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Thema: [Recht] Kostenvoranschlag schreiben vom 15.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kostenvoranschlag schreiben
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
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Alter: 43
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Verfasst Mo 15.08.2005 13:30
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[Recht] Kostenvoranschlag schreiben

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Hallo,

ich hab mich gerade totgesucht, aber irgendwie noch keine befriedigende Antwort bekommen.
Also, ich möchte einen Kostenvoranschlag schreiben, bin mir aber unsicher, was da alles 'reinsoll bzw. muss.
Schreibe ich den wie eine Rechnung, jedoch mit ca.-Angaben? Und dann noch einen Zusatz wie "Bei Mehraufwand liegt ein Stundenpreis von xx Euro netto zugrunde."?

Falls meine potentiellen Kunden dann freudig juhuu schreien und ich loslegen kann, werde ich ihnen dann einen Webdesign-Vertrag von www.vertragstexte.de mit ihnen abschließen. Damit ich nicht wieder so böse auf die Nase falle wie hier: http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-entwurf-bezahlen-33435-1.html?highlight=entwurf+bezahlen ... Menno!

Ihr seht schon, ich brauche da ein wenig Hilfe... Menno! Danke!!

Viele Grüße,
Maren


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 15.08.2005 13:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.08.2005 13:36
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Naja Du kannst ja die Kalkulation mal machen und dann niederschreiben und noch nen Vermerk dazu, das die Preise keine Fixpreise sind und je nach Aufwand oder Anforderung noch anders ausfallen können. Die Frage ist eher, ob sich dein Kunde darauf einlässt. Die meisten wollen ein verbindliches Angebot haben - zumindest bei kleineren Projekten, wo man den Aufwand relativ gut abschätzen kann.

Grundsätzlich kalkuliere ich meine Angebote nach dem Schema: Arbeitsaufwand in Stunden x Stundensatz + (je nach Projektgröße) ein paar Stunden oben druff für Korrekturen, etc. Ich schreibe in meinem Angebot auch immer recht genau, welch Leistung wieviel kostet. Wenn der Kunde dann mehr will oder was anderes, das nicht im Angebot stand, bekommt er für den mehraufwand entweder nochmal nen Preis oder ich rechne diesen dann nach Arbeitszeit zu meinem Stundensatz ab.

Grundsätzlich sollte man sowas aber immer im Vorfeld klären und nicht erst arbeiten und dann dem Kunden sagen, das es einen Mehraufwand gegeben hat. Denn dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und der Kunde meist nicht bereit mehr zu bezahlen...
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.08.2005 13:44
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Ja, natürlich, wenn etwas mehr kosten wird, dann spreche ich das vorher ab. Aber ich muss mich ja irgendwie absichern, angenommen, er überlegt sich "och, gönnen wir uns noch einen siebten Logovorschlag" oder "nehmen wir lieber 20.000 statt 500 Visitenkarten" (überspitzt gesagt), muss ja klar sein, dass mein Preis aus dem KVA keine Pauschale ist.

Normalerweise bleibt es auch bei dem Preis, den ich vorher kalkuliert habe. Aber es kann ja immer Änderungen geben.


Reicht das, wenn ich das zum Beispiel so ungefähr schreibe?
- zwei Designvorschläge.... xx Euro
- Umsetzung in lauffähige Webseite... xx Euro
Oben angebene Presie verstehen sich inklusive zwei Korrekturschleifen.

- zwei Logoentwüfe... xx Euro
- druckfähige Umsetzung... xx Euro.

Oder ist das zu detailliert?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Mo 15.08.2005 14:36
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McMaren hat geschrieben:

Reicht das, wenn ich das zum Beispiel so ungefähr schreibe?
- zwei Designvorschläge.... xx Euro
- Umsetzung in lauffähige Webseite... xx Euro
Oben angebene Presie verstehen sich inklusive zwei Korrekturschleifen.

- zwei Logoentwüfe... xx Euro
- druckfähige Umsetzung... xx Euro.

Oder ist das zu detailliert?


genau so in dem stil verfasse ich meine angebote. zu viele details kann man da quasi gar nicht rein schreiben. bei größeren projekten verbinde ich das angebot auch noch mit nem pflichtenheft, wo auch jedes noch so kleine detail drin steht... aber ich denke das is bei dir dann etwas zu viel des guten Lächel
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.08.2005 14:41
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Hmm, dann sieht das ja im Prinzip aus wie sonst meine Rechnung, nur dass da "Kostenvoranschlag" drübersteht und unten eben der Satz mit dem Mehraufwand 'reinkommt. Schön. Dann bin ich ja auf dem richtigen Weg. Danke!! Lächel

Schön. Wenn die das so haben wollen, werde ich vermutlich diesen Webdesign-Vertrag von vertragstexte.de nehmen oder sowas ähnliches in ein paar kurzen Sätzen niederschreiben.

Aber wenn die den KVA sonst "nur" schriftlich akzeptieren, dann hab ich doch den Job, oder? Dann kann mir nicht nochmal passieren, dass die mir nachher einfach die lange Nase machen, oder?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.08.2005 14:47
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wenn du auf nummer sicher gehen willst, schreib erst das angebot und lass dir dann beim zuschlag einfach ne auftragsbestätigung unterzeichnen...
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.08.2005 18:50
Titel

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so werde ich das machen.
vielen dank für deine hilfe!
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27inches

Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Hamburg
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 14.01.2006 12:53
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
bei größeren projekten verbinde ich das angebot auch noch mit nem pflichtenheft, wo auch jedes noch so kleine detail drin steht


interessante thematik.
was genau meinst du mit pflichtenheft?
nen genauen arbeitsablauf inkl. korrekturen in ner art timeline?
würde mich sehr interessieren..
fröhlichen samstag allerseits
27" * Mmmh, lecker... *
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