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Thema: [Recht] Kalkulation Nutzungsrechte? Kunde zahlt nicht. vom 07.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kalkulation Nutzungsrechte? Kunde zahlt nicht.
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rockpotter
Threadersteller

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Verfasst Do 07.12.2006 15:31
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Jetzt noch einmal mein Frage ... wie berechnet man denn ein Nutzungsentgelt. Ich habe dafür eine Formel und wollte nur abgleichen ob daiese der Norm entspricht oder es noch andere gibt oder etc.
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rockpotter
Threadersteller

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Verfasst Do 07.12.2006 15:40
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c_writer hat geschrieben:
rockpotter hat geschrieben:
flavio hat geschrieben:
ich denke du wirst lediglich nur deine arbeitszeiten geltend machen könne die du vorher vertraglich in einem angebot festgelgt hast.



Nein, da irrst Du dich denke ich ... im fünftem Abschnitt des UrhG stehen einige §en die eine andere Auslegung meiner Meinung nach ausschließen.


Wenn da mal nicht Du derjenige bist, der sich irrt ...

Logos sind in aller Regel nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt.

Wenn ich dann höre, dass es sich um einen Namen und dreimal zwei Doppelpunkte handelt, und Deine Leistung daraus bestand, die Typo zu verändern und das Ganze mit einer Kontur zu versehen, dann bezweifle ich ganz stark, dass sich irgendwo ein Richter fände, der dem eine Schöpfungshöhe zugestehen würde.

Aber das scheint ja sowieso eine ziemlich verworrene Geschichte zu sein, und die Nichtbezahlung der Rechnung hat ja wohl auch nichts mit dem Logo selbst zu tun, von daher ... -> gütlich einigen oder Anwalt.

c_writer


1. Ich habe lediglich meine Leistungen umrissen. Selbstverständlich bestand mein Leistung nicht nur in Kontur geben und Type verändern. Es wurde bereits in Vergleichsfällen zu Gunsten eines befreundeten Grafikers entschieden. Die Schöpfunshöhe ist gegeben.

2. Anwalt ist eingeschaltet.

3. Meine Frage war doch eine ganz einfache ... siehe Beitrag vorher ...

@ c_writer: hatte dein Antwort noch nicht gelesen daher die Überschneidung.
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rockpotter
Threadersteller

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Verfasst Do 07.12.2006 15:44
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Sorry für die ganzen Rechtsschreibfehler ... mein Rechtsschreibbewusstsein ist durch das ständige prozessieren gegen sture Kunden schon ganz getrübt *ha ha*
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 07.12.2006 15:59
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rockpotter hat geschrieben:


1. Ich habe lediglich meine Leistungen umrissen. Selbstverständlich bestand mein Leistung nicht nur in Kontur geben und Type verändern. Es wurde bereits in Vergleichsfällen zu Gunsten eines befreundeten Grafikers entschieden. Die Schöpfunshöhe ist gegeben.


Ja, als Grafiker würde ich das auch sagen. Grins

Ob sie gegeben ist oder nicht, entscheiden in Deutschland aber Richter. Und nach gängiger Rechtsprechung besitzen Logos keine Schöpfungshöhe. Wer sein Logo schützen will, trägt es daher als Bildmarke ein.

Zitat:
3. Meine Frage war doch eine ganz einfache ... siehe Beitrag vorher ...


So einfach ist Deine Frage eben nicht, weil niemand die Rahmenbedingungen kennt. Die Auflagenhöhe ist ein Hinweis, wir kennen das Verbreitungsgebiet nicht, ist die Nutzung zeitlich oder räumlich begrenzt, ist die Nutzung an Dritte übertragbar, wie ist die Nutzungsart ... und letztlich: um was für ein Unternehmen handelt es sich? Eine 1-Mann-Hinterhofklitsche oder ein Mittelständler mit 500 Angestelllten? Letztlich ist die Kalkulation von Nutzungsrechten immer eine Gradwanderung und bedarf eines gewissen Fingespitzengefühls, weil der Durchschnittskunde eben nicht einsieht, warum er zweimal zahlen soll.

c_writer
 
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Do 07.12.2006 16:21
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logos besitzen keine schöpfungshöhe???

welcher kluge kopf von richter hat sich das denn wieder einfallen lassen?
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rockpotter
Threadersteller

Dabei seit: 07.12.2006
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Verfasst Do 07.12.2006 16:28
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beeviZ hat geschrieben:
logos besitzen keine schöpfungshöhe???

welcher kluge kopf von richter hat sich das denn wieder einfallen lassen?



das habe ich mich auch gefragt und bisher kein Urteil gefunden das dieser Aussage entspricht ... wie schon erwähnt hat ein befreundter Grafiker Recht bekommen in einem ähnlich komplexen Fall.

Zum Thema Nutzungsentgelte frage ich dann lieber meinen Kollegen bei Metadesign... das hier führt zu nix.

@c-writer: Diese Aspekte sind mir bekannt und ich wende mich dann auch damit mal an den Profi.


Danke vielmals für Eure Hilfe. *zwinker*
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
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Verfasst Do 07.12.2006 16:34
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c_writer hat geschrieben:
Und nach gängiger Rechtsprechung besitzen Logos keine Schöpfungshöhe. Wer sein Logo schützen will, trägt es daher als Bildmarke ein.

Verwechselst Du das nicht evtl. mit dem Urteil zur Schöpfungshöhe eines Website-Layouts?
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Michael Triggaman

Dabei seit: 21.12.2005
Ort: MS
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.12.2006 16:38
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Lazy-GoD hat geschrieben:
ulmer_hocker hat geschrieben:
Wenn ein Logo die notwendige Schöpfungshöhe besitzt, warum sollte es dann deiner Meinung nach vom Urheberrecht ausgeklammert werden?

Weil ein Logo in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht - ist eben so:

Beispiele:
Das Logo des Fernsehsenders ARD: nicht geschützt.

Das Logo von Franz Zauleck: nicht geschützt, obwohl sogar mit Pinsel gemalt, also erkennbare "Schöpfungshöhe".
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