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Thema: Recht auf Namensnennung im Impressum? vom 25.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht auf Namensnennung im Impressum?
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_blue_
Threadersteller

Dabei seit: 01.08.2008
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Verfasst Sa 25.10.2008 22:16
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Recht auf Namensnennung im Impressum?

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Hallo zusammen,
ich habe vor ca. nem guten Jahr für einen Kunden eine Website gemacht.
Rechnung wurde gestellt und auch gezahlt. Soweit alles okay.

Jetzt war ich gerad zufällig auf der Site und habe gesehen das einiges in der Navigation und im Content geändert wurde.
Das Grundlayout ist aber das was ich für den Kunden erstellt habe.
Im Impressum ist jetzt mein Name komplett rausgefallen, dafür wird jetzt der neue Webmaster genannt.

Hab ich noch irgendwelches anrecht auf Namesnennung?
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WSHannemann

Dabei seit: 15.10.2006
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Verfasst So 26.10.2008 09:09
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Hallo, hast du doch sicherlich im Auftrag oder Vertrag stehen. Ansonsten kann der Kunde mit der HP machen was er will. Er hat sie ja bezahlt.
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Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst So 26.10.2008 09:26
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Wenn in den Nutzungsrechten steht, dass er das nicht darf, dann kannst du gegen ihn vorgehen, anonsten kannst du eigentlich nichts machen.
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mausi13

Dabei seit: 27.09.2006
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Verfasst Fr 31.10.2008 10:12
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So etwas ähnliches ist mir auch passiert.

Ich stehe zwar "noch" im Impressum, aber es werden fleißig
Texte und Bilder in der Website geändert.
Nutzungsrechte habe ich nicht verkauft, der wollte auch nicht so viel bezahlen.
Habe dem aber angeboten regelmäßig - mit Bezahlung - die Website zu ändern.

Der Kunde denkt: ich habe Website gekauft, kann also alles mit machen ...
Ich bin der Auffassung, der darf nichts an den Seiten ändern, auch wenn die auf
seinem Server liegen. Er hat nicht die Nutzungsrechte.

Was kann ich tun?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Fr 31.10.2008 11:31
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mausi13 hat geschrieben:
Was kann ich tun?


Das naechste Mal eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag definieren. Und nebenbei, Dich ein wenig mit dem Thema "Nutzungsrecht" und "Vertragsrecht" zu befassen.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 31.10.2008 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 31.10.2008 11:33
Titel

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mausi13 hat geschrieben:
So etwas ähnliches ist mir auch passiert.

Ich stehe zwar "noch" im Impressum, aber es werden fleißig
Texte und Bilder in der Website geändert.
Nutzungsrechte habe ich nicht verkauft, der wollte auch nicht so viel bezahlen.
Habe dem aber angeboten regelmäßig - mit Bezahlung - die Website zu ändern.

Der Kunde denkt: ich habe Website gekauft, kann also alles mit machen ...
Ich bin der Auffassung, der darf nichts an den Seiten ändern, auch wenn die auf
seinem Server liegen. Er hat nicht die Nutzungsrechte.

Was kann ich tun?


tow sowas regelt man schriftlich, was der kunde mit der seite darf und was nicht. dann entstehen da erst gar keine missverständnisse. wenn ich als kunde nix gegenteiliges höre, gehe ich auch mal davon aus, das ich die uneingeschränkten nutzungsrechte an einem produkt oder einer dienstleistung erwerbe und damit dann auch tun und lassen kann, was ich will. * Keine Ahnung... * oder was würdest du sagen, wenn du dir n auto kaufst und der hersteller nach nem jahr zu dir kommt und sagt "aber die winterreifen dürfens nur von uns kaufen und montieren lassen - das dürfens nicht selber machen."? dem zeigste doch auch den *balla balla* oder?


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 31.10.2008 11:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mausi13

Dabei seit: 27.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.10.2008 11:37
Titel

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Hätte ich vielleicht noch mal genau drauf hinweisen sollen, aber wer den AGBs zustimmt,
da steht es nämlich genau drinnen, wüßte auch Bescheid !!!

Ich kann ja demnächst alles aus den AGBs noch einmal in den Auftrag mit rein nehmen ...
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 31.10.2008 11:41
Titel

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mausi13 hat geschrieben:
Hätte ich vielleicht noch mal genau drauf hinweisen sollen, aber wer den AGBs zustimmt,
da steht es nämlich genau drinnen, wüßte auch Bescheid !!!


Wenn Du AGB (ohne s) hast und Dein Kunde denen zugestimmt hat, verstehe ich nicht, welches Problem hier besteht. Es sei denn, die entsprechende Klausel ist rechtlich betrachtet ungueltig. Hast Du Deine AGB mal von einem Anwalt ueberpruefen lassen?


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 31.10.2008 11:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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