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Thema: [Recht] Kunde zahlt nicht und windet sich heraus vom 03.11.2005


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UR3

Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 14:45
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noch besser :
Anwaltskosten sparen - Formular für Amtgericht besorgen ( Schreibwarenladen ) und ab damit zum zuständigen Amtsgericht.

funzt...

guckst Du hier : http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-rechnung-wird-nicht-bezahlt-wie-klagen-47144-1.html


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 14.11.2005 15:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:32
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Sagt mir wenn ich Falsch liege aber die erste Mahnung ist ein Zahlungserinnerung und erst nach der Dritten wird ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Oder erinnere ich mich da falsch an BWL ???
Dein Anwalt schreibt doch auch erst noch 2 Mahnungen wenn du ihm die Sache nach der ersten schon in die Hand drückst.
Und das hat zur folge das die Kosen steigen und dein Schuldner im falle eines falles erst recht nicht Zahlen kann.
Oder lieg ich da falsch ?
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Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:42
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Vorkasse ist das Zauberwort. *hehe*
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:50
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matchbox hat geschrieben:
Sagt mir wenn ich Falsch liege aber die erste Mahnung ist ein Zahlungserinnerung und erst nach der Dritten wird ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Oder erinnere ich mich da falsch an BWL ???
Dein Anwalt schreibt doch auch erst noch 2 Mahnungen wenn du ihm die Sache nach der ersten schon in die Hand drückst.
Und das hat zur folge das die Kosen steigen und dein Schuldner im falle eines falles erst recht nicht Zahlen kann.
Oder lieg ich da falsch ?


Die Rechnung kann nur die 1. Mahnung ersetzen, wenn auf der Rechung ein Zahlungsziel steht. Ansonsten richtig.
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Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:52
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Naja das Zahlungsziel ist nur bei Skonto interessant, ansonsten kann man vor Ablauf von 30 Tagen nach Rechnung doch eh nix machen...

MacCon hat geschrieben:


Die Rechnung kann nur die 1. Mahnung ersetzen, wenn auf der Rechung ein Zahlungsziel steht. Ansonsten richtig.


Gibts Rechnungen ohne Zahlungsziel? Kann mich garnicht erinnern sowas schonmal gesehen zu haben... Wie ist das dann formuliert?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 15.11.2005 08:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:57
Titel

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Superman hat geschrieben:
Vorkasse ist das Zauberwort. *hehe*


"Hallo Kunde danke für deinen Auftrag und das damit verbundene Vertrauen !
Ich Traue dir aber nicht und gehe erstmal davon aus das du mich über den
Tisch ziehen willst also schieb erst mal dein Geld rüber und guck dann
ob ich dir das liefere was du willst !"

Kann man so eine gutes Geschäftliches Verhältnis aufbauen ?
Wohl eher nicht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:57
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matchbox hat geschrieben:
Sagt mir wenn ich Falsch liege aber die erste Mahnung ist ein Zahlungserinnerung und erst nach der Dritten wird ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Oder erinnere ich mich da falsch an BWL ???
Dein Anwalt schreibt doch auch erst noch 2 Mahnungen wenn du ihm die Sache nach der ersten schon in die Hand drückst.
Und das hat zur folge das die Kosen steigen und dein Schuldner im falle eines falles erst recht nicht Zahlen kann.
Oder lieg ich da falsch ?


Du erinnerst dich falsch. Es war mal so, aber vor einigen Jahren wurde das geändert. Um einen mahnbescheid zu erwirken, bedarf es mittlerweile nicht mehr der drei Mahnungen. Du kannst direkt nach der nicht ezahlten Rechnung einen Mahnbescheid erwirken, theoretisch. Was bei jeweiliger Marktlage praktikabel ist, steht auf einem anderen Blatt
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Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.11.2005 16:58
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matchbox hat geschrieben:
Kann man so eine gutes Geschäftliches Verhältnis aufbauen ?
Wohl eher nicht.


Wieso nicht? Ich erklär dem Kunden, das es sich um eine Einzelanfertigung handelt, die ich später nicht wiederverkaufen kann und der Lieferant meines Materials (z.B. Drucker) es bei mir genauso macht.
Klar, muss man nicht immer so machen, mach ich auch nicht immer. Aber in bestimmten Fällen und bei 800 Euro hätte ich mir das überlegt oder z.B. 50% Vorkasse.


Zuletzt bearbeitet von Superman am Mo 14.11.2005 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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