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Falk Wussow
Threadersteller
Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.12.2005 00:56
Titel [Recht] Briefbogen Pflichtangaben auf die Rueckseite? |
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da ich gerade meinen eigenen briefbogen gestalte, fiel mir auf, daß ich bislang immer alle angaben wie bankverbindung, anschriften und so weiter irgendwo auf der vorderseite verteilt hatte.
da ich bei google nirgendwo fündig geworden bin, einfach mal hier die frage ... ist es erlaubt, die "fußvermerke" nicht auf der front- sondern auf der rückseite unterzubringen?
ich persönlich finde das ja mal total ausgefallen. nur mit der rechtslage war ich mir nicht sicher. da heißt es immer, daß die angaben wie steuernummer, natürliche person auf dem briefbogen zu sein haben - bloß nicht wo
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 16.12.2005 10:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lupusfried
Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.12.2005 01:32
Titel
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Ich persönlich habe die Daten immer gerne auf der Voderseite. So muss ich nicht im Ordner "umblättern" und nicht suchen, außerdem spart es Druckkosten.
Was drauf muss/kann kommt mehr oder weniger auf Deine Rechts-/Gesellschaftsform an.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.12.2005 01:34
Titel
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das hat nichts mit recht zu tun sondern mit kostenersparnis, denn zweiseitiges faxen oder kopieren hat sich noch nicht durchgesetzt.
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Falk Wussow
Threadersteller
Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.12.2005 02:31
Titel
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mist. das mit dem umblättern und dem zwei-seiten-faxen hatte ich gar nicht bedacht. klare argumente, die gegen die idee sprechen. und mal wieder wurde eine gestaltungsidee durch bürokraten vernichtet *lol*
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