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Thema: [Recht] Bildrechte von Produktfotos vom 13.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Bildrechte von Produktfotos
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Ic3Breaker
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 12:00
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[Recht] Bildrechte von Produktfotos

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Ich habe eine Frage zu Bildrechten.

Ich habe im letzten halben Jahr ca. 6000 Bilder von der Technik in unserer Firma gemacht (Produktfotografie).

Die Aufnahmen sind zum Teil während meine Arbeitszeit und in meiner Freizeit gemacht. Sämtliche Technik zur Aufnahme und Nachbearbeitung sind aus meiner Privaten Ausrüstung. Alle Aufnahmen wurden auch in Freier Natur gemacht, also nicht auf dem Firmengelände. Es sind auch ca. 150 Bilder in wertvollster Nachbearbeitung enthalten, zum Bsp.: Einstellen der Tonwerte, Helligkeit, Bildausschnitt usw. und sehr Aufwendige Bildkomposition und –Retuschen.

Gemacht habe ich die Bilder um meine Arbeit in der Firma aufzuwerten, aber anstatt diese Leistung zu schätzen möchte man mich jetzt zwingen die Bilder komplett bereit zu stellen. Für meine Arbeit habe ich die Bilder verwendet aber jetzt möchte es ein neuer Mitarbeiter einfordern.

Welche Möglichkeiten habe ich?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 13.09.2005 12:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 12:21
Titel

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Was du in deiner Arbeitszeit mit Bezug zur Arbeit erstellst, gehört wahrscheinlich dem Unternehmen.

Kann man wahrscheinlich nicht so eindeutig festmachen. Und selbst wenn, stellt sich die Frage, ob du deinen eigenen Arbeitgeber verklagen möchtest.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 13:52
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Ich gehe davon aus, dass dein Arbeitgeber an allem was du während deiner Arbeitszeit für deinen Arbeitgeber machst er die uneingeschränkten Nutzungsrechte hat.

Anders sieht es mit den Fotos aus, die du in deiner Freizeit gemacht hast. Vielleicht (kommt auf das jeweilige Motiv an) kann er verbieten das eine oder andere Bild zu veröffentlichen. Aber auf diese Bilder dürfte er keinerlei Anspruch haben.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Nachbearbeitungen auch in deiner Freizeit (auf einem privatem Rechner) gemacht. Daran dürfte er keinen Anspruch haben.

Ich würde Ihm anbieten die während der Arbeit entstandenen Bilder auszusortieren und unbearbeitet zu überlassen. (Und bei der Menge hätte ich sicherlich keine Zeit das mal eben nach Feierabend zu machen. Ich müßte das schon während der Arbeitszeit machen. Grins )

Kommt natürlich auch immer darauf an, wie wichtig dir dein Job ist. Das wird zwar nicht der Grund sein warum man dich rauswirft, könnte aber der Grund werden, warum man nach einem Grund gesucht hat. Au weia!


Gab es vorher eigentlich irgendwelche Absprachen mit dem Chef oder Vorgesetzten?
Vielleicht solltest du dir auch mal deinen Arbeitsvertrag genau anschauen. Wer weiß, was du da unterschrieben hast. * Such, Fiffi, such! *


Viel Spaß,
top

Ach ja, ich bin auch kein Anwalt und mein Getippse hier ist keine Rechtsberatung.
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Ic3Breaker
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 13:58
Titel

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Hallo Nimroy,
nein Verklagen möchte ich ihn nicht.
Aber so wie es Aussieht befinde ich mich in der Ecke, ich möchte nur eine Argumentationshilfe bzw. Möglichkeiten meine Leistung geltend zu machen.
Vielleicht hat er ja Einsicht und ich kann ihn vom Wert des Materials überzeugen. Sollte dies geschehen was kann ich vom ihm, als Ausgleich, verlangen.



Es ist doch immer wieder schade das sich Arbeitnehmer alles bieten lassen müssen!


MfG Ic3Breaker
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 15:30
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Wenn Fotos auf dem Betriebsgelände oder von Produkten, die dein Betrieb herstellt gemacht wurden, dann ist da leider nix mit Urheberrecht. Klar, das Bild ist dir, aber du hättest das Bild gar nicht machen dürfen, da du ja das Urheberrecht des Herstellers verletzt.

Tja, was du dafür verlangen kannst, weiß ich nicht. Rechne aus, was er eigentlich dafür hätte bezahlen müssen. Geh mal von einem Stundensatz von 70 Euro aus. Und dann ziehst du zehn Prozent von deinen Stunden ab. Und dann hast du ein Minimum. So, wie weit du noch runter gehst, liegt an dir. Und deinem Chef.
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Ic3Breaker
Threadersteller

Dabei seit: 13.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 15:51
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Okay.
Danke an alle, hat mir auf jeden Fall weiter geholfen!

MfG Ic3Breaker


Zuletzt bearbeitet von Ic3Breaker am Di 13.09.2005 15:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 15:55
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Lass uns aber nicht dumm sterben und berichte mal, wie ihr euch geeinigt habt
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2005 22:56
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Stichwort ist "geistiges Eigentum". Das Nutzungsrecht gehört automatisch der Firma, wenn die Bilder während der Laufzeit deines Arbeitsvertrages entstanden sind.
Das Urheberrecht bleibt bei dir - hilft dir nur nicht viel:
Es ermöglicht dir gerade mal den ständigen Zugang zu deinem Werk innerhalb von 70 Jahren.
Die entscheidenden bzw. verwertbaren Nutzungsrechte hast du allerdings nicht.

Ich gehe bei meiner Annahme davon aus, dass ein "Auftrag" bestand, Bilder zu machen. Wenn du die Bilder in Eigenregie gemacht hast, also um deine Arbeit bei der Firma aufzuwerten, hättest du das vorher mit deinem Arbeitgeber klären müssen.

Zitat:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Nachbearbeitungen auch in deiner Freizeit (auf einem privatem Rechner) gemacht. Daran dürfte er keinen Anspruch haben.

Nachdem die Bilder während der Arbeitszeit entstanden sind, ist eine Nachbearbeitung zu Hause irrelevant. Die Nutzungsrechte und somit auch das Recht der Bearbeitung liegen bei der Firma - rein rechtlich dürfte er die Bilder zu Hause gar nicht bearbeiten. Davon abgesehen müßte die Bearbeitung ein solches Ausmaß annehmen, dass ein neues Werk entsteht (Gestaltungshöhe). Bei "Helligkeit einstellen", "Kontrast verändern", etc. wird das aber nicht der Fall sein.


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Di 13.09.2005 23:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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