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Krach
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2004
Ort: Senftenberg
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 15:02
Titel [Recht] Haftungsausschluss bei Urheberrechten |
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Ich habe folgendes Problem hinsichtlich der Urheberrechte:
Ein Kunde möchte auf seiner Website Fotos aus Prospekten untergebracht haben. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass diese Fotos urheberrechtlich nicht verwendet werden dürfen, ohne dass eine Erlaubnis des Eigentümers ect. vorliegt. Trotzdem besteht der Kunde auf den Fotos. Kann ich mich rechtlich aus der Verantwortung ziehen, wenn ich den Kunden schriftlich belehre und diese Belehrung unterschreiben lasse - sprich Haftungsauschluss ? Oder sollte man dann ganz die Finger davon lassen ? Ich denke ja eher an die zweite Möglichkeit, aber was meint ihr dazu ?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 03.05.2005 15:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DooH
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 15:05
Titel Re: Haftungsausschluss bei Urheberrechten |
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Nur eine Meinung:
Dein Kunde darf Dich nicht zu etwas illegalem zwingen
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Twin
Dabei seit: 19.09.2003
Ort: Essen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 15:10
Titel
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Jede Website muss sowieso über ein Impressum verfügen, wo ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts benannt werden muss. Dieser trägt dann die Verantwortung.
Aber sicher kannst Du Dir da nicht sein. ein Haftungsausschluss ist da schon ganz gut.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 15:17
Titel
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Bei uns steht so ein Teil in den ABG.
Twin hat geschrieben: | Jede Website muss sowieso über ein Impressum verfügen, wo ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts benannt werden muss. Dieser trägt dann die Verantwortung.
Aber sicher kannst Du Dir da nicht sein. ein Haftungsausschluss ist da schon ganz gut. |
Es muss ein Ansprechsparter angeben werden, kein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (ViSdP)
dieser ist nur bei journalistischen-redaktionellen Texten erforderlich.
Wenn da nur nen Bild oder nur eine Zeile steht ist ein ViSdP nicht erforderlich
///Dies ist keine Rechtsbelehrung und soll auch nicht als solche gelten///
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 03.05.2005 15:21, insgesamt 3-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 15:54
Titel
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is natürlich ne gefährliche grauzone, aber ich seh das so:
<halbwissen>du als gestalter kannst nicht jedes gelieferte bild deines kunden auf urheberrechtsverletzungen prüfen (außer es ist so eindeutig, wenn z.b. irgendwelche bekannten marken wie coca cola für die eigene werbung genutzt werden) und arbeitest deshalb nach bestem wissen und gewissen. zur sicherheit würd ich mir auf jeden fall bescheinigen lassen, das der kunde die alleinige verantwortung für die inhalte der webseite und verwendetes text- und bild-material trägt. ich schreib sowas grundsätzlich in meine angebot bzw. auftragsbestätigungen, die mir der kunde unterschreibt.</halbwissen>
wirklich genaues kann da aber nur ein anwalt sagen...
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dastef
Dabei seit: 03.11.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 16:27
Titel
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Ich würde mir das vom Kunden schriftlich geben lassen, dass er
sich dem Ganzen bewusst ist, und trotzdem möchte, dass diese
Bilder verwendet werden.
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.05.2005 18:02
Titel
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war bei mir mal absolut gleiche aktion. musste dich mal die suche benutzen. am ende wurd mir dann der ratschlag gegeben das ich ins angebot schreiben soll das der kunde das bildmaterial liefert. und ich denke damit ist man dann am ende (relativ) fein raus.
klar, unwissenheit schützt vor strafe nich, aber besser man kann nachweisen das man wirklich wirklich keine ahnung hatte das das geklautes material is, als das man garnix schriftlich hat, und zusehen kann wie man sich da aus der affaire zieht.
//edit:
hier:
http://www.mediengestalter.info/forum/41/urheberrecht-verwendung-fremder-bilder-auf-websites-31695-1.html
Zuletzt bearbeitet von beeviZ am Di 03.05.2005 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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