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Thema: [Recht] Kein Vertrag - Nun 800 EUR Abfindung? vom 09.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kein Vertrag - Nun 800 EUR Abfindung?
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Jako
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 19:48
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derjan hat geschrieben:
Das musst Du wissen. Wieviel Zeit hast Du reingesteckt...?

Das Produkt geht auf den Markt, Gewinnbeteiligung = x Prozent.
Das Produkt geht nicht auf den Markt = pauschale Abfindungssumme oder Abrechnung nach Std-Satz.


also, saviel zeit hab ich nicht reingesteckt, vielleicht 20 stunden alles zusammen.
und das problem ist ja, dass sie die entwürfe nicht verwerten wollen und ich keinen vertrag habe.
wenn die also mit ihrem produkt auf den markt gehen, ist das ihr design und dann krieg ich kein geld.

Zeithase hat geschrieben:
Allerdings macht mich der Begriff "Abfindung" etwas stutzig -- eine Arbeit wird entlohnt / bezahlt. Komische Wortwahl.


na ja, weil sie die entwürfe nicht vewerten, denke ich mal.


joki hat geschrieben:
Auch ein mündlicher Vertrag ist nach deutschem recht ein gültiger Vertrag. Das Problem ist die Beweislage dabei. Also eventuelle Zeugen oder Schriftwechsel.

sog. Handschlagvertrag


naja. es gibt zwar schriftverkehr, aber das problem ist, dass wir nicht über vergütung ussw geredet haben. es sollte eine gewinnbeteiligung geben, das war ja okay. aber das problem is ja jetzt, dass die entwürfe nicht genommen werden und es dann keine gewinnbeteiligung gibt, weil die ihre entwürfe für dass produkt nehmen.

Matze66 hat geschrieben:
Ich würde auch sagen, nimm das Geld und lerne daraus :bang:

Was ich aber machen würde, ist DIESEN Vorgang dann vertraglich festzulegen und auf jeden Fall darauf hinzuweisen, daß mit Deiner "Abfindung" nicht auch gleich irgendwelche Nutzungsrechte übertragen werden. Im Klartext: Wenn Deine "Kunden" dann doch Deinen Entwurf verwenden wollen, ist ein zusätzliches Entgelt fällig! Ich würde mich dann auch in der Zukunft von Zeit zu Zeit informieren, ob das Produkt inzwischen auf den Markt gekommen ist und ob hierbei vielleicht doch Deine Entwürfe verwendet wurden.


naja, bloß, was berechne ich ihm denn dafür? wo kann ich bestimmen, wieviel ich verlangen kann oder ob die 800 okay sind?

es ist ein entwurf, und eine menge varianten, wo die farben anders sind. und die texturen sind ander und so.


aber erstmal danke an alle, die geantwortet haben!!!


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 10.01.2006 21:47, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 21:49
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 21:53
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Du solltest dich auf jeden Fall absichern, was die Rechte an deinen Entwürfen betrifft. Nicht, dass sie es sich in 6 Monaten anders überlegen und sagen, die 800 Euro sind für die Rechte gewesen.
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Matze66

Dabei seit: 27.12.2005
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.01.2006 08:51
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Jako hat geschrieben:
naja, bloß, was berechne ich ihm denn dafür? wo kann ich bestimmen, wieviel ich verlangen kann oder ob die 800 okay sind?


Mal so zu den "reellen" Preisen. Die AGD gibt in Ihrem aktuellen Regelwerk das Produktdesign einer Kaffeemaschine mit 84, bzw 168 Stunden (bei Aufwendigen Designs) an (wobei Du ja in dem Fall nicht das komplette Design entworfen, sondern "nur" modifiziert hast, wenn ich es richtig verstanden habe).

Also rechnen wir mit 20 Stunden. Dann nimmst Du Deinen Stundensatz x Zeit und Du hast Deinen Aufwand/Entwurf bezahlt. Jetzt fehlen aber noch die Nutzungsrechte. Sagen wir, Du hast das Design ausschließlich für die Firma entwickelt und die wollen das Produkt Europaweit mit einer Produktlaufzeit von fünf Jahren vertreiben. Weil's eine kleine Firma ist, setzen wir den Nutzungsumfang mit gering an. Dann hast Du einen Gesamtnutzungsfaktor von 2,6. den multipliziertst Du mit den Kosten für den Aufwand und Du hast die Nutzungsgebühr.

BSP.:

20 Stunden x 70,- EUR = 1400 EUR.-
1400 EUR x 2,6 = 3640,- EUR
Gesamt also 5040.- EUR

Klar, daß Du das jetzt nicht so berechnen kannst. Deshalb würde ich auf die 800.- EUR eingehen, aber eine entsprechende Rechnung schreiben, in der hervorgeht, daß Dir der Auftrag gegeben wurde (hinterhältig, aber wenn Die das bezahlen sollte es auch rechtlich klar sein, daß Du das machen solltest) und in der Du ausdrückst, daß die weiteren Nutzungsrechte außer acht gelassen wurden, da Deine Entwürfe nicht für die Produktion genutzt wurden (das sollte Dich davor absichern, daß, wenn Deine Entwürfe doch genommen werden, Du nicht leer ausgehst)!
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