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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 23:18
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | Fisherment hat geschrieben: |
Wdp muss ich unbedingt widersprechen. Deiner Annahme zu Folge hieße das ja dass jeder der eine Website in Auftrag gibt, gleichzeitig einen Juristen beauftragen müsste.
lg
fish |
Widersprich Ihm bitte nicht denn er hat Recht.
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Für die Argumentation gegenüber Kunden wäre es natürlich gut, eine Rechtsquelle oder gar Präzidenz-Urteile aus dem Hut zaubern zu können. Manche meinen ja immer, man hätte da einfach nur keinen Bock zu.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 14.03.2007 23:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 23:49
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Mischpult hat geschrieben: | Fisherment hat geschrieben: |
Wdp muss ich unbedingt widersprechen. Deiner Annahme zu Folge hieße das ja dass jeder der eine Website in Auftrag gibt, gleichzeitig einen Juristen beauftragen müsste.
lg
fish |
Widersprich Ihm bitte nicht denn er hat Recht.
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Für die Argumentation gegenüber Kunden wäre es natürlich gut, eine Rechtsquelle oder gar Präzidenz-Urteile aus dem Hut zaubern zu können. Manche meinen ja immer, man hätte da einfach nur keinen Bock zu. |
Ein Webdesigner/Mediengestalter darf keine Rechtsberatung durchfuehren. Ergo kann er nur darauf hinweisen, dass ein Impressum vom Gesetzgeber Pflicht ist. Um herraus zu finden welche Angaben fuer sein Unternehmen speziell da rein muessen, brauchts nun mal einen Rechtsanwalt, der fuer diese rechtsverbindliche Auskunft dann auch gerade steht, wenn ein Konkurrent meint das etwas fehlt/vergessen wuerde.
Das mit der Rechtsberatung sehen die Kunden der Agentur fuer dich ich taetig bin eigentlich immer ein.
Notfalls halt ->
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Urteile speziell zu dem Thema sind mir nicht bekannt.
///Edit Knopf und Zitat Knopf vertauscht
///Sorry Nimroy
///Mischpult
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 15.03.2007 00:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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dynax7
Dabei seit: 15.06.2006
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.09.2007 14:20
Titel
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Es gibt ein Urteil für die Haftbarkeit von Webmastern bzw. eben NICHT:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=142
Der Betreiber ist immer angehalten nicht nur den Auftrag zu erteilen sondern auch nachzuprüfen ob der Wemaster es wirklich getan hat.
Also mehr als "ich muss ein dem TMD gerechten Impressum einbauen, her mit den Angaben" braucht der Webmaster oder Progarmmierer meiner Meinung nach nicht...
Oder ?
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.09.2007 14:43
Titel
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Ja aber das erklaert nicht die Haftbarkeit wenn Du vergisst den Kunden auf die Impressumspflicht hinzuweisen.
Oder Du ein Impressum erstellst das aber Maengel hat. Denn dann hast Du ja was getan. Ob dies richtig ist oder nicht weiss ein Kunde wirklich sehr sehr selten.
dynax7 hat geschrieben: |
Also mehr als "ich muss ein dem TMD gerechten Impressum einbauen, her mit den Angaben" braucht der Webmaster oder Progarmmierer meiner Meinung nach nicht...
Oder ? |
Jep seh ich genau so. Nur gib diese Servicebereitschaft mal so an den Kunden weiter
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 21.09.2007 09:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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