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meral
Threadersteller
Dabei seit: 11.02.2006
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 18:42
Titel eye see |
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Ich sehe. ich habe ne Menge zu lernen.
Ausbildung? Welche Ausbildung?
ich bin direkt von der Schule (nach dem Abi) in einer Werbeagentur gelandet. Habe dort viel gelernt, aber eben nicht Verträge zu machen, und meine Kunden aus meiner 3-Monatigen Freelancer-zeit waren gute Vereine, bzw. Leute die ich kannte, da musste ich keine 'Vorsicht' walten lassen.
Naja, aber man hört eben nicht auf zu lernen.
Danke, Meral
Zuletzt bearbeitet von meral am Fr 24.03.2006 18:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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spiv
Dabei seit: 25.07.2003
Ort: Leipzig
Alter: 48
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reacon
Dabei seit: 27.08.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 22:32
Titel Re: Übereinstimmende Willenserklärung? |
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tscherno-x hat geschrieben: | pejot hat geschrieben: | reacon hat geschrieben: |
Naja, du hast dem Kunden ein unverbindliches Angebot gemacht, nämlich ihm eine Website zu erstellen. Via email. Dein Kunde hat dieses unverbindliche Angebot per email angenommen und daraus resultieren die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen zur Erstellung einer Website. |
Du meinst wohl verbindlich? Angebote sind einseitig bindende Willenserklärungen.
Vorher eine durchdachte "essentialia negotii" (Leistungsumfang, Summe, Bindungsfrist etc.) zu bestimmen wäre auch ganz nützlich beim Angebot schreiben. Dann kann dir in Zukunft sowas nicht passieren.
BTW.; du bist doch im Besitz der Source-Dateien. Dann wird es doch ein Leichtes sein zu beweisen, dass du der rechtliche Urheber bist. |
Hallo, "unverbindlich" ist hier schon richtig. Erst wenn der Kunde das Abgebot angenommen hat, wird es verbindlich.
Und seit wann sind Angebote bindend?
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@ Pejot: Wie ich bereits geschrieben habe und tscherno-x jetzt auch nochmal bestätigt hat ist ein Angebot immer unverbindlich. Wäre ja toll für alle Unternehmen, wenn die tägliche Werbung, die so im Postkasten landet gleich für den Empfänger verbindlich wäre. Sind ja in diesem Sinne auch nur alles Angebote.
Aber in einem Punkt hast du schon Recht: Angebote sind einseitige Willenserklärungen (Werbung via Post etc.), zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag gehören aber 2 Willenserklärungen !
Das unverbindliche Angebot ist in diesem Fall von Tscherne gemacht worden. Das Angebot wurde angenommen und ist somit ein verbindliches Angebot geworden. Beide haben schließlich einen gemeinsamen Kaufvertrag (2 übereinstimmende Willenserklärungen usw.) gemacht.
Schluß aus
Zuletzt bearbeitet von reacon am Fr 24.03.2006 22:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JayJay12345
Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 04.04.2006 17:32
Titel Re: Übereinstimmende Willenserklärung? |
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reacon hat geschrieben: |
@ Pejot: Wie ich bereits geschrieben habe und tscherno-x jetzt auch nochmal bestätigt hat ist ein Angebot immer unverbindlich.
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Das ist schlichtweg falsch. Ein Angebot als Antrag eines Verkäufers ist per Gesetz immer verbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich bzw. durch Freizeichnungklauseln als unverbindlich gekennzeichnet. Siehe § 145 BGB
reacon hat geschrieben: |
Wäre ja toll für alle Unternehmen, wenn die tägliche Werbung, die so im Postkasten landet gleich für den Empfänger verbindlich wäre. Sind ja in diesem Sinne auch nur alles Angebote.
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Das sind Anpreisungen an die Allgemeinheit und deshalb per Definition unverbindlich. „für den Empfänger verbindlich“: Die Begriffe „verbindlich“ und „unverbindlich“ gehen zudem immer auf den Abgebenden zurück. Ein verbindliches Angebot aus Sicht des Empfängers in dem Sinne, dass er es annehmen muss, ist irrelevant da rechtlich nicht existent.
reacon hat geschrieben: |
Aber in einem Punkt hast du schon Recht: Angebote sind einseitige Willenserklärungen (Werbung via Post etc.), zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag gehören aber 2 Willenserklärungen !
Das unverbindliche Angebot ist in diesem Fall von Tscherne gemacht worden. Das Angebot wurde angenommen und ist somit ein verbindliches Angebot geworden.
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Der Käufer ist der letzte, der ein unverbindliches Angebot eigenmächtig zu einem verbindlichen machen kann.
reacon hat geschrieben: |
Beide haben schließlich einen gemeinsamen Kaufvertrag (2 übereinstimmende Willenserklärungen usw.) gemacht.
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Ein unverbindliches Angebot ist kein Antrag und als Willenserklärung irrelevant. Für das Zustandekommen eines Vertrags gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Einem unverbindlichen Angebot folgt die Bestellung (Antrag, 1. WE). Der Bestellung folgt die Auftragsbestätigung (Annahme, 2. WE).
2. Einem verbindlichen Angebot (Antrag, 1. WE), folgt die Bestellung (Annahme, 2. WE).
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kontur
Dabei seit: 15.09.2005
Ort: Joensuu, Finland
Alter: 39
Geschlecht: -
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Verfasst Do 06.04.2006 12:21
Titel
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merci,
k.
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SKO
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 06.04.2006 19:55
Titel
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krass das das so ein serienbetrüger ist
der er schon öfters Dienstleister verarscht hat.. sowas hab ich auch schon lang net mehr gehört..
nunja .. ich machs ganz easy... angebot #titelprojekt bla datum (betreff in email)
preis vorschlagen .. alles was im paket ist ..
Kunde mailt .. zurück mit der Auftragsbestätigung das er das angebto #titelprojektbladatum ...
annimmt und für den preis blab la..
erst wenn er bezahlt hat gibts auch die quelldaten :>
bei 4stelligen aufträgen würd ich sicherlich nen satten vertrag per post zukommen lassen...
merke: nie daten bevor geld da ist geben ( außer nach vertraglicher vereinbarung )
:>
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.04.2006 20:38
Titel
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SKO hat geschrieben: |
bei 4stelligen aufträgen würd ich sicherlich nen satten vertrag per post zukommen lassen...
merke: nie daten bevor geld da ist geben ( außer nach vertraglicher vereinbarung )
:> |
wenn ich dein gesabbel lese bin ich ganz froh das du keine 4stelligen aufträge hast.
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ArtSyndikat
Dabei seit: 09.02.2006
Ort: Kiel
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.04.2006 20:40
Titel
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Er hat doch geschrieben: "Ich würde..."
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