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Thema: [Recht] Musiknutzung in Videoclips vom 05.09.2006


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fullpowertrip

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Verfasst Mo 25.08.2008 13:18
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gerch2003 hat geschrieben:
Hallo Leute, ich hab hier ein ähnliches Problem.

Es geht um eine gewerbliche Internetseite auf der eine Pyramide präsentiert werden soll.
Dazu ist ein Video geplant mit einem Lied, dass sich "Fang das Licht" nennt..Interpret weis ich grad nicht, is irgend ein Schlager. Das Video soll dann mit Pyramidenbildern hinterlegt werden.
Allerdings wird das Lied nicht vollständig sein, sondern nur einzelne Wortpassagen zusammengeschnitten.

Ich habe schon überlegt es vielleicht über Youtube laufen zu lassen, aber da ist es doch auch verboten die Videos auf gewerbliche Seiten einzubinden?!

Was wisst Ihr und was empfehlt Ihr mir?!


Gruß


Tja, was empfiehlt man da wohl am besten: Wie wäre es mit Geld bezahlen und legal nutzen?!
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 25.08.2008 13:34
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gerch2003 hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Was hat youtube damit zu tun? Illegale Nutzung bleibt illegale Nutzung. Du würdest höchstens zwei Vergenen begehen. Zunächst das Urheberecht des Interpreten bzw. dessen Plattenfirma und zum anderen die Nutzungbedingungen von Youtube.


Wie sieht es denn aus, wenn ich doch ein paar nette Bekannte Frag, die mir das Lied nachspieln, bzw. Covern.
Und wie schon gesagt, es sind ja nur einzelne Wortpassagen. Phrasen oder wie man es nennen soll.


das ändert nicht viel auch eine coverversion befreit nicht von der gema bei veröffentlichung, auch nur in teilen...
ebenso ist es für private zwecke auch gema-pflichtig. beispielsweise auf der privaten homepage. schaue mal direkt bei der gema auf der homepage.

sie songs (auch teile) muss man detaliert bei der gema angeben. wie das bei coverversionen aussieht, bin ich mir nicht ganz sicher, ob es eine genehmigungder urhebers bedarf, solange du sie nicht verkaufst. soweit ich weiß, ist es nicht verboten zu covern. nur der gewinn aus solchen songs geht an den urheber. aber das ist jetzt auch eher etwas oberflächlich und keine rechtsauskunft.
 
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