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Thema: Rechnung Nebengewerbe vom 18.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung Nebengewerbe
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Body

Dabei seit: 19.09.2007
Ort: Stolberg
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Geschlecht: -
Verfasst Mi 19.09.2007 12:02
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Also, bisher waren die meisten Antworten für die Jungfrau, bzw. für den A....

Unten, als Letzten Satz der Rechnung gehört:

"Ich bin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gem. § 19 UStG als Kleinunternehmer nicht berechtigt die Mehrwertsteuer aus zu weisen."


Das heißt: egal für welche Leistung du die Rechnung stellst, solltest du nirgens einen Posten mit Mwst. haben.
Dies gilt natürlich nur solange du unter einen Jahrsumsatz von 17.000€ kommst.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.09.2007 12:12
Titel

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Body hat geschrieben:
Also, bisher waren die meisten Antworten für die Jungfrau, bzw. für den A....

Unten, als Letzten Satz der Rechnung gehört:

"Ich bin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gem. § 19 UStG als Kleinunternehmer nicht berechtigt die Mehrwertsteuer aus zu weisen."


Das heißt: egal für welche Leistung du die Rechnung stellst, solltest du nirgens einen Posten mit Mwst. haben.
Dies gilt natürlich nur solange du unter einen Jahrsumsatz von 17.000€ kommst.


was voraussetzt das der junge mann bzw. ja offiziell seine freundin kleinunternehmer nach $19 ustg sind. und wenn du mal weiter zurück blätterst habe ich schon einen link gepostet in dem im grunde alles genau drin steht was auf ne rechnung drauf muss. und viel mehr gibt es zu dem thema nicht zu sagen.
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Benutzer 12165
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 19.09.2007 12:29
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Faul wie ich bin hab ich das ganze natürlich gestern Abend schnell mit einer Software erstellt. Grins Dort kann man zwar in den Persönlichen Daten von Umsatzsteuer befreit angeben und in der ganzen Rechnung erscheint dann auch keine Mehrwertsteuer aber der Satz erscheint später nicht auf dem fertigen PDF.

Zitat:
"Ich bin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gem. § 19 UStG als Kleinunternehmer nicht berechtigt die Mehrwertsteuer aus zu weisen."


Ist dieser Satz zwingend notwendig?
 
fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.09.2007 12:42
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Nö, brauchst du z.B. nicht drunter zu schreiben wenn du MwSt-pflichtig bist und ausweist. * Ich geb auf... *
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.09.2007 13:20
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Dirty South hat geschrieben:
Hab jetzt einfach mal die Adresse und Bankverbindung meiner Freundin angegeben und das ganze ohne Mehrwertsteuer ausgeschrieben. Im schlimmsten Falle kommt ja nur meine Freundin in den Knast
Grins


Deine Freundin muss ja schoen bescheuert sein, wenn sie ein Gewerbe anmeldet, nur damit Du ahnungslos irgendwelche Scheiße fabrizieren kannst. Ich hoffe, ihr vermehrt euch nicht. Sorry. Dankeschoen.
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Benutzer 12165
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 19.09.2007 13:35
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Sie ist mir halt hörig *Thumbs up!*

Da wird aber einer ganz schön persönlich mein lieber Scholli wenn das deine Mama wüsste. * Wo bin ich? *

Du hast Recht dir zu liebe werde ich meine Kinderplanung verwerfen aber nur wenn du Morgen mal mit einem anderen Fuß aufstehst. * Applaus, Applaus *
 
pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.09.2007 13:44
Titel

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Dirty South hat geschrieben:

Du hast Recht dir zu liebe werde ich meine Kinderplanung verwerfen aber nur wenn du Morgen mal mit einem anderen Fuß aufstehst. * Applaus, Applaus *


ich finde bei dir sollte der staat schon regulierend eingreifen. in jeder hinsicht,
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luziana

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 19.09.2007 13:47
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Body hat geschrieben:
Also, bisher waren die meisten Antworten für die Jungfrau, bzw. für den A....

Unten, als Letzten Satz der Rechnung gehört:

"Ich bin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gem. § 19 UStG als Kleinunternehmer nicht berechtigt die Mehrwertsteuer aus zu weisen."


Das heißt: egal für welche Leistung du die Rechnung stellst, solltest du nirgens einen Posten mit Mwst. haben.
Dies gilt natürlich nur solange du unter einen Jahrsumsatz von 17.000€ kommst.


Genau den Text hab ich auch geschrieben......
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