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Thema: [Recht] Datenübergabe nach Auftragsabschluss ? vom 07.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Datenübergabe nach Auftragsabschluss ?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.03.2005 11:22
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cyanamide hat geschrieben:
Schick ihm ein PDF mit Sicherheit:
Verändern: nein
Drucken: nur geringe Auflösung

*ha ha*


sau
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.03.2005 11:26
Titel

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Aber dann hat er die Daten in hoher Qualität raus gegeben
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ypsiw

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Nienhagen
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.07.2005 19:56
Titel

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Ich schließe mich mal an.
Haben einen Kunden für den wir eine Visitenkarte und einen Flyer erstellt haben.
Eine kleine Umsetzung an dem Logo sollten wir auch vornehmen. Dieses Logo hat er nie bezahlt. Somit bleiben alle Rechte bei uns - meiner Meinung nach zumindest. Jetzt ist es so, er will alle Daten komplett offen haben. Wir haben ihm natürlich gesagt, dass das nicht geht aber er kapiert das nicht. Wir schicken ihm zwar ein PDF aber mehr nicht.
Eigentlich sollten wir für ihn auch noch ein Außenschild erstellen, haben wir auch ein Design vorgestellt. Hat ihm nicht zugesagt. Also haben wir auch keine Auftragsbestätigung dafür. Jetzt hat er einen anderen an der Hand der das für ihn machen soll und dem sollen wir jetzt Logo usw. geben, damit er das machen kann.
Was macht man? Kunde ist schon verärgert darüber.


Meine Frage wäre nun, auf welche Rechte kann ich mich da beziehen (Paragraphen usw.)??????
Ist echt super dringend.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.07.2005 20:28
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hossa, hossa - das hier sind drei themen auf einmal!

benjamino- sowas sollte man unbedingt im vornherein klären! Jeder Gestalter lässt sich die herausgabe der Feindaten teuer bezahlen.

Mischpult hat geschrieben:

Agentur A hat Webauftritt fuer Kunde gemacht

Agentur B kommt daher und baut auf dem Material das Online steht
eine "bessere" Website und schmeisst damit Agentur A aus dem Rennen.

Kunde wechselt infolge dessen zu Agentur B


man schliesst ja einen stufenvertrag ab.
• gestaltung samt 3 layoutvorschläge
• realisierung

wer es als A nicht so macht ist der gelackmeierte wenn B keine Bilddaten kopiert, bzw. texte verwendet (mit urheberrechlichem Charakter) ist B fein raus.

ypsiw
Bei der ganzen Sache ist es echt unerlässlich mal zu sehen welche verträge ihr abgeschlossen habt * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.07.2005 20:33
Titel

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ypsiw hat geschrieben:
Ich schließe mich mal an.
Haben einen Kunden für den wir eine Visitenkarte und einen Flyer erstellt haben.
Eine kleine Umsetzung an dem Logo sollten wir auch vornehmen. Dieses Logo hat er nie bezahlt. Somit bleiben alle Rechte bei uns - meiner Meinung nach zumindest. Jetzt ist es so, er will alle Daten komplett offen haben. Wir haben ihm natürlich gesagt, dass das nicht geht aber er kapiert das nicht. Wir schicken ihm zwar ein PDF aber mehr nicht.
Eigentlich sollten wir für ihn auch noch ein Außenschild erstellen, haben wir auch ein Design vorgestellt. Hat ihm nicht zugesagt. Also haben wir auch keine Auftragsbestätigung dafür. Jetzt hat er einen anderen an der Hand der das für ihn machen soll und dem sollen wir jetzt Logo usw. geben, damit er das machen kann.
Was macht man? Kunde ist schon verärgert darüber.


Meine Frage wäre nun, auf welche Rechte kann ich mich da beziehen (Paragraphen usw.)??????
Ist echt super dringend.


eigentlich ganz einfach. wenn er das logo nicht bezahlt hat, hat er mal keinerlei anrecht auf die herausgabe irgendwelcher daten. stell ihn einfach vor die wahl - logo bezahlen und er bekommt ein vektor eps (damit kann er wohl am meisten anfangen) oder eben nix wenner nicht bezahlt... da braucht man auch keine pagagrafen dafür. für jede ware oder dienstleistung muss ich bezahlen, damit ich anspruch drauf habe. da würd ich mich auf keine großartige diskussion einlassen!
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RA_Klein

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: Eltville am Rhein
Alter: 51
Geschlecht: -
Verfasst Di 19.07.2005 08:58
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Das hängt wie üblich davon ab, was in den AGB vereinbart wurde. Wenn dem Kunden ein ausschließliches Verbreitungs- und Vervielfätligungsrecht übertragen wird, dann gibt es keinen Grund, ihm die pdf-Dateien vorzuenthalten. Nur auf diese Weise kann er sein Vervielfältigungsrecht ausüben. Hat er dieses Recht allerdings nicht erworben, dann muss er sich an den Inhaber des Rechtes wenden und ihn bitten, das Werk zu vervielfältigen.

Gerade die Herausgabe von Daten ist ein regelmäßiger Streitpunkt, der unbedingt im Vorfeld durch die Vertragsgestaltung und Vergütungsvereinbarungen entschärft werden sollte. Anderenfalls gibt es nachträglich Ärger. Bei diesen Situationen geht es dann regelmäßig auch um die Frage, ob Quelltexte herauszugeben sind. Häufig ist es so, dass tatsächlich ein Anspruch auf Herausgabe auch der Quelltexte besteht und damit das Know-how der Agentur offengelegt wird. Selbst wenn die Agentur die Quelltexte zurückhalten kann, ist das in der Regel unbefriedigend, da der Kunde verärgert ist und die Zusammenarbeit beendet. Ich rate daher regelmäßig dazu, AGBs zu erstellen, die denen die Frage der Rechteübertragung im Grundsatz geregelt ist und abweichende Vereinbarungen in den Rahmenvertrag aufzunehmen. Die Frage der Rechteübertragung sollte unbedingt offensiv beim Kunden angesprochen werden und vor allem bei der Preisgestaltung ausdrücklich erwähnung finden. Wer dem Kunden verschweigt, dass er wesentliche Rechte zurückhält , wird zwar oftmals den Auftrag wegen des günstigeren Preises an Land ziehen. Regelmäßig wird er dann aber bei der Abwicklung Probleme bekommen. Besonders dann, wenn die Konkurrenz in ihren Angeboten ausdrücklich eine Übertragung der Rechte angeboten hat. Dann ist der Ärger vorprogrammiert.
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