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Thema: Rechnung über Nutzungsgebühr vom 04.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung über Nutzungsgebühr
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maeg
Threadersteller

Dabei seit: 23.02.2012
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Verfasst Sa 04.08.2012 14:00
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Rechnung über Nutzungsgebühr

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Hallo, ich hab schon gesucht, aber bin auch nach der Suche nicht wirklich schlau geworden.

Sachverhalt:
Ich habe vor ein paar Monaten aus Spaß einen Banner für die Ortsgruppe eines Jugendverbands erstellt. Die Ortsgruppe hat sich dann ein Banner drucken lassen. Damals wurde keine Entwurfsvergütung berechnet, noch Nutzungsgebühren vereinbart, da ich selbst Mitglied der Ortsgruppe bin...

Mittlerweile interessieren sich auch andere Ortsgruppen für den Banner und haben angefragt, ob sie sich auch eine Version drucken lassen können. Meine Ortsgruppe hat nun angefragt, ob das möglich wäre und sie haben auch gleich betont, dass für mich auch etwas abfallen soll. Ich dachte da natürlich sofort an Nutzungsgebühren.

Meine Fragen nun:

Kann ich nur eine Rechnung für die Nutzungsrechte (pro Ortsgruppe) stellen? Muss ich da auf was besonderes achten?
Da es keine "echte" Entwurfsvergütung gab, hätte ich den groben Arbeitsaufwand in Stunden x Stundensatz x Nutzungsfaktoren angesetzt. So in Ordnung?
Das Finanzamt führt mich als Freiberufler. Das soll auch so bleiben. Worauf muss ich da achten? Ich habe gelesen, dass es wichtig ist, nicht von Verkauf in der Rechnung zu sprechen, da das gewerblich wäre, sondern den Aspekt des Nutzungsrechts stärker zu betonen, da es sich dabei nach wie vor um eine freiberufliceh Tätigkeit handelt...

Freue mich über eure Hilfe
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
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Verfasst Sa 04.08.2012 14:08
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Schon der richtige Ansatz, meine Frage wäre nur: Du bist als Freiberufler geführt für was genau? Also was ist Deine Berufsbezeichnung?

Ansonsten: Einfache Nutzung (Faktor 0.2 afair) berechnen, nicht mehrfach die ausschließliche. Das wäre doof sonst *zwinker*

...und immer nur 7% Umsatzsteuer drauf rechnen bei derartigen Leistungen, nicht die gewohnten 19%.
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maeg
Threadersteller

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Verfasst Sa 04.08.2012 14:33
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Ich mach das ganze nur nebenberuflich zu meinem Studium. Umsatzsteuer wird von mir nicht ausgewiesen.

Beim Finanzamt habe ich damals graphische Gestaltung von Print und Non-Print-Erzeugnissen angegeben.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
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Verfasst Sa 04.08.2012 15:31
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OK - nur ganz kurz: Nebenberuflichkeit hat nix mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung zu tun, bitte nicht durcheinander werfen. *zwinker*

Mit dem, was du beim Amt angegeben hast, sollte es auch keine Probleme geben.
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maeg
Threadersteller

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Verfasst Sa 04.08.2012 15:36
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Das mit der Nebenberuflichkeit war als Begründung für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung gedacht *zwinker*

Danke dir für die Hinweise. Hilft mir schon mal weiter.
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Benutzer 37983
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Verfasst Sa 04.08.2012 21:48
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Wie hast du es denn sonst gemacht? Hast du das erste Mal Nutzungsrechte berechnet?

Ansonsten ist deine Rechnung schon richtig, du musst dir im Nachhinein überlegen, wie lange du dran gesessen hast, das mal Stundensatz ergibt deine Summe, mit der du den Nutzungsfaktor malnimmst. Das Ergebnis stellst du in Rechnung. Und in der Rechnung werden dann eben nur Nutzungsrechte bezahlt, nicht eine Erstellung. Denn das Banner ist ja schon fertig.
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mo 06.08.2012 10:19
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maeg hat geschrieben:
Das mit der Nebenberuflichkeit war als Begründung für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung gedacht *zwinker*

das hat damit auch nichts zu tun. die regelung kannst du nur in anspruch nehmen, wenn dein gesamtumsatz unter 17.500 euro liegt. nebenberuflich oder hauptberuflich ist egal.

außerdem brauchst du einen vertrag (zb. angebot mit auftragsbestätigung) in dem die nutzungsrechte geregelt sind (für beide parteien). allein auf der rechnung haben sie keine bedeutung. eine rechnung ist kein vertrag! daher kannst du nicht einfach eine rechnung mit nutzungsrechten erstellen, denn diesen rechten hat der kunde nie zugestimmt.

lass dir also immer eine auftragsbestätigung geben, in der die rechte definiert sind. darauf basierend erstellst du die rechnung.
 
 
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