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Thema: Rechnung wird nicht bezahlt, Pfand einbehalten!? vom 26.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung wird nicht bezahlt, Pfand einbehalten!?
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Dieter12
Threadersteller

Dabei seit: 26.11.2005
Ort: Eschweiler
Alter: 66
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 14:49
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Rechnung wird nicht bezahlt, Pfand einbehalten!?

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Hallo, habe eine kleine, aber feine Beschallungsfirma. Hatte am 19.11.2005 einen Auftrag zur Beschallung. Ist alles soweit gut verlaufen. Besucher waren vollstens zufrieden. Pressemittteilung war hervorragend.
Auftraggeber gab mir nach Veranstaltung 100,-Euro Akonto weil noch Gastwirt abgerechnet werden mußte. Ist ja kein Problem. Am Dienstag danach rief mich Auftraggeber an und machte mich heftig zur Sau. Die Veranstaltung wäre ein Schlag ins Gesicht, alles wäre Sch.... gewesen. Er schrie mich nur am Telefon an, ich kam nicht zu Wort. Am Schluß ließ er mich wissen, er möchte sich mit mir am nächsten Donnerstag am Veranstaltungsort mit mir treffen.
Muß vorher noch was erzählen: Zwei Tage vor Beginn beauftragte er mich noch, ein 24 Kanal Harddisk Recording zu machen. Ich sagte kein Problem, er sollen eine portable Festplatte mitbringen, zwecks Datenübertragung. Er sagte zu, die er auch vor der Veranstaltung mitbrachte.
So, Donnerstag war. Als ich dort war fragte er zuerst nach der Festplatte. Ich sagte dass ich keine Zeit dazu hatte. (Zwischenzeit habe ich erfahren, das er mit eineigen Beschallern streß hat . Man warnte mich vor! Schlecht Zahlungsmoral! Auß diesem Grunde habe ich mit dem Überspielen abgewartet!) Sein Sohn, ebenfalls Musiker in der Band war auch dabei. Beide wollten mich lautstark unter Druck setzen vom Vereinbarten Preis abzusehen. Nachdem mir das "zu Bunt" wurde stand ich auf und sagte das ich die Rechnung postalich zustellen werde. Dabei ekalierte die Situation und der Sohn fasste mich sogar an. Ich wurde sogar bedroht. Mir wurde Unterschlagung vorgeworfen.
Die Festplatte habe ich als Pfand behalten. Rechnung per Einschreiben.

Heute am 26.11 bekam ich von Ihm ein Einschreiben. Zwei Wochen Frist die Platte zurückzu.geben, ansonsten Anzeige wegen Unterschlagung.

Frage: Darf ich die Platte als Pfand einbehalten? Wie gehe ich mit dieser Situation um? Hat jemand Änliche Erfahrungen gemacht?

Gruß Dieter
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 15:18
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Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).

Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 15:20
Titel

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wenn die platte ihm gehört musst du sie ihm auch zurück geben. deine aufnahme, für die du bisher kein geld gesehen hast kannst du natürlich vorher sichern und von dieser platte löschen, bis bezahlt wurde. als pfand darfst du die platte selbst nicht behalten - nur den mitschnitt. für das eintreiben deiner rechnung steht dir aber das mahnverfahren offen, wie jedem anderen auch, der rechnungen schreibt.

grundsätzlich würde ich wenn nicht bis zur zahlungsfrist, die in der rechnung steht, bezahlt wurde, das mahnverfahren einleiten oder (sofern rechtsschutzversicherung vorhanden) direkt zum rechtsanwalt gehen...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 26.11.2005 15:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dieter12
Threadersteller

Dabei seit: 26.11.2005
Ort: Eschweiler
Alter: 66
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 15:25
Titel

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MacCon hat geschrieben:
Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).

Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..


Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert.
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Dieter12
Threadersteller

Dabei seit: 26.11.2005
Ort: Eschweiler
Alter: 66
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 15:28
Titel

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Dieter12 hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).

Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..


Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert.


Ab wann kann ich das Mahnverfahren einleiten? Wieviel Mahnungen MÜSSEN vorher geschrieben werden? Kann ich sofort zu gerichtl. Mahnverfahren übergehen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 15:29
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Dieter12 hat geschrieben:
Dieter12 hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).

Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..


Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert.


Ab wann kann ich das Mahnverfahren einleiten? Wieviel Mahnungen MÜSSEN vorher geschrieben werden? Kann ich sofort zu gerichtl. Mahnverfahren übergehen?


ja - es muss keine mahnung geschrieben sein. wenn die rechnung nicht bezahlt wurde kann sofort das mahnverfahren angestrebt werden.
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Dieter12
Threadersteller

Dabei seit: 26.11.2005
Ort: Eschweiler
Alter: 66
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:02
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Dieter12 hat geschrieben:
Dieter12 hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).

Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..


Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert.


Ab wann kann ich das Mahnverfahren einleiten? Wieviel Mahnungen MÜSSEN vorher geschrieben werden? Kann ich sofort zu gerichtl. Mahnverfahren übergehen?


ja - es muss keine mahnung geschrieben sein. wenn die rechnung nicht bezahlt wurde kann sofort das mahnverfahren angestrebt werden.



Was mache ich jetzt mit der Festplatte?
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2005 16:08
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Dieter12 hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
Eine sehr spezielle Frage, ich rate zu einem Rechtsanwalt. Die Festplatte gehört dir nicht. Das Recording schon.
M.W darfst du nicht etwas einbehalten, was dir nicht gehört. Die Festplatte ist nicht Bestandteil der Beschallung und gehört dir auch nicht. Was die dAten angeht ist das eine andere Sache. Da du den Mittschnitt gemacht hast, gehört er dir, allerdings haste keine rechte dran (Verwertung).

Wie gesagt, ein RA tut Sinn machen..


Rechtsanwalt wird wahrscheinlich zu teuer, bestimmt teurer als Streitwert.


Kein Problem. Die Anwaltgebühren zahlt der Verursacher mit.
Schlimmer ist, wenn solche Leute immer wieder mit den selben
dämlichen Tricks durchkommen. Also nicht weich werden -
Festplatte aber rausrücken und mit der Rechnung hart bleiben...
Und nicht auf einen Vergleich einlassen - dann zahlst du deine
Anwaltsgebühren wieder selber.
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