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Thema: [Recht] Kein Vertrag - Nun 800 EUR Abfindung? vom 10.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kein Vertrag - Nun 800 EUR Abfindung?
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Autor Nachricht
Jako
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 00:53
Titel

[Recht] Kein Vertrag - Nun 800 EUR Abfindung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo an alle,

ich hab ein rechtliches Problem, muss aber dazu sagen, dass ich da noch nicht sehr erfahren bin, weil ich als Selbstständiger (Industriedesign) bisher noch nicht viele Aufträge hatte.

Vor ein paar Monaten hat mich eine Bekannte angesprochen, die wollte sich mit einem neuen Produkt selbstständig machen, und zwar geht es um eine Teemaschine nach einem besonderen technischen Prinzip. Die und ihr Freund hatten schon einen Prototypen gebaut und wollten, dass ich ein optisch ansprechenden Entwurf mache. Ich hab mir den Prototypen angesehen und das dann in 3d am Rechner nachgebaut, die Proportion ein bisschen geändert (das Design ist in seinen Komponenten vorgegeben wegen der Bauweise) und die Farben geändert. Außerdem habe ich Vorschläge gemacht, welche Materialien man verwenden könnte und wie man es theoretisch in Serie fertigen lassen kann. Die Entwürfe haben sie dann auch auf ihre Homepage gestellt, ich hab dann von dem Entwurf noch 12 Varianten gemacht mit unterschiedlichen Farbkombinationen, also einfach Texturen anders und die Form leicht verändert. Außerdem haben sie die Entwürfe mal für eine Vorstellung der Firma auf einer Erfindermesse genommen.

Das Probelm: Wir haben vorher keinen Vertrag gemacht, sondern im Gespräch kam es immer so rüber, dass die mich per Lizenz an jedem verkauften Produkt bezahlen. Nun sind sie aber mit den Entwürfen nicht mehr einverstanden und wollen sie nicht kaufen, und Lizenzgebühren wollen sie auch nicht zahlen. Die haben gesagt, das sie lieber ihre eigenen Entwürfe nehmen, weil sie mit meinen nicht zufrieden waren. Die Entwürfe haben sie auch von der Homepage genommen. Jetzt haben sie mir 800 Euro Abfindung geboten.

Ist das okay? Was meint ihr?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 10.01.2006 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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depot.hdm

Dabei seit: 12.04.2003
Ort: Siegburg
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 01:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das musst Du wissen. Wieviel Zeit hast Du reingesteckt...?

Sowas gehört IMMER vertraglich festgehalten, und zwar so das keine Unklarheiten entstehen, sprich:

Das Produkt geht auf den Markt, Gewinnbeteiligung = x Prozent.
Das Produkt geht nicht auf den Markt = pauschale Abfindungssumme oder Abrechnung nach Std-Satz.

Ich hatte einen ähnlichen Fall und wurde dank Vertrag trotz nicht-Realisierung recht gut bezahlt.

Also: Erst mal Rahmenbedingungen klären, also Honorar, dann anfangen zu arbeiten.

Du bestellst doch auch nicht blind ein Auto und verhandelst später über den Preis... Meine Güte!






* Keine Ahnung... *
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 11:45
Titel

Re: [Recht] Kein Vertrag - Nun 800 EUR Abfindung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Jako hat geschrieben:
Jetzt haben sie mir 800 Euro Abfindung geboten.

Ist das okay? Was meint ihr?


Ja, das ist okay. Du kannst IMHO froh sein, dass Du überhaupt Geld bekommst. Bei einem rechtlichen Prozess würdest Du u.U. komplett leer ausgehen, wenn es keine schriftliche Vereinbarungen gibt. Allerdings macht mich der Begriff "Abfindung" etwas stutzig -- eine Arbeit wird entlohnt / bezahlt. Komische Wortwahl.

Jako hat geschrieben:
muss aber dazu sagen, dass ich da noch nicht sehr erfahren bin, weil ich als Selbstständiger (Industriedesign) bisher noch nicht viele Aufträge hatte.


Jetzt weißt Du immerhin, dass es besser ist -- auch unter Bekannten -- schriftliche Verträge abzuschließen. *zwinker*
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neworx

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 11:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

800€ sind auf jeden fall viel zu wenig!

da du nun aber rechtlich eher schlecht da stehst, solltest du nun nehmen was du kriegst und
diese vorfall abschliessen und aus dieser erfahrung lernen.

bekannte und verwandte sollte man bei geschäftlichen aktivitäten immer als kunden behandeln. vielleicht als besonderen kunden mit spielraum!


Zuletzt bearbeitet von neworx am Di 10.01.2006 11:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 12:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Auch ein mündlicher Vertrag ist nach deutschem recht ein gültiger Vertrag. Das Problem ist die Beweislage dabei. Also eventuelle Zeugen oder Schriftwechsel.

sog. Handschlagvertrag
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 12:16
Titel

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joki hat geschrieben:
Auch ein mündlicher Vertrag ist nach deutschem recht ein gültiger Vertrag. Das Problem ist die Beweislage dabei. Also eventuelle Zeugen oder Schriftwechsel.


Ich hatte einen mündlichen Arbeitsvertrag -- ist schon länger her, damals war man halt naiv. Ich konnte problemlos beweisen, dass ich dort gearbeitet habe. Tausende Seiten von Arbeitsunterlagen, Internas, Absprachen, Projekten -- letztendlich reichte es aber nicht, um einen Arbeitsverhältnis nachzuweisen. Das Problem ist halt, dass man selbst in der Beweislage ist, wenn man etwas haben will. Das fällt u.U. wirklich schwierig aus.
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Matze66

Dabei seit: 27.12.2005
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 12:37
Titel

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Ich würde auch sagen, nimm das Geld und lerne daraus * Ich geb auf... *

Was ich aber machen würde, ist DIESEN Vorgang dann vertraglich festzulegen und auf jeden Fall darauf hinzuweisen, daß mit Deiner "Abfindung" nicht auch gleich irgendwelche Nutzungsrechte übertragen werden. Im Klartext: Wenn Deine "Kunden" dann doch Deinen Entwurf verwenden wollen, ist ein zusätzliches Entgelt fällig! Ich würde mich dann auch in der Zukunft von Zeit zu Zeit informieren, ob das Produkt inzwischen auf den Markt gekommen ist und ob hierbei vielleicht doch Deine Entwürfe verwendet wurden.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.01.2006 14:53
Titel

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Zitat:
Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.

Die Formulierung "Abfindung" würde mich doch ein
ganz klein wenig stutzen lassen. Und auf keinen Fall
würde ich eine schriftliche Sache mit einer derartigen
Formulierung unterschreiben.
Du hast den Leuten doch Entwürfe geliefert. Und diese
Entwurfsarbeiten kannst Du dir ja jetzt mit den 800 Euro
vergüten lassen. Aber mit einem Passus auf deiner
Rechnung, dass damit keine Übertragung oder Abgeltung
von Nutzungsrechten an deinen Entwürfen vereinbart ist
und dein Kunde eine auch teilweise Umsetzung dieser
Entwürfe auch zukünftig nicht vornimmt.

PS.: Freunde, Kumpels und Bekannte sind immer die
schlechtesten Kunden. Klingt hart, ist aber so!
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