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Thema: [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen? vom 14.07.2006


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen?
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Do 27.07.2006 07:12
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Welcher Verein ist es denn? Ich will hier ein paar Namen veröffentlicht sehn *ha ha*
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JanG
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.07.2006 11:06
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Werd keine Links etc. nennen, aber wenn ich weiss wie es weiterging, schreib ichs hier rein...

Peaze!
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JanG
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.08.2006 09:30
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So, neue Infos...

Mama schrieb an den Datenschutzbeauftragten hier in NRW, dieser leite es an München weiter, da die Seitenbetreiber dort sitzen. Dieser bat um Stellungnahme und daraufhin wurde der name von der Liste entfernt.

Also, wieder mal was gelernt, aber ich weiss jetzt natürlich nicht, wie heftig die Seite sein muss, damit dies immer funktioniert... Aber wiedermal was gelernt! Lächel

Hoffe es hilft weiter...

Peaze und Danke!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.08.2006 09:32
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Das ist doch schön zu hören! Und danke fürs updaten!
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Desert-Eagle

Dabei seit: 15.03.2007
Ort: Im schönen Lipperland
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 15:31
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Hallo Leute,

zu diesem Thema habe ich auch mal eine Frage:
Wie sieht es denn aus, wenn man z.B. in einem "Weblog" sachlich über Ereignisse berichtet, die sich zwischen der Arbeitsagentur und mir abgespielt haben und dabei, damit man auch auseinanderhalten kann, wer da für was verantwortlich war, Namen erwähnen muss?
Zum einen werden die hier verwendeten Namen ja nicht in deren Eigenschaft als Privatperson verwendet, sondern in ihrer beruflichen Eigenschaft und zum anderen handelt es sich hier um einen sachlichen Bericht.
Hat man da nicht etwas mehr Freiheiten, als wenn man in einem Forum einfach schreiben würde "Hans Meier ist doof", was weder sachlich wäre, zudem auch noch eine Beleidigung darstellt?
Also ich würde gerne alle in meinen Weblog beteiligten Personen mit Herr/Frau und dann dem Nachnamen (voll ausgeschrieben) dort nennen.
Da ich selbstverständlich auch die Dienststelle(n), mit Außenstelle(n) der "Agentur f. Arbeit" dort erwähnen werde, ist es sicherlich für Leute, die diese Dienststellen kennen, kein Problem, die entsprechenden Leute zu identifizieren, aber das wäre dann auch möglich, wenn ich die Namen wie folgt: "Hans M." nennen würde.
In Zeitungen und Nachrichten sieht man die Variante "Hans M." am häufigsten.
Bei meinem "Fallmanager", der namendlich genannt werden soll, ist das auch möglich, weil mir dessen Vorname bekannt ist. Aber bei min. einem der zu nennenden Mitarbeiter ist mir leider nur der Nachname bekannt, was mache ich denn da Hä?

Wenn mir hier jemand weiter helfen kann, wäre das wirklich schön. Oder wenn mir jemand mal einen Link oder eine Telefonnummer zu z.B. einem/einer Datenschutzbeauftragte/n geben könnte, der/die einem dann Aufkunft geben könnte, was ich in dieser Situation machen darf oder nicht, wäre das sogar noch besser.
Denn ich habe mir gestern schon die Finger wund gegoogelt, habe da aber nichts wirklich eindeutiges zu dem Thema gefunden.
Da gibt es zum einen den Datenschutz, dann zum anderen noch das Persönlichkeitsrecht, usw. aber soweit ich das gesehen habe, bezieht sich das alles auf Privatpersonen.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 16:15
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Ordne jeder Person einen Alias-Namen zu. Dann bist du auf der sicheren Seite. Egal, ob du die Person mit oder ohne Vornamen kennst.

Und unter den Text schreibst du eine Fußnote: Namen geändert.

Auf das Risiko mit richtigen Namen herumzuwerfen würde ich mich nicht einlassen.
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Desert-Eagle

Dabei seit: 15.03.2007
Ort: Im schönen Lipperland
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 18:28
Titel

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Hallo,

mit den "Alias-Namen" das ist eine gute Idee, aber sollte es dennoch für mich die letze Möglichkeit bleiben, wenn die Rechtslage auch weiterhin ungeklärt bleiben sollte.
Es muss doch eine eindeutige gesetzliche Regelung für einen solchen Fall geben.
Ausgerechnet in einem Rechtsstaat wie Deutschland in dem man sogar schon ernsthaft darüber nachdenkt, so weit in die Privatsphähre des Menschen einzudringen, dass man ihnen per Gesetz vorzuschreiben versucht, in seinem eigenen Auto das Rauchen zu verbieten!
Und da soll es keine Lösung/Vorschrift geben, in wie weit man Namen, auch ohne Einverständnis des jeweiligen Inhabers des Namensträgers, diesen im Internet nennen darf?
Das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Zumal es sich hier wirklich nicht um "Privatpersonen" handelt, sondern um Beamte, bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes, die auch in dieser Eigenschaft, also in/durch Ausübung ihres Berufes/Amtes genannt werden sollen.

Wenn ich einen Presseausweis besitzen würde und dieser Bericht, um den es geht, "öffentliches Interesse" hätte, dürfte ich sogar den vollständigen Namen nennen (vergl. BGH Urteil vom 21.11.2006, AZ. VI ZR 259/05). Grins
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 20:04
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Desert-Eagle hat geschrieben:

Zumal es sich hier wirklich nicht um "Privatpersonen" handelt, sondern um Beamte, bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes, die auch in dieser Eigenschaft, also in/durch Ausübung ihres Berufes/Amtes genannt werden sollen.


Der Name ist Bestandteil der Person und nicht ihrer Funktion. MAx Müller ist immer Max Müller die Person. Aber er kann gestern noch Briefträger und heute schon Feuerwehrmann sein (Funktion).

Und sagen wir mal so: Wie würdest du reagieren, wenn du nach deinem Namen googelst und findest irgendwo den Ausspruch "Max Muster ist ne faule Socke der man die Schuhe beim Laufen besohlen kann". Dann wärste sauer und würdest was dagegen unternehmen wollen. Rechtsstreit ist also vorprogrammiert - nicht jeder will im Internet vertreten sein.
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