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Thema: Recht bei Herausgabe offener Daten vom 28.11.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht bei Herausgabe offener Daten
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Mialet

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Verfasst Mo 28.11.2016 14:52
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Dann vergiss es.

Da ist ja, zumal die Fehlerkorrekturen sicherlich nicht von dir aus geschahen, sondern auf Kundenwunsch hin ausgeführt wurden, keinerlei geistige Schöpfungstiefe anzusetzen.

Verlang etwas für das Suchen, Aufbereiten und Kopieren der Daten, (entsprechend wieder dem schon für die Ausführung der Korrekturen angesetzten Stundensatz) und schick das Zeug zurück.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
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Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.11.2016 15:12
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eLife hat geschrieben:
@Astro Nicht der Mitarbeiter will die Daten, sondern sein ehemaliger Arbeitgeber

Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Bin etwas im Stress...
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Router

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Verfasst Mo 28.11.2016 15:13
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hilson hat geschrieben:
eLife hat geschrieben:
...es sind Textpassagen geändert worden, Adressen angepasst, ggf Bilder getauscht und ein Organigramm etwas umgestaltet...bissl gerückt...


Das sind Korrekturen für die ihr bereits bezahlt wurdet. Gebt die Daten raus und gut ist ... ist ja olbern Meine Güte!


*Thumbs up!* Lächel
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eLife
Threadersteller

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Verfasst Mo 28.11.2016 15:15
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Ok, alles klar. Danke Euch!
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Router

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Gleich da vorne links...
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.11.2016 15:16
Titel

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eLife hat geschrieben:
Ok, alles klar. Danke Euch!


Bitte dir!! Lächel
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aue

Dabei seit: 01.11.2016
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Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.11.2016 21:56
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Durch die Bearbeitung von gestellten Daten wird kein schützenswertes geistiges Eigentum hinzugefügt, hieraus wirst du keinen Anspruch formulieren können. Es gilt allerdings ein anderer Grundsatz: durch Auftragsannahme gehst du mit deinem Kunden einen Druckvertrag ein. Dieser schuldet das Endergebnis, also das Druckprodukt, nicht aber Zwischenprodukte - sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Du dürftest also die Herausgabe der Daten verweigern oder auch eine Aufwandsentschädigung verlangen.

Aber es stellt sich doch die Frage, warum du unkooperativ sein sollst oder sein willst. Will der Kunde nicht mehr mit dir zusammenarbeiten? Oder willst du den Kunden nicht mehr? Kannst du aus der Herausgabe der Daten so viel Geld herausschlagen, als dass es sich lohnen würde, darüber mit dem Kunden in Streit zu geraten? Ist es das wert?
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eLife
Threadersteller

Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
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Verfasst Di 29.11.2016 08:52
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...ich will den Kunden nicht verprellen, prinzipiell bin ich da net auf einen irsinnigen Profit aus, es ging mir auch um die generelle Sachlage. Zu verschenken hab ich schließlich auch nichts und dass ich den Druckjob los bin ist damit auch klar...

Großes Gönnertum meinerseits bringt eben in dem Fall auch nix, da da oft das Personal wechselt und niemandem einen "Gefallen" honoriert oder sich zu gegebener Zeit dran erinnert...

...also wird es wohl die Lösung werden, dass ich für den Aufwand des heraussuchens, verpackens, hochladens etc den Aufwand berechne...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 29.11.2016 09:37
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Das klingt auch nicht branchenfremd. Immerhin ist es schon Aufwand solche Daten zusammenzustellen und zur Verfügung bereit halten.
 
 
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