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Thema: [Recht] Kunden abwerben beim ex-Arbeitgeber? vom 14.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kunden abwerben beim ex-Arbeitgeber?
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Codenamenina
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2005
Ort: Osnabrück
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.12.2005 20:41
Titel

[Recht] Kunden abwerben beim ex-Arbeitgeber?

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Hallo,
ich gehöre eigentlich nicht in den Bereich MG, habe aber in die Richtung gearbeitet.
Nun meine Frage. Ich hatte im Betrieb einen 400,-€ Job. Jetzt habe ich gekündigt und will mich eventuell selbstständig machen.
Mein Chef hat gesagt, wenn ich an seine Kunden gehen macht er mir die Hölle heiß.
Kann er das?
In meinem Vertrag steht nichts drin, das ich das nicht darf.
Spricht doch nichts dagegen zu sagen: Hallo habe mich selbstständig gemacht und sie können ja mal anfragen?
Oder doch?
Gruß Nina


//edit: Titel und die vielen Fragezeichen mal etwas angepasst... burnout


Zuletzt bearbeitet von burnout am Mi 14.12.2005 20:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tomaschek
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.12.2005 21:10
Titel

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Meiner Meinung nach, was keine rechtliche Beratung darstellt, kannst du das machen. Solange du nicht direkt auf Internas der alten Firma zurückgreifst um diese Kunden abzuwerben.

Inwiefern will dein Ex-Chef dir denn die Hölle heiss machen?
 
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.12.2005 21:21
Titel

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Wenn du keinen Arbeitsvertrag mit solch einer Klausel drin
gehabt hast, wird sich das mit der angedrohten Temperatur
wohl eher in moderaten Grenzen halten.

Eine andere Frage ist natürlich, was die Kunden dazu sagen.
Nicht jeder Kunde sieht es gern, von abewanderten Mitarbeitern
des bisherigen Lieferanten mit einem mal umworben zu werden.
Aber es kommt natürlich auch genau umgekehrt vor, z.B. wenn
ein Mitarbeiter kundenspezifisch so richtig eingefuchst ist.

Aber - Finger weg von alten Auftrags- und Kundendaten!
Daran haben sich schon viele die Finger verbrannt. Was dann
die angedrohten Höllentemperaturen nicht nur gefühlt sehr
stark ansteigen lassen würde...

Das dein bisheriger Chef kein gutes Haar an dir lassen wird,
dürfte dir ja auch klar sein.
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Shadowrun

Dabei seit: 05.12.2005
Ort: Dortmund / Zürich
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.12.2005 21:22
Titel

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Hmm, das war nur ein 400 Euro Job und im Vertrag steht nix drin?

na dann hast du Glück gehabt und solange du nicht auf die interne Firmendatenbank deiner alten Firma zurückgreifst, ist da nix einzuwenden.

Du bist dann genauso wie die ehemalige Firma eine Firma von vielen auf dem Markt und kannst somit auch um die Kunden buhlen, auch wenn diese bei der alten Firma vorher waren oder sind.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.12.2005 08:34
Titel

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wie schon gesagt wurde - wenn in deinem vertrag nix steht, dann kann er dir erstmal rein rechtlich nichts... aaaaaber:

1. ist es ganz schlechter stil, wenn man es nötig hat, auf diese weise kunden zu gewinnen
2. wird dein chef dann wohl alles daran setzen, dir das leben und deine selbstständigkeit so schwer wie möglich zu machen (jeder der mal ne kontrolle auf kopierte software usw. mitgemacht hat, weiß wovon ich spreche)
3. die medienbranche ist ein dorf in dem jeder jeden kennt. ich kenne z.b. viele agenturen, die eigentlich konkurenten sind, bei denen sich die chefetagen aber regelmäßig in clubs, beim golfen o.ä. treffen und sich austauschen... da haste dir dann ganz schnell deinen guten ruf versaut...
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.12.2005 10:40
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wie schon gesagt wurde - wenn in deinem vertrag nix steht, dann kann er dir erstmal rein rechtlich nichts... aaaaaber:
1. ist es ganz schlechter stil, wenn man es nötig hat, auf diese weise kunden zu gewinnen


richtig. ich hab im moment einen ähnlichen fall mit nem mitbewerber.

meine klage lautet auf unlauteren wettbewerb, da eine kontaktaufnahme mit einem begrenzten kundenkreis und das ansprechen von diversen geschäftspraktiken sowie die einladung zu einer kostenlosen beratung als solche gewertet werden kann.
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ninja23

Dabei seit: 22.09.2005
Ort: Austria
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.12.2005 11:13
Titel

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pcfan hat geschrieben:

meine klage lautet auf unlauteren wettbewerb, da eine kontaktaufnahme mit einem begrenzten kundenkreis und das ansprechen von diversen geschäftspraktiken sowie die einladung zu einer kostenlosen beratung als solche gewertet werden kann.


d.h. wenn ich bei jemanden akquise beitreibe der - eventuell rein zufällig - kunde eines konkurrenten ist, kann ich wegen unlauterem wettbewerb verklagt werden? * Ööhm... ja? *

in der agentur in der ich arbeite haben wir einen ziemlich grossen kunden, der uns immer wieder lustige geschichte von akquiseversuchen unserer konkurrenz erzählt. von essenseinladungen bis zum kostenlosen alternativvorschlag zur bestehenden werbelinie ist schon alles dagewesen...so funktioniert halt die branche denk ich mal.
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.12.2005 13:49
Titel

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ninja23 hat geschrieben:

d.h. wenn ich bei jemanden akquise beitreibe der - eventuell rein zufällig - kunde eines konkurrenten ist, kann ich wegen unlauterem wettbewerb verklagt werden? * Ööhm... ja? *


nein das natürlich nicht, wenn er allerdings gezielt deine kunden und nachweislich nur deine kunden anspricht schon.
kommt halt auf deinen anwalt an Lächel
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