mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 06:51 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Konzeptionelle Vorarbeit kostenlos für den Kunden? vom 11.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Konzeptionelle Vorarbeit kostenlos für den Kunden?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 11.09.2005 12:58
Titel

[Recht] Konzeptionelle Vorarbeit kostenlos für den Kunden?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
>>SIND KONZEPTIONELLE ENTWURFSARBEITEN KOSTENLOSE VORARBEITEN?
>Der Fall
Ein Designer ist von einem Unternehmen im Rahmen eines 2-stündigen
Gesprächs damit beauftragt worden, ein Firmenlogo und einen entsprechenden
Briefkopf zu konzipieren. Zwei Wochen später legte der Designer die
Entwürfe vor. Das Unternehmen sandte die eingereichten Entwürfe an den
Designer zurück und teilte mit, dass sie sich für die Zusammenarbeit mit
einem anderen Designer entschieden habe. Eine Vergütung für die bisher
geleisteten Arbeiten wurde abgelehnt. Es sei ja lediglich vereinbart
worden, dass Grundrisse und Skizzen eingereicht werden, die als reine
Bewerbungsunterlagen dienen sollten. Der Designer war der Ansicht, dass
seine Leistungen nicht kostenlos waren und klagte auf Vergütung.

>Das Urteil
Das OLG Düsseldorf gab dem Designer Recht. Im Werkvertragsrecht gilt eine
Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistungen den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, auch wenn nicht
ausdrücklich über Geld gesprochen worden ist (§ 632 BGB).

Indem das Unternehmen den Auftrag erteilt hat, ein Firmenlogo und einen
Briefkopf zu entwerfen, ist zwischen den Parteien ein Werkvertrag
geschlossen worden. Der Designer hat diesen Werkvertrag erfüllt und
Leistungen erbracht, von denen das Unternehmen nicht erwarten konnte, dass
sie kostenlos waren: Der Designer musste sich geistig mit der Frage
auseinandersetzen, wie das Firmenlogo gestaltet werden konnte, um dem
unternehmerischen Selbstverständnis des Auftraggebers zu entsprechen und
dieses nach außen darzustellen. Dazu musste er sich mit dem
Tätigkeitsbereich des Unternehmens befassen und die potentiellen
Zielgruppen analysieren. Die Lösungen, die der Designer gefunden hatte,
stellte er zeichnerisch so dar, dass sich das Unternehmen ein Bild von dem
Konzept machen konnte.

Die konzeptionelle Arbeit eines Designers ist keine kostenlose Vorarbeit,
sondern die Hauptleistung des Werkvertrags selbst. Eine solche kreative
Leistung ist üblicherweise nicht unentgeltlich. Es gilt dann das übliche
Honorar als vereinbart. Das übliche Honorar kann dabei den
Honorarempfehlungen des BDG für Honorare und Konditionen im Designbereich
entnommen werden.

Man merke sich also: Für die Bewerbung reicht die Vorlage der
Präsentationsmappe - Arbeit muss bezahlt werden.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.1990, Az. 12 U 209/89
Katja Schubert, www.karstenundschubert.de
 
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.09.2005 13:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Urteil "Pro Designer". Erstaunlich! *Huch*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.09.2005 13:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich bin begeistert... das is doch gleich mal gebookmarked... man weiß ja nie wann man's braucht Lächel

*Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
benjo

Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.09.2005 15:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

geil, ich wär stinkreich, wenn man auch noch nachträglich diese arbeiten in rechnung stellen könnte Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 11.09.2005 16:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sehr fein, das werde ich mir groß auf Marmorpapier in's Büro hängen. *Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.09.2005 17:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ähhh - Hallooooo...????

Das ist jetzt aber nicht wirklich was neues für Euch, oder? Au weia!

Das Urteil ist wohl schon 15 Jahre alt.....

Wird in meinem Umfeld schjon seit langem so praktiziert...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 11.09.2005 17:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Wird in meinem Umfeld schjon seit langem so praktiziert...

Realität sind Kunden die sich ihr Logo entweder in Word selbst machen, oder eins für 50 EUR haben wollen - und dafür gleich 10 Vorschläge. Es ist schön, wenn du in der ersten Liga spielst, aber im Normalfall sieht es halt immer noch anders aus.
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 11.09.2005 17:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Ähhh - Hallooooo...????

Neues ist das für uns sicher nichts...

Aber doch nochmals schön, wenn man das s auf w zum zeigen hat Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen [Recht] Druckfreigabe des Kunden
[Recht] Kunden abwerben beim ex-Arbeitgeber?
[Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden
Werbung an Kunden mit logo des Kunden?
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
[Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.