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Thema: [Recht] Dürfen DJs Mixtapes auf der HP veröffentlichen ? vom 06.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Dürfen DJs Mixtapes auf der HP veröffentlichen ?
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utor
Threadersteller

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Verfasst Mi 06.07.2005 09:01
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[Recht] Dürfen DJs Mixtapes auf der HP veröffentlichen ?

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also mal ne kleine frage,
wenn ich jetzt nem dj ne
website baue und er zu
werbezwecken
da kostenlos nen mixtape
zum download anbietet,
macht der sich da strafbar?

is natürlich schon nen teil
mit eigenem künstlerischem
anspruch, also nich nur die
songs hintereinander sondern
schon gut abgemixt. aber keine
eigenen songs.

Lächel
utor


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 06.07.2005 09:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

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Verfasst Mi 06.07.2005 09:05
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Utor hat geschrieben:
Macht der sich da strafbar?


Kurze knappe Antwort - ja
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cyanamide
Moderator

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Verfasst Mi 06.07.2005 09:10
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Mischpult hat geschrieben:
Utor hat geschrieben:
Macht der sich da strafbar?


Kurze knappe Antwort - ja

es sei denn, er hat die entsprechende Lizenz der Gema Lächel
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Mi 06.07.2005 09:12
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cyanamide hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Utor hat geschrieben:
Macht der sich da strafbar?


Kurze knappe Antwort - ja

es sei denn, er hat die entsprechende Lizenz der Gema Lächel


und die Erlaubnis der Urheber, der Originalstuecke ...
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taikrixel

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Verfasst Mi 06.07.2005 09:23
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ansich macht er sich strafbar, aber kommt auf die musik an, wenn er songs von großen labels abgemixt hat, kann es probleme geben. ich hab mal mit einem dj gesprochen, der ein eigenes kleines label hat und die monatlich einen mix auf die seite zum download stellen. er meinte, dass es oftmals kein problem ist, da man sich ja gegenseitig supported (zumindst die kleinen labels).

aber wie schon gesagt, wenn es um die gema geht, die könnte auf jeden fall ärger machen.


Zuletzt bearbeitet von taikrixel am Mi 06.07.2005 09:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

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Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.07.2005 09:23
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Mischpult hat geschrieben:
cyanamide hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Utor hat geschrieben:
Macht der sich da strafbar?


Kurze knappe Antwort - ja

es sei denn, er hat die entsprechende Lizenz der Gema Lächel


und die Erlaubnis der Urheber, der Originalstuecke ...

Das glaube ich noch nicht mal, da die GEMA das
dabei imho mit einschliesst. Gleiches bei normaler
Nutzung auf Webseiten
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utor
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
Alter: 41
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Verfasst Mi 06.07.2005 09:41
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hm okay is ja scheints ne klare sache.

dann mach ich halt nur nen bestell-
formular für clubbesitzer, ne promo
mix cd wird er ja wohl rausschicken
dürfen, irgendwie muss ja nen dj
werbung machen. oder nen pw
geschützte bereich.

* Such, Fiffi, such! *
utor
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l'Audiophile

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Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.07.2005 09:51
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PeJots schlaues GEMA-Buch hat geschrieben:

Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf
anbieten?



Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende
Rechte klären:

1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung
des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten
wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Repertoiresuche
auf der GEMA-Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder die Dokumentationsstelle
der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-
450, geben.

2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller
(Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder
Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband
der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de.

Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung
von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, Telefon
089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der
GEMA: multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800.



Schönen Gruß
PeJot
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