Autor |
Nachricht |
charly_brown99
Threadersteller
Dabei seit: 29.01.2004
Ort: Nürnberg
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 08:58
Titel [Recht] Muß eine Visitenkarte eine Adresse enthalten ? |
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Ein Freund hat eine Visitenkarte ohne Adresse, nur mit Webside und Telefonnummer. Jetzt hat Ihn ein Rechtsanwalt angesprochen, dass er meinen kumpel mit 1000 EURO abmahnen könnte, da eine Visitenkarte immer eine Adresse enthalten muß.
Wißt Ihr in diesem Zusammenhang mehr?
Wenn Ihr auch sowas schon mal hattet, habt Ihr das Gesetz, wo das steht?
Eigentlich könnte man doch die Visitenkarten auch als Flyer deklarieren, oder? Da kann man ja draufschreiben was man will!
Vielen Dank für Eure Hilfe
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 08.08.2005 10:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 09:02
Titel Re: Muß eine Visitenkarte eine Adresse enthalten? |
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charly_brown99 hat geschrieben: | Ein Freund hat eine Visitenkarte ohne Adresse, nur mit Webside und Telefonnummer. Jetzt hat Ihn ein Rechtsanwalt angesprochen, dass er meinen kumpel mit 1000 EURO abmahnen könnte, da eine Visitenkarte immer eine Adresse enthalten muß.
Wißt Ihr in diesem Zusammenhang mehr?
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ja, der anwalt redet stuss oder er meint mit "visitenkarte" die kleine internetpräsenz deines freundes die vielleicht gegen die impressumspflicht verstösst?
Eine klassische Visitenkarte unterliegt keinem derartigen Recht.
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 09:09
Titel
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Der Hochadel hat noch nicht einmal eine Telefonnummer,
geschweige denn eine Web-Adresse drauf.
Da zählt ganz einfach nur der gute Name. Und der Titel.
Aber in Stahlstich, nicht Online-Digitaldruck.
Solch ein Schwachsinn von einem Rechtsanwalt zu hören...
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 09:19
Titel
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hehe, vor allem soll der mal erklären, wie sich die 1000 euro denn zusammensetzen sollen.
war bestimmt wieder einer dieser jura-studenten im 2. semster, die meinen, sie hätten voll den plan.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 09:36
Titel
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zumal ein rechtsverdreher selbst gar nicht abmahnen kann, sondern dafür immer den auftrag eines mandanten braucht. dem vermeintlicher schaden entstanden ist... ne vergiss es... ne visitenkarte kannste bedrucken wie du lustig bist...
sachen gibt's...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 09:57
Titel
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Du kannst sogar 'Furz' drauf schreiben und die Dinger verteilen.
Wie kommt denn der RA auf eine solch sinnfreie Aussage?
Ist der merkbefreit?
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 10:33
Titel
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Bei uns im Rathaus lag eine ganze Weile mal eine des japanischen Kaisers in einer Vitrine. Feinster handgeschöpfter Karton und und in japanischen Schriftzeichen und lateinischer Schrift händisch mit Blattgold aufgetragen "Tenno Hirohito". Sonst nüscht!
Wäre wohl ein gefundenes Fressen für den Rechtsanwalt...
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roblade
Dabei seit: 27.06.2002
Ort: Düsseldorf/Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 16:39
Titel
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sonen stuss habe ich ja noch nie gehört...
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