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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:11
Titel
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Dieter12 hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: | MacCon hat geschrieben: | Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).
Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen.. |
Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert. |
Ab wann kann ich das Mahnverfahren einleiten? Wieviel Mahnungen MÜSSEN vorher geschrieben werden? Kann ich sofort zu gerichtl. Mahnverfahren übergehen? |
ja - es muss keine mahnung geschrieben sein. wenn die rechnung nicht bezahlt wurde kann sofort das mahnverfahren angestrebt werden. |
Was mache ich jetzt mit der Festplatte? | kopiere dir deine aufnahme auf eine deiner platten, lösch sie von seiner platte und schick sie ihm zurück (oder gib sie wegen mir persönlich ab)... dann teil ihm mit, wenn er die aufnahme will, soll er die rechnung bezahlen, ansonsten siehst du dich genötigt das mahnverfahren einzuleiten oder die sache deinem anwalt zu übergeben. spät. wenn solche kunden das wort anwalt hören (oder allerspätestens wenn ein brief vom anwalt in ihrem briefkasten ist) lenken sie meist ein und zahlen, weil sie sich ausrechnen, das sie vor gericht den kürzeren ziehen würden und sich das ganze nur verteuert... so zumd. meine erfahrung...
hast du eigentlich irgendwas schriftliches? irgend ne art vertrag/auftragsbestätigung über deine leistungen den er unterschrieben hat? sowas kann auch immer von vorteil sein.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 26.11.2005 17:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dieter12
Threadersteller
Dabei seit: 26.11.2005
Ort: Eschweiler
Alter: 66
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:16
Titel
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[quote="frank"][quote="Dieter12"][quote="MacCon"]Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).
Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..[/quote]
Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert.[/quote]
Kein Problem. Die Anwaltgebühren zahlt der Verursacher mit.
Schlimmer ist, wenn solche Leute immer wieder mit den selben
dämlichen Tricks durchkommen. Also nicht weich werden -
Festplatte aber rausrücken und mit der Rechnung hart bleiben...
Und nicht auf einen Vergleich einlassen - dann zahlst du deine
Anwaltsgebühren wieder selber.[/quote]
Welche Kosten muß er bezahlen? Kann ich meine Kosten bei Ihm geltend machen?
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Dieter12
Threadersteller
Dabei seit: 26.11.2005
Ort: Eschweiler
Alter: 66
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.11.2005 17:20
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: | MacCon hat geschrieben: | Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).
Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen.. |
Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert. |
Ab wann kann ich das Mahnverfahren einleiten? Wieviel Mahnungen MÜSSEN vorher geschrieben werden? Kann ich sofort zu gerichtl. Mahnverfahren übergehen? |
ja - es muss keine mahnung geschrieben sein. wenn die rechnung nicht bezahlt wurde kann sofort das mahnverfahren angestrebt werden. |
Was mache ich jetzt mit der Festplatte? | kopiere dir deine aufnahme auf eine deiner platten, lösch sie von seiner platte und schick sie ihm zurück (oder gib sie wegen mir persönlich ab)... dann teil ihm mit, wenn er die aufnahme will, soll er die rechnung bezahlen, ansonsten siehst du dich genötigt das mahnverfahren einzuleiten oder die sache deinem anwalt zu übergeben. spät. wenn solche kunden das wort anwalt hören (oder allerspätestens wenn ein brief vom anwalt in ihrem briefkasten ist) lenken sie meist ein und zahlen, weil sie sich ausrechnen, das sie vor gericht den kürzeren ziehen würden und sich das ganze nur verteuert... so zumd. meine erfahrung...
hast du eigentlich irgendwas schriftliches? irgend ne art vertrag/auftragsbestätigung über deine leistungen den er unterschrieben hat? sowas kann auch immer von vorteil sein. |
Eine direkte Auftragsbestätigung nicht, aber einige emails, waraus alles hervorgeht. Schade, das ein Handschlag nichts mehr wert ist!!!
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assibock
Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 02.12.2005 17:08
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: |
Ab wann kann ich das Mahnverfahren einleiten? Wieviel Mahnungen MÜSSEN vorher geschrieben werden? Kann ich sofort zu gerichtl. Mahnverfahren übergehen? |
ja - es muss keine mahnung geschrieben sein. wenn die rechnung nicht bezahlt wurde kann sofort das mahnverfahren angestrebt werden. |
frank hat geschrieben: | Dieter12 hat geschrieben: |
Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert. |
Kein Problem. Die Anwaltgebühren zahlt der Verursacher mit. |
Beide Antworten absoluter Quatsch!!!
@Dieter12:
Die erste Aussage stimmt teilweise: eine Mahnung muss nicht geschrieben werden, aber der Schuldner muss im Verzug sein, d.h. er muss seine Schuld nicht fristgerecht erfüllt haben. Hast Du zur Bezahlung Deiner Rechnung eine Frist gesetzt? Wenn ja, ist er nach Ablauf der Frist im Verzug. Ich würde danach eine Woche warten (weil Überweisungen Zeit brauchen), bevor ich ein Mahnverfahren einleite. In Bürozubehörläden bekommst Du einen Vordruck, damit gehst Du zum Amtsgericht, füllst ihn aus und addierst zu Deiner Forderung die Kosten für den Mahnbescheid. Wenn Du Glück hast, hat er Bammel und zahlt. Oder er verpasst, Widerspruch einzulegen. Dann hast Du einen vollsteckbaren Titel, mit dem Du zum Gerichtsvollzieher gehen kannst.
Falls er Widerspruch einlegt, dann gehst Du zum Anwalt. Wenn Du nämlich vorschnell (d.h. vor Ablauf der Zahlungsfrist) einen Anwalt einschaltest, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen!
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