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Thema: [Recht] Auftrag von Kunde abgebrochen, Geld zurückgeben? vom 25.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Auftrag von Kunde abgebrochen, Geld zurückgeben?
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rockthekasbah
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 25.06.2006 22:31
Titel

[Recht] Auftrag von Kunde abgebrochen, Geld zurückgeben?

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Ich muss mit meinen Beitrag von der OT-Ecke "Hämmer, die die Kunden brachten" in das "Rechte"-Forum wechseln.

Ich hatte einen Auftrag von einem flüchtigen Bekannten.
Er hat mir vor ein paar Monaten den Auftrag erteilt, ich habe angefangen zu arbeiten, er hat komplett bezahlt aber dann den Auftrag abgebrochen.
Er hat damals sinngemäß gesagt: "mach jetzt nicht weiter, mein Projekt ist erst mal auf Eis, ich melde mich in ein paar Monaten", was jetzt der Fall ist. Jetzt möchte er einen Großteil des Geldes zurück, weil er sein Projekt doch nicht machen will.

Es ging um ein Internet-Geschäft, für das ich nur das Layout gestalten sollte: die Hauptseite und drei Unterseiten. Die Hauptseite war bis dahin fertig und "abgesegnet". Vorher habe ich ihm einige Entwürfe gemacht. Er selbst wollte dann alles in html usw. umsetzen.

Kann ich das akzeptieren, dass er jetzt Geld zurückbekommt? Ich wollte zuerst gar nicht drauf eingehen.

Jetzt droht er mir mit Klage, Unterschlagung und Betrug, Inkasso??? ziemlich willkürlich???,
(weil er Geld für seinen Umzug braucht), wenn ich ihm das Geld nicht überweise.
Wie sieht das rechtlich aus?

von 150 EUR will er 100 zurück.
soll ich ihm eine Rechnung schreiben, wie hoch meine Kosten bis jetzt waren oder einfach ignorieren?

Bin dankbar für jeden Kommentar Lächel


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 26.06.2006 11:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.06.2006 05:33
Titel

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Wie ich auch schon in dem anderen Thread erwähnt habe, ist es davon abhängig, wieviel du schon erledigt hast. Hast du 100% der schriftlch vereinbarten (?) Leistungen erbracht, ists essig mit zurückzahlen. Wenn du aber erst 50% erledigt hattest, kannst du ja schlecht alles Geld behalten. Du solltest dir also überlegen, wieviel du schon erledigt hast. Es ist auch nicht unüblich bei einem zurückgezogenem Auftrag einen Aufschlag einzubehalten. Ob ich das allerdings bei der geringen Summe machen würde, weiß ich nicht. Gibt nur noch mehr Stress, als es sowieso schon geben wird, wenn du nicht die erwartete Kohle zurückgibst.

Schreib ihm auf alle Fälle eine Stellungnahme, in der du noch einmal alle vereinbarten Leistungen aufführst und dem die bereits erbrachten Leistungen gegenüberstellst. Zum Schluss kannst du dann ggf. eine Rückzahlung in Höhe von XX Euro anbieten.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 26.06.2006 05:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rockthekasbah
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 26.06.2006 07:21
Titel

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Dankeschön noch mal, Nimroy. So werd ich´s machen. Es geht ja auch nicht, dass er einfach bestimmt, wieviel die geleistete Arbeit bisher wert war, ohne mich zu fragen.
herzliche Grüße



neuer Stand: wir haben uns geeinigt!!! Danke für den Rat!


Zuletzt bearbeitet von rockthekasbah am Mo 26.06.2006 10:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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