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Thema: Recht auf Rückgabe der Stanzform? vom 31.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht auf Rückgabe der Stanzform?
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quasimodo
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Mainhatten
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:45
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OK. Das heißt ich bin hier in einer Grauzone. Dann muss ich das Werkzeug zurück verlangen, hoffen dass ich es bekomme und wenns der andere Dienstleister nicht nehmen kann schmeiß ich es halt weg. Und ich muss in der Schadensersatzklage erfolgreich sein, um mir dann eben eine neue Stanze kaufen zu können.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:46
Titel

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genau.

beim siebdruck schreibt man in der regel auch
inklusive anteiligen sieb- und belichtungskosten...

dabei gehört das sieb auch nicht dem kunden Lächel
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:47
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um was für ne summe gehts denn?
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quasimodo
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Mainhatten
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.08.2007 10:52
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Schadensersatz ca. 5.000 Euro (da ist die Stanze dicke drin Lächel ) Grundsätzlich ist meine Rechtsgrundlage aber nicht so rosig, da ich den Mangel nicht unverzüglich angezeigt habe und die Ware auch angenommen wurde *Schnief* . Deshalb wird es garantiert nicht zu einer Zahlung in dieser Höhe kommen, ich hoffe aber zumindest auf 50%. Wir sind eben am pokern und ich muss vorab schon mal alle Möglichkeiten durchdenken.
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