mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 01:53 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Briefbogen Pflichtangaben auf die Rueckseite? vom 16.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Briefbogen Pflichtangaben auf die Rueckseite?
Autor Nachricht
Falk Wussow
Threadersteller

Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 00:56
Titel

[Recht] Briefbogen Pflichtangaben auf die Rueckseite?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

da ich gerade meinen eigenen briefbogen gestalte, fiel mir auf, daß ich bislang immer alle angaben wie bankverbindung, anschriften und so weiter irgendwo auf der vorderseite verteilt hatte.

da ich bei google nirgendwo fündig geworden bin, einfach mal hier die frage ... ist es erlaubt, die "fußvermerke" nicht auf der front- sondern auf der rückseite unterzubringen?

ich persönlich finde das ja mal total ausgefallen. nur mit der rechtslage war ich mir nicht sicher. da heißt es immer, daß die angaben wie steuernummer, natürliche person auf dem briefbogen zu sein haben - bloß nicht wo Grins


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 16.12.2005 10:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 01:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich persönlich habe die Daten immer gerne auf der Voderseite. So muss ich nicht im Ordner "umblättern" und nicht suchen, außerdem spart es Druckkosten.

Was drauf muss/kann kommt mehr oder weniger auf Deine Rechts-/Gesellschaftsform an.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 01:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das hat nichts mit recht zu tun sondern mit kostenersparnis, denn zweiseitiges faxen oder kopieren hat sich noch nicht durchgesetzt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Falk Wussow
Threadersteller

Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 02:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mist. das mit dem umblättern und dem zwei-seiten-faxen hatte ich gar nicht bedacht. klare argumente, die gegen die idee sprechen. und mal wieder wurde eine gestaltungsidee durch bürokraten vernichtet *lol*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Recht] Pflichtangaben auf Geschäftsbrief
[Recht] Plakat f. nichtkommerzielle Website-Pflichtangaben ?
newsletter pflichtangaben
Newsletter -> Pflichtangaben?
Pflichtangaben auf Firmenstempeln?
Pflichtangaben in Zeitungs-Anzeigen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.