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Thema: [Recht] Dürfen DJs Mixtapes auf der HP veröffentlichen ? vom 06.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Dürfen DJs Mixtapes auf der HP veröffentlichen ?
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colean

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Verfasst Mo 10.07.2006 16:09
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das ein downloadangebot illegal ist ohne die rechte an den titeln zu haben ist klar - steht ja auch auf jeder CD.

wie sieht es denn mit streaming aus?
meine website besuchen überwiegend leute die mir auch bekannt sind.
wenn sie dort einen stream anklicken ist es doch theoretisch so, als ob sie bei mir zuhause den cd player oder winamp anschalten.
eine öffentliche vorführung die ebenfalls untersagt ist, kann es auch nicht sein da es sich um ein on-demand angebot handelt und jeder für sich hört. was zahlen diskotheken für die öffentliche vorführung von musik - genausoviel wie jemand der ne CD in seiner Pommesbude laufen hat?

wie sieht die rechtliche lage bei on-demand stream aus?
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mo 10.07.2006 16:19
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colean hat geschrieben:
eine öffentliche vorführung die ebenfalls untersagt ist, kann es auch nicht sein da es sich um ein on-demand angebot handelt und jeder für sich hört.

Natürlich ist dies eine öffentliche Vorführung, da das Internet bzw. deine Webseite öffentlich zugänglich ist. Auch wenn du "weißt, dass da nur Freunde und Bekannte" auf deiner Seite sind. *ha ha*
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Mo 10.07.2006 16:21
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Lazy-GoD hat geschrieben:
colean hat geschrieben:
eine öffentliche vorführung die ebenfalls untersagt ist, kann es auch nicht sein da es sich um ein on-demand angebot handelt und jeder für sich hört.

Natürlich ist dies eine öffentliche Vorführung, da das Internet bzw. deine Webseite öffentlich zugänglich ist. Auch wenn du "weißt, dass da nur Freunde und Bekannte" auf deiner Seite sind. *ha ha*


allein das wörtchen "überwiegend" in seinem post, sollte zu denken geben...
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colean

Dabei seit: 22.02.2006
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Verfasst Mo 10.07.2006 16:59
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stimmt eigentlich - hab da mit "öffentlich" einen denkfehler gehabt. danke für die korrektur.

muß gerade mal philosophisch werden:
auf meiner website sind alle willkommene gäste wie bei mir zuhause eigentlich auch. dort darf ich ungestraft ne CD abspielen aber auf meiner website anscheindend nicht.
um noch weiter zu gehen, müßte ich mich ja auch strafbar machen wenn ich ein mp3 klingelton im handy habe und zb. beim "public-viewing" angerufen werde und nicht rangehe. * huduwudu! *

ok, ist jetzt vielleicht etwas übertrieben von mir gedacht, aber letztenendes doch auch eine öffentliche aufführung.

ist letztendlich alles streaming und kein kopieren (wie beim download). gibts da nicht ne definition wie on-demand stream auf websites legal gehandhabt werden kann - schließlich ist es schon ein ganz anderer fall als beim download.
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Mo 10.07.2006 17:04
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colean hat geschrieben:
stimmt eigentlich - hab da mit "öffentlich" einen denkfehler gehabt. danke für die korrektur.

muß gerade mal philosophisch werden:
auf meiner website sind alle willkommene gäste wie bei mir zuhause eigentlich auch. dort darf ich ungestraft ne CD abspielen aber auf meiner website anscheindend nicht.

du lässt jeden ungefragt in deine wohnung? wo wohnst du?

um noch weiter zu gehen, müßte ich mich ja auch strafbar machen wenn ich ein mp3 klingelton im handy habe und zb. beim "public-viewing" angerufen werde und nicht rangehe. * huduwudu! *

ich denke dein handy wird nicht die nötige qualität aufweisen, um als öffentliche auführung durchzugehen.

ok, ist jetzt vielleicht etwas übertrieben von mir gedacht, aber letztenendes doch auch eine öffentliche aufführung.

ja. nein.

ist letztendlich alles streaming und kein kopieren (wie beim download). gibts da nicht ne definition wie on-demand stream auf websites legal gehandhabt werden kann - schließlich ist es schon ein ganz anderer fall als beim download.

wo ist das ein anderer fall? stream können genauso mitgeschnitten (gedownloadet) werden...
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mo 10.07.2006 17:07
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Du kapierst das mit dem "öffentlich" noch immer nicht, glaube ich. Öffentlich bedeutet nicht, dass das Lied auf einem öffentlichen Platz abgespielt wird und es somit jeder hören könnte, sondern, dass der Zugang öffentlich gemacht wird. Im Internet kann theoretisch jeder weltweit deine Seite aufrufen und das Lied abspielen. Wer das dann letztendlich hört, ist egal. Die Rechte wurden bereits vorher durch den öffentlichen Zugang verletzt.

colean hat geschrieben:
um noch weiter zu gehen, müßte ich mich ja auch strafbar machen wenn ich ein mp3 klingelton im handy habe und zb. beim "public-viewing" angerufen werde und nicht rangehe. * huduwudu! *

In der Werbung wird zwar von "Das Original - nur bei uns" gesprochen, aber in der Regel sind die Lieder nur nachgespielt
und ganz leicht verändert, eben so weit, dass keine Rechte des Urhebers verletzt werden.
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colean

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Verfasst Mo 10.07.2006 17:46
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@keks0ne
Zitat:
du lässt jeden ungefragt in deine wohnung? wo wohnst du?

grundsätzlich bin ich ein guter gastgeber, dabei ist es wirklich nicht wichtig wo ich wohne oder wie groß mein haus ist.
ungefragt ist auch nicht ganz richtig. jeder der auf meinen server zugreift sendet erstmal eine anfrage und die wird protokolliert. somit ist jeder der bei mir klingelt weniger "gläsern" als jemand aus dem internet. und überhaupt kommt nur jemand zu mir der auch weiß wo ich wohne und etwas von mir möchte. im internet genau das gleich: ich klicke keine seite an um sie sofort wieder zu verlassen, bzw. ich muß ja auch erstmal wissen welche seite ich aufrufen soll.

aber egal war auch nicht so ernst gemeint, wollte nur zum ausdruck bringen das es mir nicht an argumenten fehlt - wenn diese bei rechtlicher betrachtung wahrscheinlich keine gültigkeit haben werden.

Zitat:
ich denke dein handy wird nicht die nötige qualität aufweisen, um als öffentliche auführung durchzugehen.

ok, kann ich daraus entnehmen das die qualität entscheidend ist um als öffentliche aufführung durchzugehen - das glaube ich auf keinen fall! ich denke es ist egal ob nun 8, 16 oder 128kbit - verunsichere die anderen leute hier nicht. Lächel

Zitat:
wo ist das ein anderer fall? stream können genauso mitgeschnitten (gedownloadet) werden...

das ist wohl richtig aber kann mir ja wohl nicht angelastet werden!

@Lazy-GoD
das mit öffentlich ist mir wohl klar. jede kneipe, pommesbude oder disko ist öffentlich und dort wird gemaflichtige musik gespielt.
wenn die kneipe auch kleiner ist - sie ist genauso öffentlich wie das internet. dort zahlt der inhaber aber einen pauschalbetrag und fragt nicht für jedes lied explizit die lizenz an.

vielleicht weiß jemand ob es so etwas nicht auch für streams im internet gibt.

Zitat:
In der Werbung wird zwar von "Das Original - nur bei uns" gesprochen, aber in der Regel sind die Lieder nur nachgespielt
und ganz leicht verändert, eben so weit, dass keine Rechte des Urhebers verletzt werden.

also da muß ich dir widersprechen - "ganz leicht verändert" und "nachgespielt" implementiert noch längst nicht dass keine Urheberrechte verletzt werden.

gibts hier denn noch niemanden der einen legalen on-demand stream laufen hat (auch wenn gebührenpflichtig) und mal ein paar weiterführende infos dazu posten kann?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.07.2006 18:39
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colean hat geschrieben:

vielleicht weiß jemand ob es so etwas nicht auch für streams im internet gibt.


www.gema.de

Ist das denn so schwer?

c_writer
 
 
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