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Thema: [Recht] Haftung für Impressum? vom 06.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Haftung für Impressum?
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Krach
Threadersteller

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Verfasst Di 06.03.2007 09:03
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[Recht] Haftung für Impressum?

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Folgendes Problem hat letztens ein Kunde an mich herangetragen:
Wer haftet für das Impressum einer Website? Kann ich als Webdesigner dort mit rangezogen werden oder haftet die Firma, für die ich den Auftrag erledigt habe selber dafür. Sollte ich mir das Einverständnis mit allen Inhalten der Website schriftlich bestätigen lassen ?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 07.03.2007 12:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pRiMUS

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.03.2007 09:22
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im impressum steht drin wer verantwortlich für die inhalte der seite ist, du als webdesigner solltest aber nicht inhalte einpflegen die gegen irgendwelche gesetze verstossen (kinderporno bilder, rechtsradikale propaganda und dergleichen).
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Nimroy
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Verfasst Di 06.03.2007 09:29
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Der Ersteller der Site setzt aber auch das Impressum um. Wenn diese Leistung kommerziell im Sinne einer Unternehmung betrieben wird, kann in meinen Augen der Beauftragende davon ausgehen, dass Impressum der gängigen Rechtssprechung entspricht.

Ich muss ja beim Elektriker auch davon ausgehen, dass er die Kabel ordentlich verlegt und anschließt.
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wdp

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Verfasst Di 06.03.2007 10:53
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Normalerweise ist das vertraglich geregelt. Erst einmal bekommt man die Inhalte der Website komplett vom Kunden geliefert - Wenn der Fehler bei den Angaben im Impressum macht ist das nicht problem des Webdesigners (ob kommerziell oder nicht - Schliesslich darf der Webdesigner keine Rechtsberatung durchfuehren, es sei denn er ist entsprechend Jurist.)

Weiterhin, laeuft die Erstellung und Gestaltung einer Internetseite ja meistens mit Abnahme-Erklaerungen ab. Man laesst sich das Design 'bestaetigen', man laesst sich die funktion (bzw. programmierung) bestaetigen - Und kann sich schlussendlich auch die texte bestaetigen lassen. Als Webdesigner haftet man eigentlich nur, wenn man wirklich Mist baut (Das beispiel war schon schoen, pornografische, rechtsradikale oder volksverhetzende Inhalte sollten nicht drin stehen.) Generell solltest du dir das Impressum auch nicht aus den fingern saugen - Man kann sicherlich als Dienstleister Ratschlaege geben oder auf entsprechende Links verweisen wie ein Impressum aufgebaut ist und was da rein gehoert - Alles andere koennte mit einer Rechtsberatung gleich kommen, die man als nicht-jurist nicht machen darf. Und gerade durch diese schoene Regelung ist man als Dienstleister wieder aus dem Schneider.

Angaben kommen vom Kunden - Also kann man nicht haftbar gemacht werden Punkt.
Angaben wurden vom Kunden wie sie sind abgenommen - Du kannst ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.
Angaben kamen nicht vom Kunden und wurden vom Kunden nicht abgenommen - Tjo, du haelst deinen Kopf ganz schoen hin *zwinker*

Nimroy hat geschrieben:
Der Ersteller der Site setzt aber auch das Impressum um. Wenn diese Leistung kommerziell im Sinne einer Unternehmung betrieben wird, kann in meinen Augen der Beauftragende davon ausgehen, dass Impressum der gängigen Rechtssprechung entspricht.

Ich muss ja beim Elektriker auch davon ausgehen, dass er die Kabel ordentlich verlegt und anschließt.


Eben das kann ich aus oben genannten Gruenden nicht bestaetigen. Man kann davon ausgehen das ein Impressum der gaengigen Rechtssprechung entspricht - Man darf aber nicht davon ausgehen. Weiterhin liegt es nicht im Ermessen des Dienstleisters hinzuschreiben ob es ein persönlich haftender geschaeftsfuehrer oder mehrere persoenlich haftende Gesellschafter oder oder oder sind - Gerade dafuer gibt es die Juristen bzw. Anwaelte. Die eine entsprechende Rechtsberatung machen und aufzeigen was beim jeweiligen Unternehmen in das Impressum muss, und was nicht.

Das Beispiel mit dem Elektriker ist hinfaellig. Elektriker == Elektrik. Webdesigner == Webdesign. Webdesign !== Rechtsberatung. Rechtsberatung == Jurist.

Schliesslich kannst du nicht davon ausgehen das der Elektriker dich gleich mit einer Versicherung versorgt, oder?


Zuletzt bearbeitet von wdp am Di 06.03.2007 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.03.2007 10:55
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Aber immer alles schön schriftlich machen! Lächel
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Fisherment

Dabei seit: 11.03.2007
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Verfasst Di 13.03.2007 23:02
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Ich habe diesbezüglich noch keinerlei Rechtssprechungen gefunden.

Prinzipiell ist aber zu sagen dass jeder der einen Beruf ausübt bzw. eine Unternehmung betreibt der sogenannten Sorgfaltspflicht untersteht.
Wenn ich meinen Kunden also fahrlässigerweise nicht darauf aufmerksam mache, dass er ein Impressum auf seiner Website platzieren muss, so würde natürlich in erster Linie Betreiber dafür haften. Der wiederrum hätte aber möglicherweise einen Schadenersatzanspruch gegen uns (den Webdesigner). Wir wussten ja, oder hätten wissen müssen dass es eine Impressumpflicht gibt.

Wdp muss ich unbedingt widersprechen. Deiner Annahme zu Folge hieße das ja dass jeder der eine Website in Auftrag gibt, gleichzeitig einen Juristen beauftragen müsste.

lg
fish
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nanu

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Verfasst Mi 14.03.2007 01:08
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Ich meine ein Webdesigner hat schon eine gewisse Sorgfaltspflicht u. sollte den kunden darauf hinweisen, dass es eine Impressumspflicht gibt (um das zu wissen muss man nicht erst Jura studieren)..auch ist ziemlich genau geregelt was rein gehört:

http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Extremer finde ich das bei einem Online-Shop, da sollte man (wenn unsicherheiten bestehen) dem Kunden raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Rechtliche Garantien würde ich aber für nichts rechtliches geben, auch nicht für das Impressum.
Wofür gibt es schließlich Anwälte?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Mi 14.03.2007 09:34
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Fisherment hat geschrieben:


Wdp muss ich unbedingt widersprechen. Deiner Annahme zu Folge hieße das ja dass jeder der eine Website in Auftrag gibt, gleichzeitig einen Juristen beauftragen müsste.

lg
fish


Widersprich Ihm bitte nicht denn er hat Recht.
Jeder der geschaeftlich taetig ist sollte eh einen Rechtsanwalt zur Hand haben.
Ein Impressum kann man sich auch ueber den Webimpressum-Assistenten erstellen und dieses dann vom Rechtsanwalt absegnen lassen.

Zitat:
Ich meine ein Webdesigner hat schon eine gewisse Sorgfaltspflicht u. sollte den kunden darauf hinweisen, dass es eine Impressumspflicht gibt (um das zu wissen muss man nicht erst Jura studieren)..

Genau das sollte man seinen Kunden in einem Mailing auch direkt mitteilen. Vielleicht gleich ein pauschales Angebot mit einfuegen: "Fuer X EUR wird das von Ihnen gelieferte Impressum eingepflegt" und sollte er Hilfe bei der Erstellung brauchen auch einen Rechtsanwalt zur Hand haben, der fuer Paketpreis X die notwenigen Angaben definiert bzw. das vom Webimpressums-Assistenten erstellte ueberprueft.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 14.03.2007 09:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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