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chrisnrw
Threadersteller
Dabei seit: 20.08.2004
Ort: Essen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 12:35
Titel [Recht] Kunde zahlt nicht - Website vom Webspace entfernen |
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Hallo zusammen,
mal angenommen jemand zahlt seine Rechnung für die Webseite nicht, aus welchen
Gründen auch immer. Ist es dann legitim die Seite vom Netz zu nehmen und einen
Vermerk auf die Seite zu bringen: Webseite gesperrt! Rechnung nicht gezahlt !
Das müsste doch eigentlich verboten sein, oder ?
Kann mich da mal jemand aufklären ?
Gruss,
Chris
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 16.02.2006 12:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 12:42
Titel
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hm schwer zu sagen. eigentlich nicht - vor allem nicht, wenn der webserver bzw, die domain dem kunden gehört. eigentlich müsstest du es so machen, das du die webseite erst freischaltest, wenn die rechnung bezahlt wurde. mit einer abschaltung des webs und vor allem dem spruch "rechnung nich bezahlt" begehst du rufschädigung und dein kunde könnte dich verklagen mit guter aussicht auf erfolg.
gibt es einen vertrag oder eine auftragsbestätigung? dann leite doch einfach das mahnverfahren ein... spät. wenn dann der gerichtsvollzieher droht bekommen die meisten kunden muffensausen und zahlen! alles andere ist am rande der illegalität und da würd ich die finger von lassen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 12:42
Titel
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Wenn derjenige, der diesen Seitenaustausch vornimmt dafür nicht vom Inhaber des Web-Spaces autorisiert wurde, ist das nicht rechtens.
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chrisnrw
Threadersteller
Dabei seit: 20.08.2004
Ort: Essen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 12:50
Titel
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Das ganze betrifft mich jetzt nicht. Die Frage ist nur aus einer Diskussion heraus entstanden,
und mich interessiert halt was ihr dazu sagt...
Was wäre wenn der Webspace auf den Webentwickler registriert ist aber die Domain den
Firmennamen beeinhaltet z.b. www.autohaus-becker.de ?
Dann dürfte das doch eigentlich immer noch nicht rechtens sein wg, Rufschädigung oder
was meint ihr ?
Zuletzt bearbeitet von chrisnrw am Do 16.02.2006 12:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 12:59
Titel
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wirklich rechtsverbindliches wird dir da wohl nur ein rechtsanwalt sagen können befürchte ich... aber im grunde isses ja wie bei jedem anderen verkaufsgeschäft auch. wenn du was kaufst und nicht zahlst, dann bekommst du ne mahnung und irgendwann einen vollstreckungsbescheid geschickt. dann kommt der gerichtsvollzieher und treibt die kohle bei dir ein.
es kommt keiner der verkäufer vorbei und holt deine stereoanlage die du gekauft hast wieder ab (ratenzahlung oder leasing hier mal ausgenommen). aber du wirst eben auch kaum einen händler finden, der dich ohne barzahlung mit dem ding aus dem laden spazieren lässt.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 16.02.2006 13:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 13:02
Titel
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chrisnrw hat geschrieben: | Dann dürfte das doch eigentlich immer noch nicht rechtens sein wg, Rufschädigung oder
was meint ihr ? |
nach den üblichen mahnungen, danach noch ein schreiben dass man das geschäftsverhältnis als beendet sieht kannst du die domain wenn sie dem webentwickler gehört auch verscherbeln. wenns kein eindeutiger name ist auch pr0n-werbung drauf machen..
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chrisnrw
Threadersteller
Dabei seit: 20.08.2004
Ort: Essen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 13:11
Titel
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O.k ich danke euch.
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neworx
Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.02.2006 13:46
Titel
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es gibt natürlich noch diesen weg: http://www.russisch-inkasso.de/
ich kenne einen bekannten der anwalt ist und sein mandant ist ein albaner. ein kunde des albaners wollte nicht zahlen! die ganze familie ist zu dem schuldner gefahren und der albaner hat "ohne gewalt" sein geld erhalten.
ich dachte nur dann aber
Zuletzt bearbeitet von neworx am Do 16.02.2006 13:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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