Autor |
Nachricht |
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.07.2009 08:12
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Illumaus hat geschrieben: | Und was ist mit allen Rechnungen von Internetanbietern, Onlinedruckereien oder sonstigem Kram, der übers Internet per Mail abgewickelt wird? Kann ich die nie geltend machen, weil keine Unterschrift/Signatur drauf ist?
Und was ist mit dem Satz: "Rechnung per PDF/Mail auch ohne Unterschrift gültig", den ich schon mehrfach so unter einer Rechnung gelesen hab? |
also unterschriften gehören schon mal grundsätzlich nicht auf rechnungen... ne mit signatur ist eine "anbieterkennzeichung" gemeint, die den anbieter eindeutig identifiziert. theoretisch könnte das finanzamt bei solchen rechnungen, die per mail kamen die akzeptanz verweigern. weil eben nicht 100% gesagt werden kann, das die rechnung tatsächlich von dem anbieter stammt (das kann man zwar auf dem postweg auch nicht, aber das steht wieder auf nem anderen blatt).
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.07.2009 09:13
Titel
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Ich mache mir über dieses Thema auch schon länger Gedanken. Was ist zum Beispiel mit Fotolia?
Die einzige „Rechnung“ die ich von dort habe, ist ein tabellarischer Wisch den ich direkt aus dem internet drucken musste. Da habe ich nicht mal ein PDF. Oder ist es da eben egal, weil da keine USt drauf ist?
Aber auch andere Online Druckereien schicken Ihre Rechnungen nur per E-Mail und oft auch ohne Signatur.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 27.07.2009 09:49
Titel
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bei onlinedruckereien bekommst du doch auch nachträglich eine rechnung und zwar mit dem Lieferschein. Oder eben ein PDF per mail. was soll denn da das finanzamt nicht akzeptieren, wenn du das pdf ausgedruckt hast? die rechnung muss doch nicht extra mit einer signatur versehen worden sein, nur weil sie per mail kommt.
ohne pdf, also die eigentliche mail als rechnung, bin ich mir auch unsicher. aber wenn doch alles drauf ist was zu einer rechnung gehört, kann das fa ja auch problemlos nachgucken., oder nicht?
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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.07.2009 11:25
Titel
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also ich hab hier doch was gefunden:
http://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-email-fax.html
Zitat: | Zu beachten sind die folgenden Besonderheiten:
Email: Wird eine Rechnung per Email übermittelt, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 14 III Nr. 1 UStG erforderlich (A 184a V Nr. 1 UStR 2008). Andernfalls steht dem Rechnungsempfänger kein Vorsteuerabzug zu. Ein Ausdruck der per Email übersandten Rechnung verhilft dem Rechnungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug, da die Rechnung elektronisch übermittelt wurde.
Das EDI-Verfahren ist bei Versendung von Rechnungen per Email aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht anwendbar.
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