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Thema: Rechnung nach Island - was beachten vom 25.06.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung nach Island - was beachten
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thomas_p
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2011
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.06.2012 19:49
Titel

Rechnung nach Island - was beachten

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Hallo zusammen,

mein Steuerberater treibt sich gerade im Urlaub herum und daher muss ausnahmsweise mal das Forum für eine solche Frage herhalten: Was muss ich beachten, bei der Erstellung einer Rechnung an ein isländisches Unternehmen? Island ist seit einigen Jahren ja EU-Beitrittskandidat, aber noch kein EU-Land.

Bei einer Rechnung nach England habe ich bis dato immer die VAT-Nummer des Empfängers in Verbindung mit dem nachfolgenden Passus angegeben und den Rechnungs-Betrag ohne MwSt.

"Für Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC der Empfänger aufkommen. "

Gilt das auch fürs schöne Island?

Grüße
Thomas P.
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Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.06.2012 20:38
Titel

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Selbst wenn dein Steuerberater in Urlaub ist... da würde ich lieber ersatzweise einen anderen befragen als mich auf die Aussage von Leuten ausm Forum zu verlassen.

Damit bist du definitiv auf der sicheren Seite.
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.06.2012 10:19
Titel

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Grundsätzlich: du machst nie etwas verkehrt, wenn du die deutsche Umsatzsteuer mit aufschlägst und abführst. Damit bist du "definitiv auf der sicheren Seite", was Auslandsrechnungen betrifft. Deine Geschäftspartner müssen das dann ganz einfach mit bezahlen.

Sollten die im nächsten Moment nicht damit einverstanden sein, dann werden die sich schon melden und dir erklären, dass man in ihrem Fall auch Netto-Rechnungen ausstellen könnte, weil ...


So wäre eine Quick-and-Dirty-Lösung. Grins
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