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Thema: Recht auf Dateien eines privaten Servers? vom 26.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht auf Dateien eines privaten Servers?
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contrixx-webdesign
Threadersteller

Dabei seit: 22.04.2008
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.03.2009 14:47
Titel

Recht auf Dateien eines privaten Servers?

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Hallo alle zusammen,

ich habe mal folgende Frage. Nehmen wir einfach mal folgendes an. Firma A stellt Person B als Web-Programmierer in einem festen Arbeitsverhältnis ein. Person B (Angestellter) entwickelt von Zuhause aus eine Webseite, um die Linkpopularität für die Internetseite des Arbeitgebers zu verbessern um somit ein besseres Ranking bei den Suchmaschinen zu erzielen. Diese Entwicklung geschieht auf den privaten angemieteten Webserver der Person B und Firma A hatte darüber keine Kenntnis. Also hatte Person B dies ohne des Wissens des Arbeitgebers (Firma A) getan. Nun wird Person B aus irgendwelchen Gründen aus dem Arbeitsverhältnis entlassen und Firma A bemerkt auf einmal, dass die Seite die nicht auf den Firmen-Webserver liegt (also von Person B) ziemlich gut bei den Suchmaschinen positioniert ist. Nun will Firma A die komplette Script-Sammlung dieses Projektes einklagen, also die komplette Website.

Meine Frage also: Wer hat an den Dateien das Recht?


Ich bedanke mich bei allen schonmal im vorraus ...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.03.2009 15:33
Titel

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da die webseite die für die link-popularität privat und nicht während des arbeitsverhältnisses entwickelt wurde, würd ich jetzt mal als rechts-laie behaupten, die firma hat da keine rechte dran. es wurde ja auch keine gegenleistung dafür erbracht. näheres kann aber wohl nur ein anwalt beantworten.
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Moosegirl

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.03.2009 15:35
Titel

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Was genau hat Person B denn gemacht, damit die Website von A so gut dasteht? Ich glaube die Information könnte für eine Beantwortung der Frage sehr wichti sein.

Mir fällt dazu im Moment z.B. folgendes ein: B baut die private Website (zahlt den Webspace aus eigener Tasche und macht die "Programmierung" in der Freizeit) und verlinkt darauf sehr häufig auf die Firmenwebsite, welche dadurch im Ranking steigt. Wird ja oft darauf verwiesen. Jetzt wird B gekündigt, nimmt sein privates Projekt vom Netz.

Entweder ich übersehe etwas, oder ich würde behaupten, dass A keine Chance in einem solchen Rechtsstreit haben dürfte. Die könnten zwar verlangen, dass z.B. Links zu ihrer Site entfernt werden, aber woher sollten sie ein Recht an dem haben, was B erstellt hatte?

Oder hat B auf der privaten Website firmeninterne Dokumente / Bilder / Texte genutzt?

Das ist jetzt aber auch nur meine Meinung als Laie, ich schließe mich dem Tipp mit dem Anwalt an.


Zuletzt bearbeitet von Moosegirl am Do 26.03.2009 15:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.03.2009 16:10
Titel

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Ich denke auch, dass ein Rechtsanspruch auf Herausgabe des Contents nicht besteht. Unbenommen davon muss man natürlich genau darauf schauen, ob irgendwelche Markenrechte verletzt wurden oder nicht. Aber selbst daraus würde sich immer noch kein Rechtsanspruch ableiten.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.03.2009 16:17
Titel

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Es sei denn, dass es der klare Arbeitsauftrag von B war, die Site nach vorn zu bringen.

Wenn er das auf einem anderem als dem Firmenserver tut,
müsste man klären, ob er das überhaupt gedurft hätte.

Wenn er das klar aus eigenem Antrieb gemacht hat, es keinen Arbeitsauftrag
dazu gegeben hat, dann gibt es auch keinen Anspruch.
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contrixx-webdesign
Threadersteller

Dabei seit: 22.04.2008
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.03.2009 12:30
Titel

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Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Das Layout dieses Internetauftrittes war auch nicht für die Firma entwickelt worden, sondern gab es kostenlos zum runterladen. Also gibt es demnach schonmal keinen Anspruch. Das System selber basierte auf der Open-Source-Lösung Typo3. Die Scripte, die benutzt wurden, wurden ebenfalls in zahlreichen anderen Projekten verwendet.

Zitat:
es wurde ja auch keine gegenleistung dafür erbracht

Stimmt genau.

Zitat:
Was genau hat Person B denn gemacht, damit die Website von A so gut dasteht? Ich glaube die Information könnte für eine Beantwortung der Frage sehr wichti sein.

In Artikelverzeichnisse themenrelevante Artikel geschrieben und Links daraus gesetzt.

Zitat:
Mir fällt dazu im Moment z.B. folgendes ein: B baut die private Website (zahlt den Webspace aus eigener Tasche und macht die "Programmierung" in der Freizeit) und verlinkt darauf sehr häufig auf die Firmenwebsite, welche dadurch im Ranking steigt. Wird ja oft darauf verwiesen. Jetzt wird B gekündigt, nimmt sein privates Projekt vom Netz.

Stimmt von vorne bis hinten.

Zitat:
Oder hat B auf der privaten Website firmeninterne Dokumente / Bilder / Texte genutzt?

Absolut nicht.

Zitat:
Es sei denn, dass es der klare Arbeitsauftrag von B war, die Site nach vorn zu bringen.

Neben der Programmierung der Firmenwebsites war es zwar u.a. die Aufgabe, die Firmenwebsite nach vorne zu bringen, aber durch andere Methoden (Artikelverzeichnisse, Pressemitteilungen, Blogs, etc...).
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.03.2009 13:07
Titel

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contrixx-webdesign hat geschrieben:
Zitat:
Es sei denn, dass es der klare Arbeitsauftrag von B war, die Site nach vorn zu bringen.

Neben der Programmierung der Firmenwebsites war es zwar u.a. die Aufgabe, die Firmenwebsite nach vorne zu bringen, aber durch andere Methoden (Artikelverzeichnisse, Pressemitteilungen, Blogs, etc...).


Aber wenn das deine Aufgabe war und du zusätzlich noch andere Methoden angewandt hat und es Vertraglich nicht anders geregelt ist dann hat dein alter Arbeitgeber die Rechte. Nur meine 2 Pfennig.
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.03.2009 13:33
Titel

Re: Recht auf Dateien eines privaten Servers?

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Wenn er es während der Arbeitszeit erstellt hätte, würde ich auch eher dem Ex-Arbeitgeber Recht geben. Aber so wie sich das hier liest...
contrixx-webdesign hat geschrieben:
... entwickelt von Zuhause aus eine Webseite, um die Linkpopularität für die Internetseite des Arbeitgebers zu verbessern ...
... denke ich mal, das ist sein Privatvergnügen und der Ex-Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf.

Ist natürlich immer noch die Frage, ob es im Arbeitsvertrag nicht irgendwelche Klauseln gibt. * Keine Ahnung... *

Vielleicht ist dein Ex-Arbeitgeber ja auch bereit dir den Krempel abzukaufen... *hehe*
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