Dabei seit: 11.03.2007 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.03.2007 00:10 Titel
Zitat:
Eigene AGBs stellt man im Prinzip auf, um diese Gesetze ein klitzeklein wenig zugunsten von sich selber zu verschieben (keiner wird kundenfreundliche AGBs erstellen - die sind ja eh im Gesetz)
Im Österreichischen Recht sind AGB Klauseln die zum Nachteil des Konsumenten sind meist nichtig. Das KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beinhaltet sogar diesbezüglich einen Klausel-Katalog.
Weiters sind all jene Bestimmungen nichtig die im gewöhnlichen Geschäftsleben nicht in AGBs vorkommen.
Soweit ich weiß ist das im Deutschen Recht ähnlich oder sogar noch strenger zu Gunsten der Konsumenten.
Dabei seit: 15.10.2005 Ort: Süptitz Alter: 47 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.03.2007 11:10 Titel
Darum klitzklein - ansonsten wären AGB eh sinnlos, da ja eh alles im Handelsrecht geregelt ist. Nur die kleinen Ausnahmen und Lücken darin zu finden und zu eigen machen ist ja eben die Kunst des Anwalts.
Deswegen sind Kopien ja so sinnlos, da im Zweifelsfalle eh nichtig - da hast du recht.
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