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X-Mac
Threadersteller
Dabei seit: 26.08.2006
Ort: Mittenindeutschland
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.03.2007 12:32
Titel [Recht] Internet-Auftritt - Nutzung nach Betriebsübernahme? |
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Ein Kunde von uns (Mittelstand) hat Insolvenzantrag gestellt. Die Rundum-Betreuung stellten wir bereits einige Zeit vorher schon ein, wegen offener Zahlungen. Nur der Internet-Auftritt und der dazu gehörige E-Mail-Verkehr wurde von uns nicht gekappt, aber auch nicht aktualisiert.
Nun wurde die Firma von einer anderen gekauft. Wie ist das mit den Nutzungsrechten in diesem Fall? Beim alten Betrieb stehen noch Zahlungen aus, der neue will per sofort die Agentur wechseln (und nichts zahlen). Unserer Meinung nach müssten neue Nutzungsverträge geschlossen werden. Das Problem wird dadurch verschärft, dass die Web-Präsenz natürlich Arbeiten Dritter enthält (Fotos, etc.), für die wir die Freigabe von der alten Firma hatten, nicht aber von den Urhebern direkt.
Am liebsten würde ich den Internet-Auftritt kappen. Wie seht Ihr das rein rechtlich?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 07.03.2007 13:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.03.2007 13:03
Titel
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Wenn er die Firma tatsächlich gekauft/übernommen hat, dann ist die neue Firma rechtsnachfolger und steht bei Euch im Obligo, d.h. hat für Verbindlichkeiten des Rechtsvorgängers einzustehen und uist auch in den Vertrag einbgetreten. Da kannst Du also nichts kappen, sondern höchstens auf Zahlung und Vertragserfüllung klagen.
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X-Mac
Threadersteller
Dabei seit: 26.08.2006
Ort: Mittenindeutschland
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.03.2007 14:15
Titel
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Man ist so entgegenkommend, dass ich keinerlei Auskunft erhalte. Eigentlich müsste bis zur Sektretärin wohl jeder wissen, bei wem er angestellt ist. Das ist hier nicht der Fall.
D.h. ich muss doch unseren Anwalt bemühen.
Ich habe keinen Bock mit Firmen zusammen arbeiten zu müssen, die nur andere über den Tisch ziehen wollen.
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