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Thema: [Recht] Kooperationsvertrag - Wie formulieren? vom 28.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kooperationsvertrag - Wie formulieren?
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Nicole71
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2005
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 28.07.2006 09:47
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[Recht] Kooperationsvertrag - Wie formulieren?

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Ich bin als Grafikerin tätig und arbeite mit anderen Dienstleistern zusammen (Webdesignerin, Printshops, Druckereien, Lektorin etc).
Mir wurde jetzt ans Herz gelegt alle Kooperationen mit einem Kooperationsvertrag abzusichern, damit ich später nicht für deren Fehler haften muss und evtl. Schadensersatz zahlen muss. Z.B. wenn die Webdesignerin eine schlechte Suchmaschinenoptimierung macht, der Printshop einen unbemerkten Fehler einbaut etc.). Bei Druckereien würde ich nicht haften (aber warum hier nicht, bei den anderen schon???).

Hat jemand von Euch einen Kooperationsvertrag? Oder weiß, wie so etwas aussehen soll?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 28.07.2006 10:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FlyingOtto

Dabei seit: 26.10.2005
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Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.07.2006 12:23
Titel

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Das ist ´ne interessante Frage. Ich arbeite in einer ähnlichen Konstellation, habe aber keinen solchen Vetrag mit meinen Partnern.

Wenn ich Dienstleistung oder Ware einkaufe und unter meinem Namen weiterverkaufe, prüfe ich natürlich alles vorher nochmals (was bei umfangreichen Lektor-Arbeiten schwierig ist, kommt aber bei mir kaum vor).

Sollte ein Mängel erkennbar sein, habe ich natürlich das Recht auf Umtausch, Nachbesserung etc.

Ich gehe in einem solchen Fall offen mit meinen Kunden um, bitte um Verständnis und bemühe mich schnellstens um Lösung des Problems. Meine Kunden wissen, dass ich nicht alles selber leiste.

Viel spannender ist der Fall, wenn die Partner direkt mit dem Kunden in Kontakt stehen. Zwar gilt hier eine gewisse berufliche Ehre, aber sobald man sich mit seinen Partnern nicht mehr versteht, läuft man Gefahr den Kunden zu verlieren. Allerdings denke ich, dass man in diesem Fall auch mit einem schriftlichen Abkommen zum Kundenschutz nicht weit kommt, da immer noch der Kunde entscheidet, wo er was machen lässt...!
Exklusiv-Verträge mit dem Kunden sind bei kleinen Grafikbuden wie uns ja auch nicht üblich.
Und davor, dass der Kunde nicht mit dem Kooperationspartner klar kommt oder hier Schwierigkeiten auftauchen, kann man sich eh nicht schützen.

Ich vertraue auf ein funktionierendes, erprobtes Netzwerk, in dem man sich kennt und vertraut. Auch ich habe schon ins Klo gegriffen (gerade im Bereich Werbetechnik) und durfte mich um alle Probleme kümmern. Aber ich habs ja so gewollt, da ich nicht sage: "Nööö, das mache ich nicht"
Aus manchem Fehler habe ich allerdings gelernt, dass es besser sein kann, den Kunden für eine spezielle Sache weiterzuemfehlen, als alles selbst zu machen.
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Nicole71
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 28.07.2006 12:32
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Meine Frage zieht auch eher auf Schadensersatzvorderungen von Seiten des Kunden, weil der Kooperationspartner Scheiße gebaut hat. Ich glaube, dann ist es schnell mit der Freundschaft vorbei und man bleibt auf den Kosten sitzen, da man selbst der Anbieter ist.
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FlyingOtto

Dabei seit: 26.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.07.2006 12:45
Titel

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Die IHK hat ja allerlei Verträge zum Download. Vielleicht ist da was passendes dabei (ich hab jetzt noch nicht genau geguckt)

z.B. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/subunternehmer/index.html

Der hat diese Klausel drin:

Gewährleistung

1. 1.Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B / BGB*. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt ........ Jahre (A4).
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.08.2006 23:46
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für solche dinge solltest Du wirklich die IHK nutzen, bzw einen Experten (anwalt) zu Rate ziehen. Gibt da so viele Fallstricke bei falschen oder fehlenden Formulierungen und Passagen. Da würde ich es mal drauf ankommen lassen. Als Neugründern hilft da auch oft die IHK bei diesen Fragen und gibt hilfestellung bzw. vermittelt.

Da sind vorgefertigte Verträge sicher eine Hilfe, sollten aber nicht einfach übernommen werden. Lieber einmal richtig, als nachher auf die Nase gehen.
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