mach Fotos und schreib einen Text dazu. Ausserdem bekommen wir von Ihr allgemeine "Fülltexte" um die Seiten vollzubringen. So weit so gut. Wir sind zufrieden mit Ihr. Sie ist zufrieden mit uns und bisher auch mit Ihrer Bezahlung.

Nun haben wir aber von unseren Zeitungen pdf´s erstellt und diese zum download auf unsere Homepage gestellt. Ich weiss nicht genau ob das nun einen Unterschied macht, aber ich schreib es mal so hin... Die Seiten können NICHT direkt auf unserer HP gelesen werden, sondern müssen einzeln runtergeladen werden. (Ausgabe September 2006_Seite1 u.s.w.) Das nun stösst unserer Mitarbeiterin sauer auf. Sie meint das müsste extra bezahlt werden, da Sie uns die redaktionellen Sachen NUR und AUSSCHLIESSLICH für die Verwendung der Zeitung bereitstellen würde.

Auf Ihrer Rechnung heisst es: Idee - Orga - Termine, Texte und Fotos macht xxxx Euro.

Nun ist die Frage. Wer ist im Recht? Mein Chef behauptet (natürlich) er bezahle für die Reportagen und was er dann damit anstellt ist seine Sache. Sie bekommt ja auch nicht weniger Geld wenn ein Artikel aus Platzmangel nicht abgedruckt wird. Und ausserdem könne man ja die Artikel nicht direkt "online" lesen, sondern müsse Sie explizit runterladen. Und das wiederum sei ein Service für unser Kunden. Es ist es halt so, das unsere Kunden, von denen ein Bericht erschienen ist, diesen teilweise auch gerne auf Ihrer eigenen Hompage hätten. Dann dürfte ich das ja eigentlich auch nicht erlauben/zulassen? oder??

Unsere Journalistin behauptet (natürlich) als der Vertrag geschlossen wurde, war nie die Rede von Online-Nutzung der Daten. Und wenn wir Ihre Daten mehrfach verwenden, möchte Sie auch eine Entschädigung dafür.

Verstehen kann ich beide Parteien, darum haben wir auch solange nichts entschieden ist die Seiten von der HP genommen, denn wie gesagt, ansonsten ist das Verhältnis ja auch einwandfrei. Und es will im Prinzip auch keiner den anderen übervorteilen. Aber jede Partei glaubt sich halt im Recht.


Ich hoffe es ist nicht allzu konfus geschrieben und jemand kann uns einen Rat geben!

Mercy

Mike


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 20.10.2006 12:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 11:57
Titel

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Das verhält sich genau so, wie mit anderen Nutzungsrechten auch. Bezahlt wird für die vereinbarte Nutzung. Erfolgt eine Nutzung über das vereinbarte hinaus, so ist auch diese Nutzung zu vergüten. Das hat auch nix mit der Rechnung zu tun, sondern mit dem zwischen Euch bestehenden vertrag. Ist keine genaue Nutzung vereinbahrt, müßt Ihr Euch halt einigen oder die Sache gerichtlich klären lassen. Dann wird wohl geschaut werden, welche Nutzung für gewöhnlich bei dem von Euch gezahlten Preis zu erwarten wäre.
Zahlt Ihr eher wenig im Vergleich zum durchschnittlichen Marktpreis würde ein Richter also wahrscheinlich auf ein "kleines" Nutzungsrecht (Print) schließen. Zahlt Ihr großzügig, dürftet Ihr wohl auch die PDFs im Internet bereitstellen.
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Mike A.
Threadersteller

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 12:40
Titel

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Na, so weit wollen wir es ja gar nicht kommen lassen bis zu einem gerichtlichen Vergleich. Aber man kennt das ja. Jeder meint er hat Recht. Nachdem ja nicht wirklch was geschrieben wurde zwischen meinem Chef und der Journalistin sind halt jetzt beide "bockig".

Mike
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 13:44
Titel

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Warum schließt ihr keinen sauberen Autorenvertrag ab? Ich schreibe selbst für einige Zeitschriften und da gibt es meistens vier- bis sechsseitige Dokumente, die alles haarklein regeln. Kein Stress, kein Ärger, keine Probleme. In solchen Fällen sollte man immer vorher einen Anwalt konsultieren, der einem den passenden Vertragstext liefert. Nur so ist man, gerade als Verleger, auf der sicheren Seite.

Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 20.10.2006 13:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 13:52
Titel

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Kaschperlkopf hat geschrieben:
Na, so weit wollen wir es ja gar nicht kommen lassen bis zu einem gerichtlichen Vergleich. Aber man kennt das ja. Jeder meint er hat Recht. Nachdem ja nicht wirklch was geschrieben wurde zwischen meinem Chef und der Journalistin sind halt jetzt beide "bockig".

Mike


Wenn Sie unentbehrlich ist, einigt euch auf nen finanziellen Mittelweg für die bereits erschienenen, und schließt einen neuen Vertrag für die zukünftigen ab. Wenn Sie entbehrlich ist, sucht euch einfach ne neue Grins
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Mike A.
Threadersteller

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 14:06
Titel

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Ja, genau da liegt das Problem. Mein Chef ist kein Freund von ausgearbeiteten Verträgen *ha ha*

Das meiste funktionert über Handschlag oder "nullachtfuchzehn" Verträgen. (und funzt auch so in den meisten Fällen)

Und verlieren wollen wir unsere "Perle" natürlich auch nicht.

Ich wollte eigentlich nur wissen ob es da (ausser explizit vertraglich geregelt) irgendwelche Grundlagen gibt.

Darf man - darf man gar nicht - darf man nur unter bestimmen Umständen.

Aber danke schon mal für die Bestätigung meiner Meinung Grins

Werde dann am Montag mal ein gutes Wort beim Chef für die Dame einlegen.

Mercy!


Mike
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