Autor |
Nachricht |
kenibu
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.02.2006 16:01
Titel Recht bei einem Vector Portrait |
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Hallo,
wenn ich ein Portrait von jemandem vektorisiere,
habe ich dann trotzdem alle Rechte an meinem
Vektor-Bild?
Wenn ich zB ein Portrait von jemandem auf meiner
webseite brauche, bei google suche, ein Bild
vektrorisiere und in die Seite einbinde,
verstoße ich dann auch nicht gegen irgendwelche
Rechte?
Oder könnte die Person die das Foto gemacht hat,
oder derjenige der darauf zu sehen ist, mich wegen irgendetwas
anzeigen?
Gilt dassselbe auch für Autos und anderes?
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Daidalus
Dabei seit: 11.09.2003
Ort: Kirchseeon-Eglharting
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.02.2006 16:38
Titel
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Ich bin mir sehr sicher, dass alle Rechte dann bei
dir liegen.
Durch das Vektorisieren steckt Arbeit von dir drin
und es ist auch nicht mit dem Ursprungsbild identisch.
Bitte korrigieren, falls ich im Unrecht bin.
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kenibu
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.02.2006 17:04
Titel
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"Bitte korrigieren, falls ich im Unrecht bin."
Das heist wohl, dass du es nicht zu 100% weist, oder?
Ich will da nämlich keine Probleme kriegen.
"mit dem Ursprungsbild identisch"
Was wenn es fast genauso aussieht wie das Portrait,
möglicherweise zu 99% ? Ich kann das wahrscheinlich noch nicht,
aber falls ich das doch irgendwann einmal so gut hinbekomme.
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out
Dabei seit: 14.11.2002
Ort: koblenz
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.02.2006 17:12
Titel
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ich muss zugeben, dass ich die genaue rechtslage nicht kenne. aber mit sicherheit kommt es auf die vektorisierungsart an. man kann auch fotorealistisch vektorisieren. ich denke, um probleme zu vermeiden sollte man das ganze abstrahieren. zumindest verfahre ich so wenn ich irgendwelche bilchen nachvektorisieren muss. es sit immerhin ein untershcied, ob du ein foto mit dem verlaufsgitter fast identisch vektorisierst oder nur eine silhouettenkontur verwendest. zumindest könnt eman dir beim letzteren nichts so einfach nachweisen
es wäre jetzt auch für mich interessant genaue info zu kriegen!
//edit: ob geklaut oder nicht - urheber bleibst in jedem fall du, da es ja deinem pfadwerkzeug entsprang.
Zuletzt bearbeitet von out am Fr 17.02.2006 17:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.02.2006 19:45
Titel
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Denk doch einfach mal drüber nach was ein anderer mit deinem Bild machen müsste um mit deinem Bild Geld zu verdienen und dich dabei auszuschließen...
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.02.2006 20:07
Titel
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Es kommt einzig und allein darauf an, ob ein Richter entscheidet, dass die notwendige Gestaltungshöhe erreicht ist, die dein Werk selbst schutzfähig nach dem Urheberrecht macht.
Es gibt keine Definition für die Gestaltungshöhe, deswegen kann man das nicht pauschal sagen, was du ändern musst, damit dem so ist.
Das hier vielleicht als Lektüre dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/gestaltungshoehe.htm
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kenibu
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Sa 18.02.2006 20:30
Titel
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Normal würde das doch heißen, dass wenn es zu 100% aus meinen Vektorflächen
besteht, dass es keine Probleme gibt, oder?
Und falls es doch Probleme gibt, hab ich dann nicht eine bestimmte
zeit um das Bild von der Internetseite zu entfernen, bevor
es dann wirklich vor Gericht geht?
Und was wäre da für eine Strafe, falls es tatsächlich gegen das gesetz
verstößt? Geldstrafe? Haftsrafe?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 19.02.2006 01:21
Titel
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kenibu hat geschrieben: | Normal würde das doch heißen, dass wenn es zu 100% aus meinen Vektorflächen
besteht, dass es keine Probleme gibt, oder? |
das würde nen richter entscheiden...
Wenn du ein Foto von jemand machst, mit ner Digiknipse,
dann sind das auch 100% deine Pixel, trotzdem darfst du
das nicht so einfach. Der Vergleich hinkt zwar, aber irgendwie
auch nicht.
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