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Thema: Rechnung schreiben als Nicht-Selbständiger vom 10.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung schreiben als Nicht-Selbständiger
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zwetschgo
R.I.P.
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2009 07:42
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Rechnung schreiben als Nicht-Selbständiger

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Ich hab gegoogelt und auch die Forensuche bemüht, keine Panik. *zwinker*

Ich habe allerdings nur Rechnungen für Selbständige gefunden, mit Steuernummer etc. Ich brauche ein bißchen was anderes.

Folgender Fall:

Ich habe ehrenamtlich im Bezirksbeirat meines stadtteils gearbeitet udn wurde gebeten für Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit ein Logo zu erstellen. Das hab ich dann auch gemacht, über die Qualität müssen wir hier nicht diskutieren. jedenfalls hab ich das, wie gesagt, ehrenamtlich machen wollen, gratis quasi. Da ich aber nun nicht mehr dem neuen Bezirksbeirat angehöre, wollten mir die verbleibenen Mitglieder etwas Gutes tun udn mir die Arbeit mit einem Obolus von 100 € vergüten. Dafür soll ich nun eine Rechnung schreiben, damit die das irgendwie verbuchen können. Was muss da jetzt drauf? Name& Adresse usw., Datum, Rechnungsnummer?, Leistung, Bankverbindung, Zahlungsziel?, was noch? Ich hab ja keine Steuernummer oder ähnliches.

Danke schon mal für die Hilfe.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2009 08:56
Titel

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für so einmalige geschichten gibt's die "rechnung von privat" mit im grunde den angaben die du da genannt hast. als steuernummer gibst du die steuernummer von dir an - als die die du ohnehin für deine einkommenssteuer hernimmst. bedenkte auch, das du die rechnung dann als einnahme bei der einkommenssteuer mit angeben musst.
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zwetschgo
R.I.P.
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2009 08:58
Titel

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OK, aber wenn ich keine Einkommenssteuer zahl, weil ich kein Einkommen hab, brauch ich dann die Nummer auch nicht?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2009 09:04
Titel

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zwetschgo hat geschrieben:
OK, aber wenn ich keine Einkommenssteuer zahl, weil ich kein Einkommen hab, brauch ich dann die Nummer auch nicht?


doch. ne steuernummer hast du ja ohnehin. und auch wenn du keine einkommenssteuer zahlst, weil dein jährliches einkommen unter 7800 € liegt musst du eine steuererklärung abgeben und diese rechnung mit angeben. es wird wohl nix dran ändern, das du keine ek-steuer zahlst, aber es muss halt sein. ansonsten wär das formaljuristisch schwarzarbeit.

vielleicht kannste ja auch mit den jungs reden und dir anstatt des geldes irgend nen sachwert geben zu lassen. irgendwas fürn rechner oder so. dann haben die ne ordentliche rechnung zum verbuchen und du hast neues spielzeug und musst dir wegen 100 € den ganzen zinober mit der steuer nicht geben...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2009 09:32
Titel

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Ich glaub auch, dass du mit einer dinglichen Entlohnung einfacher fährst.
Wünsch dir was du brauchen kannst, der Verein kauft das und stellt dir das
auf Ewigkeit zur freien Verfügung.
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zwetschgo
R.I.P.
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2009 12:46
Titel

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Super, dann weiß ich Bescheid. Diese Steuernummer steht doch sicher auf der Lohnsteuerkarte oder muss ich die beim Finanzamt erfragen, für den fall, dass die nicht auf die Nummer mit dem Sachwert nicht eingehen wollen oder können, ist nämlich ne quasi eine Institution der Stadt, da bin ich mir dann nicht sicher ob die das so machen dürfen. Aber ich frag in jedem Fall mal.
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TomRohwer

Dabei seit: 05.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 11.11.2009 23:37
Titel

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Eine "Rechnung" ist nichts weiter als eine Zahlungsaufforderung, die folgende Informationen enthält:

- Rechnungssteller (Zahlungsempfänger)
- Rechnungsempfänger (Zahlungspflichtiger)
- Zahlungsgrund (ausreichend genaue Beschreibung der gelieferten Ware, erbrachten Leistung oder des sonstigen Zahlungsgrundes)
- Zahlungsziel (wieviel Geld bis wann wo hin?)

Ist der Rechungssteller umsatzsteuerpflichtig für die Tätigkeit, für die er die Rechnung ausstellt, dann muß bei Rechnungsbeträgen über 150 € die Umsatzsteuernummer angegeben werden.

Besitzt der Rechnungssteller eine USt-Ident-Nummer, so muß diese immer angegeben werden.

Ist der Rechnungssteller nicht umsatzsteuerpflichtig bzw. nicht umsatzsteuerpflichtig für die Tätigkeit, die der Rechnung zugrunde liegt, kann und braucht er keine Umsatzsteuernummer angeben.

Ist man steuerpflichtig, optiert aber für die "Kleinunternehmer-Regelung" nach §19 UStG, kann man das auf der Rechnung natürlich vermerken, es spart u.U. Rückfragen - nötig ist es indessen nicht, denn Umsatzsteuer muß auf einer Rechnung immer gesondert ausgewiesen werden, wenn kein Ausweis der USt erfolgt, ist steuerlich auch keine USt auf der Rechnung.

Rechnungen kann jedermann stellen. Wenn Du mit Deinem Auto meinen Gartenzaun kaputt fährst, dann stelle ich Dir eine Rechnung für die Reparaturkosten. Und zwar ohne Umsatzsteuer, obwohl ich durchaus umsatzsteuerpflichtig bin, aber der demolierte Gartenzaun fällt in mein Privatvermögen und die Reparatur hat nichts mit meiner umsatzsteuerpflichtigen selbständigen Tätigkeit zu tun.

Niemand hindert Dich daran, Deine Einkommenssteuernummer auf die Rechnung zu setzen, wenn Du keine USt-Nummer hast. Nötig ist das aber nicht. Das Finanzamt findet Dich auch so, wenn es bei einer Betriebsprüfung über Deine Rechnung stolpert (voller Name und vollständige Anschrift muß sein!) und es eine Kontrollmeldung an Dein Finanzamt gibt. Und die Frage, ob die Rechnung für den Empfänger steuerlich absetzbar ist, hängt nicht von einer Steuernummer ab (bzw.: hängt nur in Bezug auf die USt und den Vorsteuerabzug davon ab). Die hängt davon ab, ob das Finanzamt die Ausgabe als eine betriebsbedingte anerkennt.
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