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Thema: [Recht] Bildrechte / Schauspieler vom 13.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Bildrechte / Schauspieler
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Leif
Threadersteller

Dabei seit: 13.06.2006
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Verfasst Di 13.06.2006 12:56
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[Recht] Bildrechte / Schauspieler

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Hallo,

vielleicht können mir hier die erfahrenen Videomenschen helfen.
Bei Google bin ich leider nicht fündig geworden - und wenn, dann ohne die gewünschte Allgemeingültigkeit.

Ich suche eine Art Vorlage oder einen Mustervertrag für die Abtretung der Bildrechte.

Hintergrund: Wir planen, einen fiktiven Kurzfilm zu produzieren und den auch im Vertrieb und Handel zu verkaufen.
Damit es später keine bösen Überraschungen gibt, möchten wir mit den Schauspielern und Crew-Menschen jeweils einen Vertrag schließen, der die gesamten Verwertungsrechte auf uns übergehen lässt.
Das ist absolut üblich und sogar nötig.

Für diesen Zweck suche ich wie oben gesagt eine Vertragsvorlage - bestenfalls eine, die sich schon in der Praxis bewährt hat.

Bin für Eure Antworten schon im Vorraus dankbar.

Beste Grüße
Leif


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 26.06.2006 11:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Di 13.06.2006 13:07
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was ist denn bitte ein "fiktiver" kurzfilm der im handel erscheinen soll?!
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Leif
Threadersteller

Dabei seit: 13.06.2006
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Verfasst Di 13.06.2006 20:12
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Da bin ich doch gerne behilflich.

fik|tiv: auf Fiktion beruhend, nur angenommen, erdichtet
Quelle: www.wissen.de


Die Länge eines Kurzfilms beträgt in der Regel weniger als 30 Minuten. Allerdings sind die Grenzen hier nicht klar definiert. Bei Kurzfilmfestivals gelten oftmals unterschiedliche Längenbegrenzungen. Die Academy of Motion Picture Arts und Sciences sieht einen Film mit einer Länge unter 40 Minuten als Kurzfilm an. Die Internationalen Filmfestspielen Berlin definieren den Kurzfilm je nach Sektion zwischen 15 und 30 Minuten.
Quelle: Wikipedia


"im Handel erscheinen"
Ist ein Film fertig gestellt, wird er meist auf eine DVD (Digital Versatile Disc) gepresst. Als clevere Geschäftsstrategie um die Produktionskosten zu decken und eventuell noch Gewinn zu erzielen hat es sich erwiesen, diese DVD im offenen Handel zu vertreiben. Sprich: Für einen schmalen Obulus bekommen wildfremde Menschen die Möglichkeit, den Kurzfilm mit erfundener Handlung zu kaufen.

Beste Grüße
Leif
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Di 13.06.2006 20:56
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Leif hat geschrieben:
Da bin ich doch gerne behilflich.

fik|tiv: auf Fiktion beruhend, nur angenommen, erdichtet
Quelle: www.wissen.de


Also machst du den Kurzfilm nicht wirklich? Nur mal so angenommen du drehst einen Kurzfilm. Du "erdichtest" also einen und läst die Schauspieler des fiktiven Kurzfilms einen fiktiven Vertrag unterschreiben?

ficktiv dich doch mal richtig aus. Dann klappts auch mit der fiktiven Hilfe.
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Leif
Threadersteller

Dabei seit: 13.06.2006
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Verfasst Di 13.06.2006 23:05
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Na, na... Kein Grund ausfallend zu werden.
Nicht meine Schuld, wenn Du nicht gelernt hast, Adjektive korrekt zu gebrauchen.
(Bsp.: fiktive Literatur)
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SL-Design

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Verfasst Mi 14.06.2006 08:22
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Wie immer man "fiktiv" definiert, geh doch mal ins Forum von www.regie.de.
Vielleicht hat da jemand so eine Vertragsvorlage.
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