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Thema: Rechnung an Kunde geschrieben Widerspruch per E-Mail erhalte vom 26.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung an Kunde geschrieben Widerspruch per E-Mail erhalte
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airball

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Verfasst Mi 26.11.2008 19:55
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
maily hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
naja auch ohne schriftliche ab gibts unter kaufleuten sowas wie ein stillschweigender vertrag - nämlich dann wenn der kunde die ware annimmt und verwendet - in diesem fall is das mit dem lieferschein der druckerzeugnisse bzw. mt dem auslieferungsbeleg des paketdienstleisters nachzuweisen. da bestünde eine große chance vor gericht zu gewinnen, falls es soweit kommen sollte.

deswegen wie gesagt -> anwalt


Gibt es aber nicht die Geschichte das man nicht-erwünschte/nicht-bestellte Ware die man per Post erhält (inkl. Rechnung/Überweisungsträger) NICHT bezahlen muss aber zudem auch VERWENDEN darf?

Das kam letztens erst im TV.


// Klar, ist jetzt weit hergeholt, aber naja. *zwinker*


das mag für den privatbereich gelten - im gewerblichen bereich kann ich mir das nicht vorstellen.


Ah okay... ich bin ja auch 'ne Blitzbirne.

Da wird wahrscheinlich der Unterschied liegen. Grins

*nix gesagt hat*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:00
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zumal nicht davon auszugehen ist, das eine werbeagentur / druckerei waren an kunden verschickt, die nicht bestellt werden, weil solche prodkte im regelfall individuell gefertigt werden. wenn ich jetzt von irgend ner werbefirma nen usb-stick geschickt bekomme, den ich nicht bestellt hab, mag der fall vielleicht anders gelagert sein - aber ich denke hier dürfte das ziemlich eindeutig nachweisbar sein.
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Nimroy
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Verfasst Do 27.11.2008 07:07
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Nochmal in aller Deutlichkeit: Frag deinen Anwalt.

Alles andere ist Raten, Meinen oder Glauben.
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