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Thema: Recht bei einem Vector Portrait vom 17.02.2006

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht bei einem Vector Portrait
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Autor Nachricht
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.02.2006 10:38
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kenibu hat geschrieben:
Normal würde das doch heißen, dass wenn es zu 100% aus meinen Vektorflächen
besteht, dass es keine Probleme gibt, oder?


Es gelten ja auch noch andere Gesetze nebenher.
Solltest Du zum Beispiel "Promis" vektorisieren und dann T-Shirts, Plakate etc. verkaufen, wird es da wohl auch Probleme geben. Du machst ja Werbung mit dieser Person bzw. bedienst Dich der Bekanntheit dieser Person um deine Produkte an die Menschen zu bringen.
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